Hallo Maria,
für mein Verständnis hat Fayol mit der Fayolschen Brücke eine Sonderregelung des vorher festgelegten Dienstweges definiert. Um einen langen Informationsfluss zu vermeiden und Informationsverlusten vorzubeugen, wird hier die Abstimmungen zwischen Stellen verschiedener Abteilungen in klar definierten Fällen und unter anschließendem Informieren der übergeordneten Instanzen zugelassen.
Ich denke, das wird auch mit deiner Definition der Fayolschen Brücke übereinstimmen. Eine weitere Definition bzw. ein weiteres Anwendungsgebiet ist zumindest mir nicht bekannt.
Solltest du wider Erwarten auf weitere Anwendungen stoßen, würde ich mich freuen, wenn du diese hier kurz nennst. Jetzt interessiert es mich natürlich auch!
Viele Grüße und viel Erfolg!
Jessi