Gibt es Nachteile bei Schenkungen?

Hallo,

meine Frage steht im Betreff:
Gibt es Nachteile bei einer Schenkung?
Die Rede ist hier von Geld, was geschenkt werden soll und auf das spätere Erbe angerechnet.

Was kann einem schlimmstenfalls passieren?

LG kitty

Erben oder Pflichtteilsberechtigte könnten sich benachteiligt fühlen und einen Ausgleich auf ihr Erbteil/Pflichteil verlangen falls die Schenkung nicht länger als 10 Jahre her wäre. Nach mehr als 10 Jahren besteht kein Ausgleichsanspruch mehr.

Aber wenn man vertraglich (Notar)vereinbart, es soll sowieso auf das Erb-/Pflichtteil angerechnet werden, dann ist ja alles gut. Dann tut man so als sei die Schenkung nicht erfolgt, das Geld also noch da und Teil der Erbmasse. Dann wird aufgeteilt nach Testament und dann bei dem Beschenkten die Schenkung abgezogen.
Mit so einer Vereinbarung entfällt die 10 Jahres Grenze, es wird also nach Vertrag immer angerechnet.
Das ist für die Erblasser, die es wirklich gerecht machen wollen und allen Ärger von vorneherein vermeiden wollen.

mfG
duck313

Nachtrag:
Gefragt waren Nachteile, aber die Vorteile überwiegen.
insbesondere wenn es um hohe Erbschaften geht. Wegen der alle 10 Jahre möglichen Ausnutzung der Freibeträge kann man so Teile seines Vermögen Erbschaftsteuer sparend auf der Erben schon zu Lebzeiten übertragen.

Das heißt, diese 10 Jahresregelung greift immer, außer sie wird explizit verneint?

Der Ärger mit den anderen Erben scheint sich aber im Rahmen zu halten, denn wenn, geht es nur um diese 10 Jahres- Regelung?
Bedeutet: schlimmstenfalls müsste man Geld zurück geben??
Andere Fallstricke gibt es nicht?

Die steht so im Gesetz (BGB), die kann man nicht „verneinen“. Die gilt immer.

Nur bei einem gegenseitigen Vertrag( zw. späterem Erblasser und dem Beschenkten) in dem die Schenkung angerechnet werden soll, kommt die nicht zur Anwendung. Weil das ja der Sinn dieser Vertragsregelung ist. Es soll immer angerechnet werden. Egal wann der Erbfall einträte.

Sollte so eine Anrechnung ergeben, der Abzug der Schenkung ergäbe einen Minusbetrag bei dem Beschenkten so muss er das nicht zurückzahlen. Er bekommt dann eben nichts mehr aus der Erbmasse, alles wird unter den anderen Erben aufgeteilt.

Das andere wäre das mit dem Ergänzungsanspruch auf das Pflichtteil bei Schenkungen, die noch nicht mehr als 10 Jahre her sind.
Der richtet sich zwar in erster Linie gegen die Erbmasse, kann aber auch gegen den Beschenkten geltend gemacht werden.

[quote=„duck313, post:5, topic:9472216“]
Sollte so eine Anrechnung ergeben, der Abzug der Schenkung ergäbe einen Minusbetrag bei dem Beschenkten so muss er das nicht zurückzahlen. Er bekommt dann eben nichts mehr aus der Erbmasse, alles wird unter den anderen Erben aufgeteilt. [/quote]

Also nochmal wiederholt- ich bin nciht sicher, ob ich alles verstanden habe:
Wenn man Vorerbe als Schenkung vertraglich bekommt, wird normalerweise später der komplette Betrag zum Erbe gerechnet.
Kann man dann diese 10-Jahresregelung zusätzlich einfügen?Welcher Paragraph wäre das?
Bzw- MIT dem Paragraphen ist es dann dieser Ergänzungsanspruch?

[quote=„duck313, post:5, topic:9472216“]Das andere wäre das mit dem Ergänzungsanspruch auf das Pflichtteil bei Schenkungen, die noch nicht mehr als 10 Jahre her sind.
Der richtet sich zwar in erster Linie gegen die Erbmasse, kann aber auch gegen den Beschenkten geltend gemacht werden.
Was bedeutet das?
Der andere bekommt ein Haus geschenkt und nach 5 Jahren versterben die Eltern - dann kann nur noch 5/10tel (1/2) als Rückrechnung des Hauses in das Erbe erfolgen.

Inwiefern kann sich das gegen den Beschenkten richten?

Private Frage an dich: Würdest du so eine Schenkung immer annehmen?
Auf was würdest du selbst achten?

Ein häufig empfundener Nachteil ist, dass sich Schenker und Beschenkter entfremden können und der Schenkende dann bereut, keinen Einfluss mehr auf den Beschenkten und die Verwendung der Schenkung nehmen zu können. „Undankbarkeit“ des Beschenkten oder Übergang des Vermögens auf Dritte, z.B die geschiedene Frau oder die angeheirateten Kinder oder sonst eine unerwünschte Person.

Dies sind sehr häufig anzutreffende Gründe, aufgrund derer die Schenkenden später bereuen, geschenkt zu haben.

Das kann ich als Gedanken gut nachvollziehen und ist ein rein zwischenmenschlicher Aspekt.

Für mich ist wichtig, ob einem " sonst was " später damit passieren kann? Klagen, Ansprüche oder, oder…etwas, was man hätte wissen können.
Vielleicht ist es ja wirklich eine sichere Sache- das ist mir wichtig zu wissen.

Worauf würdet ihr achten, wenn das Angebot käme?

Darauf, dass das ganze vernünftig dokumentiert wird. Und dass ggf. die Schenkungssteuer nicht zu Lasten des Beschenkten läuft. Weiter nichts.

Irgendwelche Erben können nicht mehr zurückfordern als überhaupt geschenkt wurde. Und davon auch nur den Teil, der nach 1, 2, 3,… Jahren noch gefordert werden kann - jedes Jahr ein zehntel weniger.

Nein.
Wenn man heute 10.000€ geschenkt bekommt und der Schenkende morgen verstirbt, werden die 10.000€ als Teil des Erbteils berechnet.
Stirbt derjenige 5 Jahre nach der Schenkung, bleiben 50% unberücksichtigt (darf man voll behalten), die anderen 50% gelten als Teil des Erbes.
Und nach 10 Jahren bleibt die gesamte Schenkung bei der Verteilung des Erbes unberücksichtigt.