Hallo,
5 Monate nach Pflasterung treten durch Frost starke Verformungen auf. Wie steht es mit der Gewährleistung bzw. Nacharbeit?
Baufirma sagt, an ihr läge es nicht und sie könne es sich nicht erklären.
Welche Möglichkeiten und Rechte habe ich?
Danke
Hallo,
so genau kenne ich mich nicht aus, aber da wir hier in Deutschland ja jeden Winter Frost haben, sollte doch auch eine Pflasterung Frost aushalten. Drohe doch einfach mit einem Sachverständigen / Anwalt und sollte dieses nicht fruchten musst Du wohl einen Anwalt einschalten.
Viel Glück
Peter
Hallo,
5 Monate nach Pflasterung treten durch Frost starke
Verformungen auf. Wie steht es mit der Gewährleistung bzw.
Nacharbeit?Baufirma sagt, an ihr läge es nicht und sie könne es sich
nicht erklären.Welche Möglichkeiten und Rechte habe ich?
das kann man auf Grund der doch recht dünnen Informationen kaum beantworten.
Die erste Frage, die sich stellt: Handelt es sich um einen Werk- oder einen Dienstvertrag? Zudem: Was war Inhalt des Vertrags? Wer hat das Material geliefert? Wer hat was geplant und beauftragt? Usw.
Gruß
S.J.
Hallo,
um was für Verformungen handelt es sich? Fotos wären sehr hilfreich.
MfG
StGausR
Hallo,
erst mal Danke für die Rückantwort. Nun muß ich noch mal dumm fragen, was ist ein Werk- oder einen Dienstvertrag? Hastte ein Angebot über die zu pflasternede Fläche mit dem Wortlaut: Plastern inkl. Unterbau. Habe das Angebot tel. zugesagt. Laut Rechnung dann im folgenden Wortlaut: 88,5 qm gepflasterte Fläche inkl. Unterbau, Entsorgung sowie inkl. aller Nebenarbeiten.
Mit besten Grüßen
Peter
Hallo,
erst einmal Danke der Nachfrage. Fotos zur Zeit schlecht, da wieder Schnee drauf liegt. Doch man muß es sich so vorstellen. Man lege über die plan gepflasterte Stelle eine 10m lange, gerade Latte. In dieser Spanne 2 Hügel und 2 Täler, Abstand vom tiefsten zum höchsten Punkt bis zu 10 cm. Des weiteren Fahrspuren von täglichen einfahren des PKW von auch bis zu 10 cm tief. Die Fläche selbst ist über 100qm. und so zieht es sich über die ganze Fläche, mal mit größeren, mal mit kleineren Abständen.
Mit besten Grüßen und einen schönen Abend
Peter
Ok,
hat es eine Fachfirma (Straßenbau, Landschaftsbau, oder dgl. oder ein Bauunternehmen) hergestellt?
Grundlegend ist es so, es wurde definitiv ein unsachgemäßer Unterbau hergestellt! Wahrscheinlich zu wenig Schotter (Min. 35cm Schotter bei Sandboden - kein Recyclingmaterial!!!), 3-5cm Splitt, 8cm Pflaster. Das ist der übliche und nötige Aufbau bei befahrenen Flächen mit PKW, bei LKW sind noch weitere Kriterien zu beachten.
Um Ihnen bei evtl. Regressansprüchen behilflich sein zu können müsste ich wissen, wann sind die Arbeiten ausgeführt worden, von wem (Firmenbezeichnung) und ggf., wenn vorhanden, den Vertrag.
MfG
StGausR
Moin Moin,
selbstverständlich braucht man so etwas nicht hinnehmen und kann sich in jeden Fall mit seinem Problem an die Handwerkskammer wenden. Diese überprüft, ob der Bauunternehmer diese Arbeiten im Sinne des Gesetzes überhaupt durchführen durfte. Dies gilt es als erstes zu klären.
Wenn 5 Monate nach Fertigstellung bereits Versackungen und Frostschäden auftreten, hat der „Bauunternehmer“ durchaus Schuld.
Als Zweites muss geklärt werden, ob ein Bauvertrag auf Grundlage der VOB oder des BGB geschlossen wurde. Nach BGB ist die Gewährleistungsfrist durchaus lang genug um Nachlässigkeiten oder Unzulänglichkeiten nachzuweisen.
In jedem Fall sollte man sich nach einem Anwalt erkundigen der das Baurecht beherrscht und nicht nur Familienrecht behandelt. Hilfe gibt es bei der Handwerkskammer.
ich hoffe geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dietmar Büscher
Straßenbaumeister
Moin Moin,
Vielen herzlichen Dank für die Antwort
Gruss
P.Blechschmidt
Guten Morgen,
danke für die Antwort.
Die Arbeiten wurden im Juni 2010 und um August 2010 ausgeführt. Es war die Galabau Firma Harmann aus Granzahl. Hatte diese über Hammer.de. Einen Vertrag in diesem Sinne habe ich nicht schriftlich. Ich hatte einen Kostenvoranschlag, in dem es wörtlich heißt: Gepflastert inkl. Herstellung des Unterbaues und Entsorgung des Asphaltes sowie incl. aller Nebenkosten Preis pro.qm 33,13 EUR zuzüglich 19% MWST (War vorher Asphaltdecke). Dieses schriftliche Angebot habe ich dann mündlich zugesagt. Dieser qm Preis ist ohne Pflastersteine!!
Mit bestem Gruss
P.B.
Hallo,
Werkvertrag: Beim Werkvertrag schuldet der Werkunternehmer dem Werkbesteller die Herstellung eines Werkes, das heißt die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
Dienstvertrag: Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn die Erbringung von Diensten durch eine Vertragspartei geschuldet ist.
Auf das konkrete Beispiel bezogen, wäre der Auftrag „bau mir eine Auffahrt an diese Stelle“ ein Werkvertrag, wogegen der Auftrag „lege diese Steine an jene Stelle“ ein Dienstvertrag wäre.
Hier scheint es ein Werkvertrag zu sein. Dazu sagt das BGB in § 631: „Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.“ Weiter heißt es im BGB § 633: "Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
- wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
- für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.
Ohne mich jetzt mit der Materie „Bau“ selbst auszukennen, würde ich das Vorhandensein eines Mangels und daraus resultierende Ansprüche bejahen. Allerdings liegt die Beweislast, dass das Problem auf die mangelnde Ausführung des „Werkes“ zurück zu führen ist, beim Auftraggeber. Hierzu sollte ggf. eine fachkundige Meinung eines Dritten eingeholt werden. Ggf. gibt es auch die Möglichkeit eine Schlichtungsstelle zu bemühen, sofern der Betrieb Innungsmitglied ist.
Die lapidare Aussage, dass man sich nicht erklären könnte woran das ganze liegt und damit unisono zu behaupten, man selbst sei nicht verantwortlich, ist natürlich widersinning und absurd.
Gruß
S.J.
erst mal Danke für die Rückantwort. Nun muß ich noch mal dumm
fragen, was ist ein Werk- oder einen Dienstvertrag? Hastte ein
Angebot über die zu pflasternede Fläche mit dem Wortlaut:
Plastern inkl. Unterbau. Habe das Angebot tel. zugesagt. Laut
Rechnung dann im folgenden Wortlaut: 88,5 qm gepflasterte
Fläche inkl. Unterbau, Entsorgung sowie inkl. aller
Nebenarbeiten.Mit besten Grüßen
Peter
Guten Tag,
aus meiner Sicht nicht gerade ein Schnäppchen, aber gut.
Nun, ein Angebot sollte ausreichend sein. Haben Sie die Firma schon angeschrieben? Wenn nein, zweimal!!! anmahnen (um im Nachhinein kein Prob. zu bekommen) und im Anschluss einen Sachverständigen (Ing. Büro oder dgl.)heranziehen und ein Gutachten erstellen lassen. Die Kosten müssten vorgestreckt werden, können aber mit eingeklagt werden. Wenn daraufhin keine Reaktion folgt,
bleibt nur noch der Weg zum Anwalt.
Gruß
StGausR
PS: Ich bin gerne bereit einen Vierzeiler aufzusetzen. Dann brauche ich allerdings eine Email Adresse!