Guten Tag, ich habe einen Minijob als Auslieferfahrer einer Pizzeria angenommen. Nun weigert sich der Chef mir einen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Ist er dazu nicht verpflichtet? Danke im Voraus für die Antwort.
Es tut mir Leid, da bin ich kein Experte - kann ich nicht beantworten.
Im Prinzip gelten die gleichen Regeln wie bei einer Vollzeitstelle.
Aber ich wundere mich dass Sie erst nach Beschaeftigungsbeginn nach dem Arbeitsvertrag fragen.
Was wurde denn bezueglich Arbeitszeit und Verdienst vereinbart ?
Wie wollen Sie dies im Streitfall beweisen ?
Freundliche Gruesse
Hallo,
wenn der Chef keinen Vertrag ausstellen will, so möchte er sich wahrscheinlich um seine Verpflichtungen drücken?!
Denn auch 400,-- Euro-Jober haben Anspuch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw…
Sie sollten ihn fragen,warum er keinen Vertag machen will. Natürlich können Sie ihn nicht zwingen, aber im Bedarfsfall können Sie auf gesetzliche Bestimmungen hinweisen, wie z.B. das Bundesurlaubsgesetz usw…
Oder Sie bestehen auf einem Vertrag, dann wird er aber wohl eher jemand anderen einstellen.
Viel Glück… siebengebirgler
Der Chef ist nicht verpflichtet Dir gleich einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist gültig. Allerdings - wird der Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen innerhalb eines Monats seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitteilen. Bei geringfügig entlohnter Beschäftigung ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zusätzlich darauf hinzuweisen, dass er die Möglichkeit hat, auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten und durch freiwillige Zahlungen Leistungsansprüche in der Rentenversicherung zu erwerben. Der Verzicht des Arbeitnehmers geschieht durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber und gilt unwiderruflich für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung.
ich hoffe geholfen zu haben - viel Glück!
Guten Tag,
Minijobs werden gesetzlich genauso behandelt wie Vollarbeit, d.h. der Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag erstellen, wenn der Arbeitnehmer das wünscht. Minijobber haben ebenso Anspruch auf Urlaub, was die meisten Arbeitgeber nicht berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet dazu. Ich würde auch genau prüfen, ob er Sie angemeldet hat bei der Bundesknappschaft und bei der Berufsgenossenschaft. Bitte verlangen Sie die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, dort steht dann, dass Sie bei der Bundesknappschaft gemeldet sind und für welchen Zeitraum.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
freundliche Grüße
K. Ritter
Verpflichtet ist er in der Regel nicht, da bei Minijobs grundsätzlich auch mündliche Verträge gelten…vielleicht hilft dir dieser Satz weiter:
„Arbeitsverträge können grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, abgeschlossen werden. Zur Beweiserleichterung und um Missverständnisse zu vermeiden ist die Schriftform jedoch unbedingt zu empfehlen, vor allem weil Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers gehen.“
Also er muss das mal so sehen, dass er sich selbst ins Fleisch schneidet wenn du zu einem Arbeitsgericht gehst. Dokumentiere genau wann du wo bei welchem Kunden warst, damit Du immer einen gewissen Nachweis hast
viel Erfolg und alles Gute
Hallo Daniel,
das ist ein bisschen eine knifflige Sache: der Arbeitgeber ist nicht direkt dazu verpflichtet. Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig und Du kannst von ihm keinen schriftlichen Vertrag einfordern.
Aber:
Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten keinen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt, ist er verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis bei der Minijob Meldestelle über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszustellen (§ 2 Nachweisgesetz - NachwG) . Darin sind folgende Angaben aufzunehmen: Name und Anschrift der Vertragsparteien
Beginn (und bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch die voraussichtliche Dauer) des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Art der Tätigkeit, Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts (einschließlich Zuschläge,Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen sowie andere Bestandteile des Arbeitsentgelts, Arbeitszeit, Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, Kündigungsfristen,Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
im Prinzip alle Sachen, die auch in einem Arbeitsvertrag stehen.
Ich wäre saumisstrauisch, wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag ausstellen will, z.B. auch darüber, ob er das Arbeitsverhältnis überhaupt anmeldet. Weil, wenn Du z.B. einen Unfall beim Ausliefern hast, siehst Du alt aus, wenn der Pizzeria-Besitzer den 400 Euro Job nicht gemeldet hat und Du praktisch „schwarz“ dort beschäftigt bist.
Gruß Bettina
Hallo,
ich kann und darf keine Rechtsberatung durchführen, hier aber ein Auszug aus einem Beitrag der IHK zum Thema Minijob:
Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Wird der Arbeitsvertrag mündlich geschlossen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen innerhalb eines Monats seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitteilen. Bei geringfügig entlohnter Beschäftigung ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zusätzlich darauf hinzuweisen, dass er die Möglichkeit hat, auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten und durch freiwillige Zahlungen Leistungsansprüche in der Rentenversicherung zu erwerben. Der Verzicht des Arbeitnehmers geschieht durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber und gilt unwiderruflich für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung.
cu
sil
Guten Tag,
so wie sich das anhört, haben Sie einem Arbeitsvertrag per Handschlag zugestimmt. Wenn Sie sagen, dass Sie bereits arbeiten, gilt die Verhandlung somit als abgeschlossen und wenn zur Verhandlung keine Verträge gebraucht wurden, ist dies nun so.
Ich ratte Ihnen entweder auf dem Arbeitsvertrag zu beharren, oder aber sofort aufhören dort zur Arbeiten. Sollten Sie einen Unfall oder etc. beim Ausliefern haben, kann sich der Pizzaria-Inhaber ohne weiteres rausreden, da Sie ja praktisch ohne Vertrag nicht für Ihn arbeiten und theoretisch sogar das Firmen-Fahrzeug „geklaut haben könnten“…
Also Entweder neu Arbeitsverhandlung mit VORHERRIGEM Unterschreiben der Verträge (beide müssen Unterschreiben) oder Finger weg vom Inhaber.
Dem Recht nach, arbeiten Sie somit ohne Vertrag schwarz… Je nach Verdienst ist dies mehr oder weniger kritisch.
P.S. bin kein Anwalt, aber bereits über 10 Jahre im Beruf. Arbeitsverträge habe ich auch schon viele gesehen…
Einen schönen guten Tag Daniel,
hier ist ein Link in dem alles sehr genau erklärt wird.www.minijob-zentrale.de
Die Weigerung des Arbeitgebers hat vielleicht damit zu tun, dass er die Verantwortung im Krankheitsfall und andere Rechte eines Arbeitnehmers nicht tragen möchte, rechtlich aber muss.
Wichtig ist in diesem Fall auch die freiwillige Zahlung in die gesetzliche Rente, derArbeitgeber muss dies erfragen und der Arbeitnehmer schriftlich bejahen oder verneinen.
Vielleichtt hat der Arbeitgeber nicht genügend Kenntnisse über diese Gesetze. Viel mehr kann ich in Ihrem Fall auch nicht tun, da dies nicht mein Expertenthema ist.Ich hoffe dass Sie sich einig werden.
Mit herzlichen Grüßen
Vero
Hallo, ich bin weder Jurist noch Arbeitsrechtler oder Personaler oder sowas. Trotzdem meine ich zu wissen, daß arbeitsrechtliche Vereinbarungen der Schriftform bedürfen, aber fragen Sie doch einfach jemanden, der sich damit auskennt. Im Telefonbuch oder Internet finden Sie bestimmt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Btw: Wer will bei einem Arbeitgeber arbeiten, mit dem er sich noch nichtmal über die Form des Arbeitsvertrags einigen kann?
Grüße Heuft
Sorry, zu spät gelesen.
Viele Grüße, Hopps