Und wenn nicht, müsste es nicht eine geben? Schließlich hört man immer wieder wie gefährlich diese, besonders in Kombination in Alkohol, sind! Auch, dass die in Energiedrinks enthaltenen Substanzen für Heranwachsende besonders gefährlich werden können, würde für eine solche Richtlinie sprechen…
Für Alkohol gibt es doch eine Altersbeschränkung. Damit sollte es bei jüngeren Menschen auch keine Wechselwirkungen geben.
Hi!
Es geht wohl eher um die Nebenwirkung von Energy-Drinks ansich, denn die enthaltenen Substanzen sind auch nicht ohne.
Ich weiß nicht, welche neuen Nebenwirkungen es durch die Kombination von Alkohol und Energy-Drink gibt. Das Gefährliche ist ja, daß der süße Geschmack den Geschmack des Alkohols überdeckt, und zu mehr von dem Zeug verleitet. Das würde ich nicht direkt als Nebenwirkung bezeichnen. (Daß die aufputschende Wirkung des Energydrinks der benebelnden Wirkung des Alkohols entgegen wirkt, würde ich auch nicht als Nebenwirkung bezeichnen, denn es wirkt ja wie vorgesehen.)
Hi,
nein, gibt es nicht.
Allerdings steht es den Verkäufern natürlich frei, ob sie solche Getränke an Kinder / Jugendliche abgeben,
@sweber
Die Diskussion bezüglich des süßen Geschmacks gab es vor x Jahren schon einmal bei den Alcopops.
Gruss,
Little.
Also ich für meinen Teil würde mich für eine Altersbeschränkung aussprechen. Vielleicht 16 Jahre? Ich bin kein Arzt, aber das ein Übermäßiger Verzehr gerade für heranwachsende Körper äußerst bedenklich sind weiß man ja…
ja. die gleiche wie für kaffee.
habt ihr nichts zu tun? müsst ihr auf andere aufpassen, weil bei euch nichts interessantes passiert?