Hi!
natürlich und auch von Herzen: Hallo Guido,
zum Glück wieder mal Du, da fühl’ ich mich irdendwie wohl und ich freue mich, dass Du mir meinen Fauxpas offenbar vergeben, wenn auch nicht vergessen hast. Danke dafür. (Über Deine Einlassung neulich, habe ich intensiv nachgedacht, habe es dann aber doch unterlassen zu antworten, weil wir ja nicht philosophieren sollen, wie es in den „Regeln“ sinngemäß heißt. Aber bitte sei versichert, ich teile durchaus Deine Meinung, zumindest die, die bei mir angekommen ist.)
gibt es für die Branche der Messeveranstalter (kleine,
regionale, mittlere, größere und ganz, ganz große,
internationale) in Deutschland einen Tarifvertrag?
Ich fürchte, mehrere!
Bedeutet das, dass es für unterschiedliche Wirtschaftszweige unterschiedliche TV geben kann (und gibt)? Also der Veranstalter einer Industriemesse (z.B. Hannover-Messe, Fachbesucher mit Nachweis) unterliegt ggf. einem anderem TV als der Veranstalter einer Konsumgütermesse (z.B. Ambiente, ebenfalls Fachbesucher mit Nachweis) oder gar dem eines Veranstalters von Endverbrauchermessen (z.B. Gewerbeschau der Schornsteinfegerinnung und angeschlossener Gewerke im Landkreis XY).
Ich könnte mir schon vorstellen, dass dies so ist, gerade in unserem so wunderschön bürokratischen Deutschland. Aber die Gewissheit darüber wäre super, und die Erkenntnis über die Gewissheit wäre fast exponential.
Wenn es so wäre (vermutlich ist es ja so), wo wäre die Begründung des Gesetzgebers? Die MA all dieser Unternehmen (gleich ob Industrie-, Konsumgüter- oder Endverbrauchermesse) tun doch das gleiche, das Front-Office versucht qm-Ausstellungsfläche zu verkaufen, das Back-Office administriert dies in irgendeiner Form, die Verwaltung/Infrastruktur verwaltet/strukturiert und die Geschäftsleitung leitet (so oder so). Ist eine Analogie zum BZA und den „nachgeordneten“ TV gegeben?
Wenn ja: Ist dieser TV nachlesbar, allgemeinverbindlich?
[Letzteres](http://www.bmas.de/portal/38140/property=pdf/arbeitsrecht verzeichnis allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.pdf)
wohl eher nicht (zumindest nicht alle Bereiche)
Schade eigentlich (oder auch wieder nicht, je nach Leser)
Nachlesbar ist aber jeder MTV, da er im entsprechenden Betrieb
ausliegen muss
Okay, leuchtet ein in d.S.d. „aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen“, darüber mag ich nicht streiten oder diskutieren.
Wäre sich der betreffende AG sicher in seiner Rechtsauffassung, würde er vermutlich das richtige aushängen, einfach weil er es muss. Die Unsicherheit besteht eher darin, ob es etwas dazu gibt.
Und, sorry Guido, das auch noch pauschal und unpräzise in Bezug auf den Bereich (i.S. von oben), in dem der Messeveranstalter tätig ist.
Gruß
Guido
Auch für Dich vG
RaBra