Gibt es i. Berufungsverf. e. Frist zur Begründung?

Hallo,
in einem Zivilverfahren habe ich in der 1. Instanz gewonnen. Die Gegenpartei erklärte binnen Monatsfrist die Absicht in Berufung zu gehen. Die Bergründung werde nachgereicht.
Seitdem sind ca. 1 1/2 Monate vergangen. Eine Begründung, warum in Berufung gegangen wird, liegt bis jetzt nicht vor?
Können die sich ewig Zeit lassen und so das Verfahren hinauszögern?
Danke für Eure Hilfe!

Hi,

nachzulesen hier:

http://www.juraforum.de/gesetze/zpo/520-berufungsbeg…

Gruß
Tina

Super Tina, vielen Dank!
Keine weiteren Fragen… :smile: