Gibt es in dieser Situation Bafög?

Hallo,
etwas kompliziert:
meine Tochter (23) möchte ab nächstem Monat mit ihrem Freund und 2 Schulkameradinnen in eine WG ziehen.
Sie möchte aber auch studieren, vielleicht schon ab diesem Semester (wenn sie die Studiengebühren zusammenbekommt-Niedersachsen)oder ab nächstem Frühjahr, ist auch egal.
Die Miete könnte sie vom Kindergeld bezahlen, Bafög ist beantragt. Jetzt ist es aber so, dass ich mit meinen anderen Kindern (14,17) weg von meinem Mann in eine eigene Wohnung ziehen möchte.
Mein Mann ist der Verdiener, ich arbeite nicht. (Kann ich unser hiesiges Sozialamt wegen der Miete und Lebensunterhalt in Anspruch nehmen?)
Wie sieht’s mit Bafög für meine Große aus?
Das fällt dann flach, weil keine Kinder mehr bei meinem Mann wären, er könnte dann ja zahlen, ist es nicht so?
Hat jemand von euch Ahnung davon? Für Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar.
Ich muss hier weg, es geht nicht mehr, ich gehe kaputt. Meine Kinder möchten auf alle Fälle mit! Ich bin in einer totalen Zwickmühle, bleibe ich jetzt oder nicht?
danke euch schon mal!
nenkaj

bedenklich
Hallo,
na also so furchtbar kompliziert finde ich das nicht, vor allen Dingen frage ich mich, warum Du nicht einfach einen Job annimmst anstatt lapidar nach nach dem Sozialmat und Deinem Mann zu rufen.
Sollte es natürlich wichtige Dinge geben, welche es Dir unmöglich machen (denn selbst eine 14jährige kann den Nachmittag sicher allein verbringen) möge man mir meine Skepsis nachsehen…

Genießt die Sonne

Bommel

etwas kompliziert:
meine Tochter (23) möchte ab nächstem Monat mit ihrem Freund
und 2 Schulkameradinnen in eine WG ziehen.
Sie möchte aber auch studieren, vielleicht schon ab diesem
Semester (wenn sie die Studiengebühren
zusammenbekommt-Niedersachsen)oder ab nächstem Frühjahr, ist
auch egal.
Die Miete könnte sie vom Kindergeld bezahlen, Bafög ist
beantragt. Jetzt ist es aber so, dass ich mit meinen anderen
Kindern (14,17) weg von meinem Mann in eine eigene Wohnung
ziehen möchte.
Mein Mann ist der Verdiener, ich arbeite nicht. (Kann ich
unser hiesiges Sozialamt wegen der Miete und Lebensunterhalt
in Anspruch nehmen?)
Wie sieht’s mit Bafög für meine Große aus?
Das fällt dann flach, weil keine Kinder mehr bei meinem Mann
wären, er könnte dann ja zahlen, ist es nicht so?
Hat jemand von euch Ahnung davon? Für Antwort wäre ich sehr,
sehr dankbar.
Ich muss hier weg, es geht nicht mehr, ich gehe kaputt. Meine
Kinder möchten auf alle Fälle mit! Ich bin in einer totalen
Zwickmühle, bleibe ich jetzt oder nicht?
danke euch schon mal!
nenkaj

Hallo,
na also so furchtbar kompliziert finde ich das nicht, vor
allen Dingen frage ich mich, warum Du nicht einfach einen Job
annimmst anstatt lapidar nach nach dem Sozialmat und Deinem
Mann zu rufen.
Sollte es natürlich wichtige Dinge geben, welche es Dir
unmöglich machen (denn selbst eine 14jährige kann den
Nachmittag sicher allein verbringen) möge man mir meine
Skepsis nachsehen…

Genießt die Sonne

Bommel

Hallo Bommel,
ich kann nicht mehr arbeiten, da krank.

etwas kompliziert:
meine Tochter (23) möchte ab nächstem Monat mit ihrem Freund
und 2 Schulkameradinnen in eine WG ziehen.
Sie möchte aber auch studieren, vielleicht schon ab diesem
Semester (wenn sie die Studiengebühren
zusammenbekommt-Niedersachsen)oder ab nächstem Frühjahr, ist
auch egal.
Die Miete könnte sie vom Kindergeld bezahlen, Bafög ist
beantragt. Jetzt ist es aber so, dass ich mit meinen anderen
Kindern (14,17) weg von meinem Mann in eine eigene Wohnung
ziehen möchte.
Mein Mann ist der Verdiener, ich arbeite nicht. (Kann ich
unser hiesiges Sozialamt wegen der Miete und Lebensunterhalt
in Anspruch nehmen?)
Wie sieht’s mit Bafög für meine Große aus?
Das fällt dann flach, weil keine Kinder mehr bei meinem Mann
wären, er könnte dann ja zahlen, ist es nicht so?
Hat jemand von euch Ahnung davon? Für Antwort wäre ich sehr,
sehr dankbar.
Ich muss hier weg, es geht nicht mehr, ich gehe kaputt. Meine
Kinder möchten auf alle Fälle mit! Ich bin in einer totalen
Zwickmühle, bleibe ich jetzt oder nicht?
danke euch schon mal!
nenkaj

hallo,

bafög: dem grunde nach, wenn ausbildung (studium) läuft. also erst ab dem monat, in dem immatrikulation vorliegt. geplantes studium ist kein förderungsgrund.

dann der höhe nach, es wird der bedarf ermittelt (hier grundbedarf und wohnbedarf), davon werden einkünfte und vermögen (eigene und eltern) abgezogen. bei wohnung von volljährigen studenten gibt es kein problem solange die eltern nicht wirklich um die ecke wohnen. aber im konkreten fall wohl kein problem, wenn kind auszieht.

ob eltern getrennt leben oder nicht, ist bis zur scheidung egal. es wird das gesamte einkommen der eltern (von wem auch immer) angerechnet, je nachdem wieviele geschwister unterhalten werden müssen, erhöhen sich die freibeträge für den verdiener und damit das bafög für den antragsteller.

alles in allem eine komplizierte berechnung, am besten mal alle daten nachrechnen. http://www.bafoeg-rechner.de

ansonsten: immatrikulieren, dann bafög-amt mit allen unterlagen.

gruss vom

showbee

Sehr gutes BAföG-Forum:
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/baf…

Gruß JoKu