Gibt es für diese Branche einen Tarifvertrag?

Hallo und guten Abend, all Ihr (Arbeits-)Rechtswissenden,

gibt es für die Branche der Messeveranstalter (kleine, regionale, mittlere, größere und ganz, ganz große, internationale) in Deutschland einen Tarifvertrag?

Mein „Goggel“ spinnt gerade und wirft bei den Suchbegriffen „Tarifvertrag Messeveranstalter“ leider nur ungefähr 41.300 mal Schrott aus. Hätte vielleicht auf „7-7-7“ bei diesem „One-hand-bandit“ warten sollen. :wink:)

Wenn ja: Ist dieser TV nachlesbar, allgemeinverbindlich?

Danke für Eure Mühe
und noch einen schönen Abend
RaBra

Hi!

gibt es für die Branche der Messeveranstalter (kleine,
regionale, mittlere, größere und ganz, ganz große,
internationale) in Deutschland einen Tarifvertrag?

Ich fürchte, mehrere!

Wenn ja: Ist dieser TV nachlesbar, allgemeinverbindlich?

[Letzteres](http://www.bmas.de/portal/38140/property=pdf/arbeitsrecht verzeichnis allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.pdf) wohl eher nicht (zumindest nicht alle Bereiche)

Nachlesbar ist aber jeder MTV, da er im entsprechenden Betrieb ausliegen muss

Gruß
Guido

Hi!

natürlich und auch von Herzen: Hallo Guido,

zum Glück wieder mal Du, da fühl’ ich mich irdendwie wohl und ich freue mich, dass Du mir meinen Fauxpas offenbar vergeben, wenn auch nicht vergessen hast. Danke dafür. (Über Deine Einlassung neulich, habe ich intensiv nachgedacht, habe es dann aber doch unterlassen zu antworten, weil wir ja nicht philosophieren sollen, wie es in den „Regeln“ sinngemäß heißt. Aber bitte sei versichert, ich teile durchaus Deine Meinung, zumindest die, die bei mir angekommen ist.)

gibt es für die Branche der Messeveranstalter (kleine,
regionale, mittlere, größere und ganz, ganz große,
internationale) in Deutschland einen Tarifvertrag?

Ich fürchte, mehrere!

Bedeutet das, dass es für unterschiedliche Wirtschaftszweige unterschiedliche TV geben kann (und gibt)? Also der Veranstalter einer Industriemesse (z.B. Hannover-Messe, Fachbesucher mit Nachweis) unterliegt ggf. einem anderem TV als der Veranstalter einer Konsumgütermesse (z.B. Ambiente, ebenfalls Fachbesucher mit Nachweis) oder gar dem eines Veranstalters von Endverbrauchermessen (z.B. Gewerbeschau der Schornsteinfegerinnung und angeschlossener Gewerke im Landkreis XY).

Ich könnte mir schon vorstellen, dass dies so ist, gerade in unserem so wunderschön bürokratischen Deutschland. Aber die Gewissheit darüber wäre super, und die Erkenntnis über die Gewissheit wäre fast exponential.

Wenn es so wäre (vermutlich ist es ja so), wo wäre die Begründung des Gesetzgebers? Die MA all dieser Unternehmen (gleich ob Industrie-, Konsumgüter- oder Endverbrauchermesse) tun doch das gleiche, das Front-Office versucht qm-Ausstellungsfläche zu verkaufen, das Back-Office administriert dies in irgendeiner Form, die Verwaltung/Infrastruktur verwaltet/strukturiert und die Geschäftsleitung leitet (so oder so). Ist eine Analogie zum BZA und den „nachgeordneten“ TV gegeben?

Wenn ja: Ist dieser TV nachlesbar, allgemeinverbindlich?

[Letzteres](http://www.bmas.de/portal/38140/property=pdf/arbeitsrecht verzeichnis allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.pdf)
wohl eher nicht (zumindest nicht alle Bereiche)

Schade eigentlich (oder auch wieder nicht, je nach Leser)

Nachlesbar ist aber jeder MTV, da er im entsprechenden Betrieb
ausliegen muss

Okay, leuchtet ein in d.S.d. „aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen“, darüber mag ich nicht streiten oder diskutieren.

Wäre sich der betreffende AG sicher in seiner Rechtsauffassung, würde er vermutlich das richtige aushängen, einfach weil er es muss. Die Unsicherheit besteht eher darin, ob es etwas dazu gibt.
Und, sorry Guido, das auch noch pauschal und unpräzise in Bezug auf den Bereich (i.S. von oben), in dem der Messeveranstalter tätig ist.

Gruß
Guido

Auch für Dich vG
RaBra

Hi!

Bedeutet das, dass es für unterschiedliche Wirtschaftszweige
unterschiedliche TV geben kann (und gibt)? Also der
Veranstalter einer Industriemesse (z.B. Hannover-Messe,
Fachbesucher mit Nachweis) unterliegt ggf. einem anderem TV
als der Veranstalter einer Konsumgütermesse (z.B. Ambiente,
ebenfalls Fachbesucher mit Nachweis) oder gar dem eines
Veranstalters von Endverbrauchermessen (z.B. Gewerbeschau der
Schornsteinfegerinnung und angeschlossener Gewerke im
Landkreis XY).

Nicht nur das.
Es können auch für die Aufbauer völlig andere Dinge greifen als für die Leute, die die Messe an den Ständen ihren Job machen.

Genausogut könnte es Haustarife geben, d.h. die Firma Kloreal Schampoo hat einen anderen MTV als Klauma Schampoo, usw.

Wir haben in diesem Land irgendwas um die 55.000 Manteltarifverträge…

Wenn es so wäre (vermutlich ist es ja so), wo wäre die
Begründung des Gesetzgebers?

Im Stichpunkt Tarifautonomie.
Arbeitsrechtlich hier

Und, sorry Guido,

Nicht deshalb!
Es gibt sogar einzelne Unternehmen, in denen verschiedene Tarife greifen können (siehe Bahn)…

Gruß
Guido

Ugh.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass dies so ist, gerade in
unserem so wunderschön bürokratischen Deutschland. […]

Wenn es so wäre (vermutlich ist es ja so), wo wäre die
Begründung des Gesetzgebers?

Der Gesetzgeber ist in diesem Fall ausnahmsweise einmal nicht der Hauptverursacher des Wirrwarrs: Tarifverträge können zunächst einmal von jeder beliebigen Gewerkschaft mit jedem beliebigen Arbeitgeber(verband) abgeschlossen werden. Von jeder Sorte gibt es schon mal drei bis mehrere. Dann haben wir, historisch gewachsen, auf beiden Seiten des Tisches regionalisierte Strukturen (Tarifbezirke u.dgl.). Außerdem wird noch fein säuberlich unterschieden zwischen Mantel- und Entgelttarifen sowie Nebenabreden und sonstigen TV.

Die MA all dieser Unternehmen (gleich ob Industrie-, Konsumgüter-:oder Endverbrauchermesse) tun doch das gleiche […]

Das ist aber nicht das hüpfende Komma: Buchhalter im Großhandel und in der Industrie tun auch mehr oder weniger das Gleiche, und ob der jeweilige Laden Büroklammern einzeln oder junge Felsen en gros verscheuert, spielt dafür keine Geige. Trotzdem hat, wie der Schwabe sagt, jeder Fürscht soi Förzle.

Im Gegentum: Inzwischen wird sogar mit System eine ganz säuberliche Trennung zwischen Arbeitnehmern im gleichen Laden mit gleicher Tätigkeit betrieben, so dass, je nachdem, ob es sich um einen „Stammmitarbeiter“, einen Befristeten oder einen Skla Leiharbeitnehmer handelt, nicht nur die Entgelte, sondern auch die Rahmenbedingungen der jeweiligen Tätigkeit - und wenn die noch so gleich ist! - völlig verschiedenen vertraglichen Regelungen unterliegen.

Letzteres allerdings ist wiederum dem Gesetzgeber geschuldet, der seit der Spätphase der Birne dazu überging, nach dem alten Prinzip „divide et impera“ Standards zurückzufahren, was inzwischen auch Niederschlag in Tarifverträgen gefunden hat. Spätestens hier wird es aber hochpolitisch.

Aga,
CBB

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Hi!

Und schon wieder: Hallo und freut mich, Guido,

vermutlich war ich zu allgemein und unpräzise in meiner Fragestellung.
Können wir die 55.000 MTVe irgendwie eingrenzen (das sind ja noch mal zigtausend mehr Möglichkeiten als mir mein Goggle angeboten hat)?

Es können auch für die Aufbauer völlig andere Dinge greifen
als für die Leute, die die Messe an den Ständen ihren Job
machen.

Lass’ mal die Standbau-Firmen raus, bitte. Und die möglichen TV für all die vielen, zweifellos unterschiedlichen Ausstellerfirmen gleich mit. Konzentriere Dich bitte auf das Bundesland Hessen. Ignoriere dabei bitte nicht, dass der AG keinem AG-Verband angehört und die AN keiner Gewerkschaft angeschlossen sind (die wollen arbeiten, wenn ich das richtig sehe, und nicht streiken), also wenn es einen TV gäbe, dieser allgemeinverbindlich sein müsste.

Genausogut könnte es Haustarife geben, d.h. die Firma Kloreal
Schampoo hat einen anderen MTV als Klauma Schampoo, usw.

Gibt es nicht, siehe oben, sonst würde er ja auch ausgehangen und in den AV der AN erwähnt sein wollen. :wink:)

Aber alles ist möglich, sogar die 0 gewinnt beim Roulette. Wie weit schrumpft Deine Zahl unter den genannten Aspekten? Wie gesagt, es geht nur um den Veranstalter XY-GmbH, der keinen Stand selbst baut, aber die Hallen anmietet, die Aussteller akquiriert, denen die qm „verkauft/vermietet“, für das Rahmenprogramm sorgt (Künstlersozialabgabe, welch Wort) und eventuelle Besucher animiert, dieses (nämlich besuchen) zu tun.

Wenn jetzt Dein Ergebnis 1 ist, weil es da z.B. einen Haustarif der Messe Frankfurt GmbH für ihre MA in diesem Bereich gibt, würde ich sagen: „Gekauft! Wo gibt’s den?“ Bei Menge 3 oder so, würde ich sagen, wo finde ich die?

Kriegen wir eine Zahl unter 100 hin, Haustarife, Branchentarife, für allgemeinverbindlich erklärte Tarife?

Sorry, dass ich Dir und auch allen anderen soviel Mühe bereite.

Gruß
Guido

Noch mal: Schönen 3. Advent
und schon mal vielen Dank für Deine Mühe

RaBra

Hallo,

ganz einfach auf der Seite des BMAS ist eine Liste veröffentlicht, welche TV’s für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Es sind von den rund 71.000 im Tarifregister aufgeführten TV nur 476.

Ein Haustarif der Messe Hesse oder Frankfurt oder etwas ähnliches ist nicht darunter, aber sieh selbst nach.

Gruß
Petra

Hallo Petra 22,

vielen Dank für Deine Antwort, sie hilft, wenn auch nicht gleich, aber es brennt auch nicht. (Das meine ich durchaus ernst und keineswegs böse oder ironisch.)

Zwischen den Jahren mach’ ich dann meine (Nach-)Leseübung und vertiefe mich in die verbleibenden 476. :wink:)

Schönen Abend noch und (wirklich) „Danke!“
RaBra

Hi!

Nicht, dass Du denkst, ich würde Dich ignorieren… :smile:

Können wir die 55.000 MTVe irgendwie eingrenzen

Da diese Branche nicht meine Baustelle ist, wäre eine Antwort von mir vermessen, da ich ganz einfach mal keine Ahnung habe, welche MTV da in Frage kommen…

Evtl. meldet sich ja noch jemand, aus der Branche kommt und nicht (wie eins tiefer) nur das wiederholt, was hier eh schon verlinkt stand.

VG
Guido