ich habe ein Problem und zwar habe ich einem ehemals guten Freund Geld geliehen sozusagen einen Kredit gegeben. Die Summe waren 1000€ zurückgezahlt hat er mir 240€ immerwieder in kleinen Sümmchen.
Nun ist der Kontakt abgebrochen, er hat die Handynummer gewechselt, seine Familie weiß angeblich nicht wo er sich aufhält etc.
Ich habe diesen Kredit in einem Vertrag festgehalten und auch die Rückzahlungen mit Unterschrift und Datum.
Welche Chancen bestehen die restlichen 760€ zurückzubekommen?
Anwalt? So wie es aussieht weigert er sich ja das Geld zurückzuzahlen…
Ich hätte es wissen müssen bei Geld hört die Freundschaft auf
ich habe ein Problem und zwar habe ich einem ehemals guten
Freund Geld geliehen sozusagen einen Kredit gegeben. Die Summe
waren 1000€ zurückgezahlt hat er mir 240€
immerwieder in kleinen Sümmchen.
Nun ist der Kontakt abgebrochen, er hat die Handynummer
gewechselt, seine Familie weiß angeblich nicht wo er sich
aufhält etc.
Ich habe diesen Kredit in einem Vertrag festgehalten und auch
die Rückzahlungen mit Unterschrift und Datum.
das ist schon mal gut. Das übliche Procedere: Mahnbescheid,danach evtl. Vollstreckungsbescheid, ansonsten Klage vor Gericht.
Dann hat man einen Titel, was der Wert ist steht auf einem anderen Blatt
Welche Chancen bestehen die restlichen 760€
zurückzubekommen?
Und der Gerichtsvollzieher stellts ich dann auch auf den Marktplatz und ruft laut, dass Herr Müller doch jetzt endlich bei ihm erscheinen möge, um aus dem Vollstrecksbescheid vom … vollstrecken zu können.
Die öffentliche Zustellung mag im Einzelfall sinnvoll sein, ist es aber nicht grundsätzlich. Erstes Ziel sollte immer sein, die neue Adresse über das Einwohnermeldeamt heraus zu bekommen, und dann hieran zustellen zu lassen. Dann hat man zumindest eine gewisse Chance da auch vollstrecken zu können. Zudem sollte man vor kostenträchtigen Maßnahmen über die Schuldnerkartei beim zuständigen Amtsgericht zuvor besser in Erfahrung bringen, ob da nicht ggf. schon eine EV abgegeben wurde, oder sogar schon ein Insolvenzverfahren läuft.
Ich hätte es wissen müssen bei Geld hört die Freundschaft auf
-(
Genau so ist es. Leider stellt man das immer erst hinterher fest.
Adresse über Einwohnermelde erfragen. Kosten: 5 - 10 EUR.
An die Adresse (kann immer noch die bei den Eltern sein) einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Kosten: Formular 1 - 2 EUR + 23,- EUR Gerichtskosten.
2A. Der Schuldner erhebt kein Widerspruch: Es erfolgt die Zustellung des Vollstreckungsbescheids (muss der Gläubiger veranlassen, frühestens 14 Tage nach Zustellung des MB). Kosten: keine.
Der Schuldner erhebt auch keinen Einspruch nach Zustellung des VB.
Jetzt besitzt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel.
2B. Der Schuldner erhebt Widerspruch: Der Gläubiger kann jetzt das streitige Verfahren beantragen unter Einzahlung weiterer Gerichtskosten.
So kommt der der Gläubiger zumindest zu einem Schuldtitel, welche 30 Jahre gültig ist (ggf. Verlängert durch Vollstreckungshandlungen).
Das heißt natürlich noch nicht, dass er auch Geld sieht. Aber ist unwahrscheinlich, dass ein solch junger Mensch die nächsten 30 Jahre und länger vermögenslos bleiben wird und will.
Und der Gerichtsvollzieher stellts ich dann auch auf den
Marktplatz und ruft laut, dass Herr Müller doch jetzt endlich
bei ihm erscheinen möge, um aus dem Vollstrecksbescheid vom
… vollstrecken zu können.
das ich die öffentliche Zustellung nicht der Erwähnung wert gehalten habe, ist mir in einem anderen Thread mal um die Ohren gehauen worden.
Der Kater is ja lernfähig über Sinn des ganzen muss jeder selber nachdenken
Geht beim Mahnbescheid nicht, § 688 Abs. 2 Nr. 3 ZPO. Damit bleibt nur die Ermittlung der zustellfähigen Anschrift über das Einwohnermeldeamt oder die Klage mit öffentlicher Zustellung.
Das Problem der Zwangsvollstreckung habt Ihr ja schon diskutiert.
Adresse über Einwohnermelde erfragen. Kosten: 5 - 10 EUR.
1.5 Das Darlehen zunächst mal in Verzug stellen und kündigen.
An die Adresse (kann immer noch die bei den Eltern sein)
einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Kosten:
Formular 1 - 2 EUR + 23,- EUR Gerichtskosten.
2A. Der Schuldner erhebt kein Widerspruch: Es erfolgt die
Zustellung des Vollstreckungsbescheids (muss der Gläubiger
veranlassen, frühestens 14 Tage nach Zustellung des MB).
Kosten: keine.
Der Schuldner erhebt auch keinen Einspruch nach Zustellung des
VB.
Jetzt besitzt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel.
2B. Der Schuldner erhebt Widerspruch: Der Gläubiger kann jetzt
das streitige Verfahren beantragen unter Einzahlung weiterer
Gerichtskosten.
So kommt der der Gläubiger zumindest zu einem Schuldtitel,
welche 30 Jahre gültig ist (ggf. Verlängert durch
Vollstreckungshandlungen).
Das heißt natürlich noch nicht, dass er auch Geld sieht. Aber
ist unwahrscheinlich, dass ein solch junger Mensch die
nächsten 30 Jahre und länger vermögenslos bleiben wird und
will.