Gibt es i. Berufungsverf. e. Frist zur Begründung?

Hallo,
in einem Zivilverfahren habe ich in der 1. Instanz gewonnen. Die Gegenpartei erklärte binnen Monatsfrist die Absicht in Berufung zu gehen. Die Bergründung werde nachgereicht.
Seitdem sind ca. 1 1/2 Monate vergangen. Eine Begründung, warum in Berufung gegangen wird, liegt bis jetzt nicht vor?
Können die sich ewig Zeit lassen und so das Verfahren hinauszögern?
Danke für Eure Hilfe!

Hallo,
leider kenne ich mich nur mit Streitigkeiten aus dem Rentenrecht aus.
Viele Grüße von
Harald Meyer

Nein, siehe § 520 ZPO. Die Begründung muss binnen zwei Monaten ab Zustellung des Urteils erfolgen. Das Gericht kann auf Antrag die Frist um einen Monat verlängern. Wird die Frist schuldhaft versäumt, wird die Berufung als unzulässig verworfen.