Gibt es gesetzliche Zuschläge für Reinigungskräfte?

Ich arbeite morgens ab 5:15h für 3h im Schwimmbad als Reinigungskraft ca 25 Tage im Monat. Ich erhalte keine Sonn- & Feiertagszuschläge. Stehen mir gesetzlich Zuschläge zu? Falls ja, bitte ich um genaue Informationen um sie meinem Arbeitsgeber vorzulegen.

Hallo,

Ich arbeite morgens ab 5:15h für 3h im Schwimmbad als Reinigungskraft ca 25 Tage im Monat. Ich erhalte keine Sonn- & Feiertagszuschläge. Stehen mir gesetzlich Zuschläge zu?
Falls ja, bitte ich um genaue Informationen um sie meinem Arbeitsgeber vorzulegen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit liegen sie ihm vor und er kann sich enspannt zurücklehen, da das Gesetz unter den genannten Voraussetzungen keine diesbezüglichen Zuschläge vorsieht. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html#B…

Grüße