Sie haben mit dem Call-by-Call Anbieter keinen Rahmenvertrag. Ansonsten beruhten die Einzelforderungen auf EINER Rechtsgrundlage und könnten nur als Gesamtstreitwert Ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Da Sie aber mit dem Call by Call Anbieter mit jedem Telefonat einen neuen Vertrag abschließen, handelt es sich um voneinander unabhängige Rechtsgrundlagen der Forderungen. Diese kann das Inkassobüro als Einzelforderungen einziehen und jedesmal eine Gebühr in Rechnung stellen, die einer 1,3 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) entspricht. Gemäß RVG werden bei Forderungen bis zu 300 € geich hohe Gebühren fällig. D. h.: Die Gebühren sind gleich hoch, ob die Forderung 0,01 € oder 300 € beträgt. Zusätzlich darf das Inkasso-Büro pro Fall und pro Monat der Bearbeitung Kontoführungskosten in Höhe von 3,- € in Rechnung stellen. Alle anderen Gebühren sind umstritten - wie z. B. eine Hebegebühr. Weitere Gebühren mit Phantasienamen sind unzulässig. Soweit die Gesetzeslage.
Vor Gericht wird denen der Richter die Gebühren um die Ohren hauen. Klar ist es nach dem Gesetz möglich, jede kleine Forderung gesondert abzurechnen. Aber es ist nicht vorgeschrieben. Und wenn die Forderungen - wie hier - sehr klein sind und Gläubiger und Schuldner identisch, wird das Inkasso-Büro vor Gericht mit großer Wahrscheinlichkeit scheitern. Es ist klar, dass es sich nur um Geldschneiderei handelt. Das läßt m. E. kein Richter zu - schon gar nicht bei einem - von den Richtern „sehr geliebten“ - Inkasso-Büros. (Ohne Gewähr - liegt am Richter - aber trotzdem ziemlich sicher)
Ich gehe aber noch weiter und davon aus, dass das Inkasso-Büro die Gebühren gar nicht einklagen wird, da Inkasso-Gebühren von vielen Gerichten gar nicht anerkannt werden. (m. E. illegaler Weise - aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand)
Sie haben also folgende Mögichkeiten:
- Sie zahlen die rechtmäßige Forderung (1,3 Gebühren gemäß RVG und Kontoführungskosten)pro Einzelfall.
Ich rate davon ab.
- Sie weisen das Inkasso-Büro darauf hin, dass Sie keine Einzelgebühren zahlen, sondern nur eine Gesamtgebühr, ziehen alle Forderungen zusammen, und sehen dann im RVG nach, welche Gebühr (1,3 Gebühren) gerechtfertigt wären - die bezahlen Sie inklusive Kontoführungskosten für 1 Sache.
Das wäre eine relativ sichere und preisgünstige Sache.
Sie verlangen vom Inkasso-Büro eine Originalvollmacht des Call-by-Call -Anbieters. Die muss handschriftlich vom Prokuristen oder Geschäftsführer des Call-by-Call-Anbieters unterschrieben sein. Die werden so eine Vollmacht nicht vorliegen haben - und wenn, dann niemals handschriftlich unterschrieben. Wenn die Ihnen so etwas nicht zuschicken, brauchen sie mit denen nicht einmal zu verhandeln - und nix bezahlen.
- Außerdem verlangen Sie vom Inkasso-Büro jeglichen Kontakt zu Ihnen zu unterlassen, wenn keine BEvollmächtigung ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Sie drohen damit, ansonsten die Aufsichtsbehörde zu informieren (Das zuständige Oberlandesgericht)und das Inkasso-Büro abzumahnen.
Die werden dann wahrscheinlich auch keine Schreiben mehr schicken - denn - wie gesagt - so eine Vollmacht, auf die Sie eine Anrecht haben, liegt denen mit Sicherheit nicht vor. Und wenn die Druck machen, informieren Sie mich nochmal.
Schicken die Ihnen aber wirkich eine Vollmacht mit handschriftlicher Unterschrift (nicht Fax, nicht Kopie - ORIGINAL!!!), dann können Sie immer noch darüber nachdenken, ob Sie zahen und was Sie zahlen (ich ließe es darauf ankommen! - Die Gerichtskosten sind nicht sonderich hoch.
Schicken Die Ihnen dann einen Mahnbescheid, müssen Sie ohne Angabe von gründen widersprechen. Dann erst entscheidetz das Inkasso-Unternehmen, ob es klagt. Und ich denke, das wird es nicht tun.
Glück auf
Ich nutzte während der letzten 3 Monate ab und zu den
Call-by-Call ANbieter 010091. Jeweils fielen Kleinstbeträge
zwischen 5 bis 10 Cent an. Da es 2 Mal zum Zahlungsverzug kam
und dadurch die Forderung an die DTMI später weitergeleitet
wurde, erhielt ich in Zeitabständen von 1-2 Tagen Briefe
DTMI Inkasso.Einmal waren es 5 Briefe an einem Tag. Sie
bestätigten zwar den Eingang der Beträge durch die Telekom,
jedoch mahnten sie ihre Gebühren an. Diese bezogen sich jedoch
nicht auf eine Gesamtrechnung, sondern auf jeden einzelnen
Posten der Telekom-Rechnung. zB: in einer Rechnung gab es
einmal einen 5 cent-Betrag und einen 6 cent-Betrag. Beide
wurden jeweils einzeln mit einer Gebühr von 40€ belegt, die
ich zahlen sollte.
Ich bin kein Jurist, aber irgendwie kommt mir das sehr
unseriös vor.
Heute dann ein Anruf der DTMI auf meinem Anrufbeantworter.
Eine sehr eindringliche und unfreundliche Nachricht wurde
hinterlassen.
Mittlerweile fühle ich mich regelrecht „bedrängt“ von dieser
Firma.
Die Beträge sind schließlich alle beglichen und ich sehe nicht
ein, dass ich für ca 6 Rechnungsposten über wenige Cent
letztendlich 240 Euro allein an Gebühren zahlen soll.
Hat jemand einen Rat oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
herzliche Grüße,
Berlina