Liebe/-r Experte/-in,
meine lebensgefährtin ist im öffentlichen dienst tätig.
bis vor 4 jahren als wohnbereichsleitung und seit dem in der sozialen betreuung im gleichen altenpflegeheim.
bei dem wechsel wurde eine besitzstandswahrung vereinbahrt da die neue tätigkeit eigentlich weniger gut vergütet wird. die letzten jahre ist sie jedoch auch immer in den genuß der tariflichen lohnerhöhungen gekommen. bis man ihr gestern sagte das man ihr das einkommen um ca. 160 € / mon. kürzen würde da sie die tariflichen erhöhungen zu unrecht bekommen hätte ( von einer rückzahlung sah man ab ). nachdem sie jedoch schon 4 jahre die lohnerhöhungen mit bekommen hatte lautet meine frage ob man daraus ein gewohnheitsrecht ableiten kann.
mfg