Ich fahre Schulbus für behinderte Kinder. Zusätzlich noch verschiedene andere Fahraufträge (Personenbeförderung). Z. T. bis 23.30 Uhr und später.
Muss um 6.00 Uhr morgens für die Schultour raus.
Gibt es irgendwo verbindliche Bestimmungen und/oder Richlinien, welche die Ruhezeiten für diesen Bereich Regeln?
Ja, gibt es für Busfahrer auf jeden Fall!!! Als Busfahrer solltest du das aber wissen. Zwischen 2 Fahrten muß ein Busfahrer mind. 11 h Ruhezeit haben. Und Ruhezeit heißt nicht einschließlich Weg nach Hause, sondern echte Ruhe. Bis zu 2 x in einer Woche darf die Ruhezeit ausnahmsweise auf 9 h verkürzt werden, in der Folgewoche müssen die dann fehlenden 2 oder 4 h dann aber zusätzlich gewährt werden. Hol dir bei der IHK die Broschüre »Vorschriften zur Personenbeförderung« (oder so ähnlich). Die ist gratis und da steht alles genau drin. Was dein Arbeitgeber mit dir macht ist bodenloser Leichtsinn! Darum werden bei Kontrollen oder Unfällen dann auch beide u.a. mit extrem hohen Bußgeldern bestraft, Fahrer und Arbeitgeber.
Hoppla, ich habe in der Frage überlesen, daß du nur 8 Plätze hast. Dann sieht es etwas anders aus. Für freie Mitarbeiter gilt die Regelung nicht, sollte aber im Interesse der Sicherheit eingehalten werden. Wenn du fest angestellt bist oder gewerblich nur für diesen einen Auftraggeber fährst (Scheinselbstständigkeit), dann gilt die Regelung. Allerdings handhaben die einzelnen Bundesländer das auch unterschiedlich. Gehe also zu deiner Absicherung auf jeden Fall mal zur IHK, hole dir die Broschüre und rede mit den Verantwortlichen dort. Die wissen es ganz genau.
Danke für die Auskunft. Ist nun mal leider so, dass du vieles mitmachen musst wenn du deine Arbeit behalten willst. Ich werde aber bei der IHK nachfragen.
Bitte. Die Situation kenne ich. Aber wenn was passiert, dann hat dein Arbeitgeber von nichts gewußt und dir immer gesagt, daß du zu viel arbeitest. 
Zuerst eine gute Nachricht, erst mit mehr als 9 Fahrgästen einschließlich Fahrer sind die nachfolgenden Bestimmungen zu beachten. Entscheident ist der Eintrag im Fahrzeugschein!
Ab wann und mit welchen Ausnahmen Personenbeförderung durchgeführt werden darf, bei welchem die Lenk- und Rhezeiten und andere Vorschriften zu beachten sind, kann man in der VO (EG) 561-2006 und in der Fahrpersonalverordnung aus dem Jahre 2006 nachlesen (googeln)
freudliche Grüße aus Neuruppin
Wolfgang