Hochgeehrte Gnädige Damen und Herren
Hochgeehrte Gnädige Damen und Herren
Im 17./18. Jahrhundert müssen rigorose Vorschriften bestanden haben,
die jede Formulierung bei Strafe (Stockschläge) vorschrieben. Dies
betrifft insbesondere Anrede und Gruss.
„Allerdurchlauchtigster, großmächtigster Kaiser, durchlauchtigste
Fürsten, gnädigste und gnädige Herren!“
„… im namen der gesträngen, edlen, ehrenvesten, frommen,
fürsichtigen, fürnemmen vnd wijsen herrn Hanß Caspar Heideggers,
ihres lieben burgers vnd vogts der genanten herrschafft, aller myner
gnädigen vnd günstigen lieben herren zu Bintzikon …“
„Hochgeacht, wolledel, Gestreng, Ehrennotvest,fromb, fürnehm,
fürsichtig, wis, bsunders gnedig ihr unsere liebe Herren Obere und
Vorstehre“
Wer von euch kennt solche Schreibvorschriften?
Und grüsse ich Sie, hochgeehrte Gnädige Damen und Herren, mit der
Beteuerung meiner vorzüglichen Hochachtung und Dankbarkeit,
untertänigst
Rolf