Hallo Forum,
mitunter lese oder schreibe ich eine Argumentation, die nach dem Schema aufgebaut ist: „Erstens ist das nicht der Fall, und wenn’s zweitens doch so wäre, dann könnte man soundso weiterargumentieren.“ Damit sind zwar alle Fälle abgehandelt, was ja an sich schön ist; andererseits zweifelt man dabei an sich selbst, denn wenn ich steif und fest behaupten kann, ein Sachverhalt trifft zu, dann sollte ich keine Argumente mehr benötigen für den Fall, dass er nicht zutrifft.
Gibt es für ein derartiges Argumentationsmodell einen Fachbegriff?
Ich geb noch schnell ein Beispiel (ohne allzu konkreten Bezug):
Erstens lässt sich anhand von Korpusanalysen feststellen, dass „oh mein Gott“ kein Anglizismus ist; andererseits wäre er jedoch auch als Anglizismus schon derart in den Sprachgebrauch eingegangen, dass seine Verwendung nicht mehr als falsch einzustufen ist.
Liebe Grüße
Immo
Hallo Vokietis,
das ist klassische juristische Argumentation, weil man ja nie weiß, ob sich das Gericht auf meine Beweisführung einlässt. Der Ausdruck dort lautet dann „hilfsweise“.
Gruß,
Andreas
Vielen Dank! o.w.T.
o.w.T.
Frage
Hi, Andreas,
ist das das, was man in der Argumentationslehre ein „Argumentum ad judicium“ oder auch Scheinrationalität nennt?
Und was ist der Unterschied zum „Argumentum ex consesso“?
Vielen Dank!
mfg. a_f
Hallo a_f,
nein, weder noch. Ad iudicium ist zwar aus der Gerichtswelt, meint aber - contradictio eo ipso - den gesunden Menschenverstand.
Und was ist der Unterschied zum „Argumentum ex consesso“?
Das bezeichnet ja die klassische Schlussfolgerung: Wenn das so ist, dann…
„Hilfsweise“ schreibt man aber genau beim Gegenteil: Wenn Sie Argument 1 nicht anerkennen, dann führe ich hilfsweise Argumenr 2 an, ohne zuzugeben, dass Argument 1 falsch ist.
Gruß
Andreas
1 „Gefällt mir“
Hi, Andreas,
Zunächst Dank für deine Antwort!
nein, weder noch. Ad iudicium ist zwar aus der Gerichtswelt,
meint aber - contradictio eo ipso - den gesunden
Menschenverstand.
Kapiert:smile:
Und was ist der Unterschied zum „Argumentum ex consesso“?
Das bezeichnet ja die klassische Schlussfolgerung: Wenn das so
ist, dann…
Auch kapiert:smile:
„Hilfsweise“ schreibt man aber genau beim Gegenteil: Wenn Sie
Argument 1 nicht anerkennen, dann führe ich hilfsweise
Argumenr 2 an, ohne zuzugeben, dass Argument 1 falsch ist.
Da hab’ ich jetzt ein wenig den Kopf schief legen müssen, damit ich’s versteh:smile:) Gibt es dafür nicht auch einen lateinischen Ausdruck, oder schwirrt mir nur was Nebuloses durch den Kopf??
Vielen Dank!
mfg. a_f