Eine nette alte Dame beurteilt die Realität komplett falsch und hat
einen Anwalt beauftragt, sie gegen Herrn N zu vertreten.
Herr N ist sich seiner Sache 100% sicher, der Sohn der alten Dame hat sich außerdem hilfesuchend an Herrn N gewandt und gebeten im Vorfeld mit dem Anwalt der alten Dame Kontakt aufzunehmen, um die Kosten niedrig zu halten. DAs, was die alte Dame erreichen will ist total abstrus und nicht umsetzbar, wenn man die Hintergründe wirklich kennt.
Macht es Sinn, wenn Herr N im Vorfeld den Anwalt der alten Dame anruft, um seine Position darzustellen, um den Anwalt zu überzeugen, dass jede weitere Aktion in der Sache vergeblich sei.
Lässt sich ein Anwalt auf ein Gespräch mit dem Verfahrensgegner ein. Wenn die realistische Erfolgsaussicht gegen Null strebt, gibt es sowas wie eine Standesehre, die dem Anwalt verbietet, den Mandanten zu vertreten?
Hallo,
bitte vervollständige die Angaben in dem dazu geschrieben wird um was es genau hierbei geht. Dann kann man die Sache besser und evtl auch anders beurteilen.
Gruß Sunny
Mal ganz allgemein gedacht und ohne Wissen über die üblichen Gangarten beim Anwalt:
Der würde sich sicher eher drauf einlassen, wenn der Sohn seiner Mandantin ihn darum bittet, als die Gegenpartei. Der Sohn wird auch um einiges glaubwürdiger (durch seine Motive) sein.
Lässt sich ein Anwalt auf ein Gespräch mit dem
Verfahrensgegner ein.
Ohne Einverständnis seiner Mandantin wird ihr Anwalt einen Teufel tun, sonst kommt er nämlich in die Küche desselben. Durch nicht autorisiertes Verhandeln mit der Gegenpartei begeht er Parteiverrat, das ist standesrechtlich so ziemlich das schlimmste, was man einem Anwalt vorwerfen kann.
Abgesehen davon, und damit kommen wir wieder in die profanen Niederungen des Juristenalltags, verdienen Anwälte ihr Geld nicht damit, dass sie Mandate ablehnen. Wer unbedingt meint, prozessieren zu müssen, soll es halt tun, denken sie sich - vielleicht sogar berechtigterweise.
Nehmen wir mal an, die alte Dame, 83, mehrere Schlaganfälle, stark sehbehindert,leichte Demenz, möchte ihren langjährigen Lebensgefährten, der nach einem schweren Unfall schwerbehindert und hochgradig dement ist, aus dem Pflegeheim holen und selber pflegen.
Sie überschätzt sich maßlos, sie unterschätzt die Problematik des Lebensgefährten.
Herr N ist mit einer Vollmacht ausgestattet, zwei Richter haben seine Entscheidung den Lebensgefährten in ein Pflegeheim einzuweisen, persönlich überprüft und angeordnet. Zwei Fachärzte und eine Spezialklinik haben diese Entscheidung empfohlen - Herr N hat sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht. Es mußte eine sehr subtile Medikamenteneinstellung vorgenommen werden - jede Unregelmäßigkeit hätte katastrophale Konsequenzen.
Die alte Dame findet das Ambiente/Behandlung im Pflegeheim schrecklich - sieht nicht die 24 stündige Pflegeleistung die dort passiert, und hat den RA beauftragt den Lebensgefährten zu ihr nach Hause zu holen - sie will die Pflege selber übernehmen.
ich habe etwas ähnliches selbst erlebt…vielleicht hilft dir das ja bei der Entscheidung Deines Weges.
Meine demente Oma, schwerhörig, schlaganfall, Sehbehindert, das komplette Programm, hatte einen Star-Rechtsanwalt damit beauftragt, die Überschreibung des Hauses (mit Erbauszahlung und trallala) aus den 80ern anzufechten, weil meine Mutter sie angeblich mißhandelt.
Ich (Enkelin) habe mir dann einen Termin bei dem Anwalt geben lassen und ihm erklärt, dass die Verweigerung des Mensch-Ärgere-Dich-Nicht-Spielens keine Mißhandlung darstellt, es meiner Omi gut geht, sie aber ein wenig neben der Spur ist.
Wenn er also nicht noch mehr Energie investieren wolle in einen aussichtslosen Fall und seine Kanzlei mit Titeln wegen nicht bezahlter Honorarrechnungen tapezieren wolle, dann möge er bitte seine Bemühungen einstellen.
So ein Gespräch mit dem Anwalt kann also durchaus was bringen, wenn dieser betriebswirtschaftlich denkt bzw. ein wenig Menschenkenntnis besitzt.
Abgesehen davon, und damit kommen wir wieder in die profanen
Niederungen des Juristenalltags, verdienen Anwälte ihr Geld
nicht damit, dass sie Mandate ablehnen. Wer unbedingt meint,
prozessieren zu müssen, soll es halt tun, denken sie sich -
vielleicht sogar berechtigterweise.
Gute Anwälte weisen durchaus auf geringe Erfolgsaussichten hin. Will der Mandant trotz schlechter Aussichten klagen, darf er das natürlich trotzdem tun.
Ich komm da jetzt nicht ganz mit. Wieso sollte es Parteiverrat sein, wenn ich den Gegenvertreter anrufe und dem sage, dass dessen Aktionen gegen meinen Mandanten sinnlos seien?
Es kommt darauf an, was der RA mit der alten Dame ausgemacht hat. Es ist dessen Aufgabe ihre Interessen zu vertreten und er ist dabei an ihre sachlichen Weisungen gebunden.
Es spricht daher grundsätzlich nichts dagegen einen Gegenvertreter anzurufen. Man muss sich halt bewusst sein, dass er der Vertreter seiner Mandantin ist und bleibt und dementsprechend handeln wird. Man kann sich nicht mit dem Gegenvertreter gegen dessen Mandantin verbünden.
selbstverständlich gibt es diese Möglichkeit, und man sollte sie auch nutzen. Wie der Kollege darauf reagiert ist individuell und im jeweiligen Fall unterschiedlich und nicht vorhersehbar. Der hier gefallene Begriff des Parteiverrates ist in solch einer Situation nicht ansatzweise angebracht. Schließlich ist es ja gerade Aufgabe des Anwalts mit dem Gegner zu kommunizieren, ob über dessen Anwalt, über das Gericht oder direkt.
Und natürlich gehört es zur Wahrnehmung der Interessen des eigenen Mandanten auch, sich ggf. durch solche Kommunikation davon zu überzeugen, dass die Sache sich ganz objektiv anders darstellt, als vom eigenen Mandanten geschildert. Dann ist es selbstverständlich im Sinne des eigenen Mandanten, dass man diesem dann auch ganz deutlich davon abrät, den bisher eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Ob der Mandant sich darauf einlässt ist dann wiederum dessen Sache. Ein Anwalt kann aber natürlich dann ein Mandat auch niederlegen, wenn durch entsprechende Starrsinnigkeit des eigenen Mandanten eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Und Anwälte sind zudem auch immer noch Organe der Rechtspflege, und nicht einfach nur die Jungs, die sich für Geld vor den Karren jedes noch so großen Unfugs spannen lassen sollten. Es gibt Kollegen die dies angesichts der drückenden Raten des neuen Porsches vor der Tür gelegentlich vergessen. Aber es gehört sich eigentlich anders.
BTW: Ich habe durchaus schon Mandanten mit spinnerten/erlogenen Geschichten freundlich aber bestimmt vor die Tür gesetzt, und mir dabei Drohungen mit Anwaltskammer, Menschenrechtsgerichtshof und Papst anhören müssen. Gekommen ist da aber nie etwas.
Man muss ja auch dazusagen, dass es Alltag ist, mit dem Gegenvertreter Kontakt aufzunehmen.
BTW: Ich habe durchaus schon Mandanten mit
spinnerten/erlogenen Geschichten freundlich aber bestimmt vor
die Tür gesetzt, und mir dabei Drohungen mit Anwaltskammer,
Menschenrechtsgerichtshof und Papst anhören müssen. Gekommen
ist da aber nie etwas.
Mir wollte mal jemand den Verteidigungsminister mit dem Bundesheer in die Kanzlei schicken…)
Hat noch jemand ein paar Sterne zuviel übrig?
Hallo
Ich komm da jetzt nicht ganz mit.
Da bist du nicht der einzige, sonst hättest du für deine Rückfrage nicht mehrere Sterne bekommen.
Wieso sollte es Parteiverrat
sein, wenn ich den Gegenvertreter anrufe und dem sage, dass
dessen Aktionen gegen meinen Mandanten sinnlos seien?
Das habe ich ja nie behauptet. Selbstverständlich kann der Beklagte den Anwalt der alten Dame jederzeit anrufen, um ihn von der Vergeblichkeit einer Klage zu überzeugen (was der Anwalt vermutlich sogar ebenso sieht). Parteiverrat ist es hingegen, wenn der Anwalt der alten Dame auf dieses Gesprächsangebot eingeht, ohne von ihr autorisiert worden zu sein. Nur das habe ich gesagt.