Hallo an alle Mietglieder!
Ein Autofahrer der beschuldigt wird angeblich an einem Tag im Januar einen anderen Pkw überholt und ausgebremst zu haben und obendrein noch ausgestiegen sein soll um den Fahrer zu beleidigen hat regulär sicher keine guten Karten gegen eine Anzeige wegen Nötigung zu gehen oder!?Wenn aber der Beschuldigte in dem Fall gar nicht an diesem Ort war und trotzdem über ein von der Polizei gemachtes Foto zu 80% identifiziert wird oder wurde sieht es auch nicht viel besser aus nicht wahr!?Kann man sich den gegen solche Beschuldigungen überhaupt währen!?Der Beschuldigte war aber oder ist an jenem Tag bei einem Arzt zur besagten Zeit des Klägers und es kann schriftlich ein Nachweis des Arztbesuches erbracht werden dann würde es sicher schon ausreichen um den Kläger seine Klage abzuschmettern nicht war?!Und dann wenn der angeblich Schuldige selber gar keine Fahrerlaubnis hat und nur seine Lebensgefährtin das Fahrzeug führt und diese den Beschuldigten am besagten Tag sogar zum Arzt gefahren hat dann ist es doch sicherlich als Zweiten guten Beweis vorzutragen.Dan ist die Frage sollte sich der Jenige zu der Anzeige schriftlich äußern und die Beweise mit zu bennen oder ist es nicht im allgemeinen besser in solch einer Situation einen Fachanwalt aufzusuchen.Es ist schon traurig wie schnell man Probleme durch irgendwelche fremden Menschen gemacht bekommen kann und dafür müßte es normal auch eine Regelung geben das man solche Leute aus dem Verkehr zieht.Heute ist noch alles in Ordnung und am anderen Tag wacht man auf und jemand anderes hält es für nötig einfach jemand Fremdes einem das Leben schwer zu machen.Es liegt sicher auch daran das die Leute Heutzutage vor nichts mehr zurück schrecken um an „einfach verdientes Geld“ zu kommen.Vielleicht hat ja der ein oder andere eine nette Anregung oder sonst etwas zu diesem Thema zu sagen.danke für Eure bzw.Ihre Aufmerksamkeit.
Es grüßt der Andi
Ja ist denn schon ein Urteil ergangen?
Kann man sich den gegen solche Beschuldigungen überhaupt währen!?
Warum? Die Fakten auf den Tisch und fertig. Polizisten fällen keine Urteile.
Es ist schon traurig wie schnell man Probleme
durch irgendwelche fremden Menschen gemacht bekommen kanndafür müßte es normal auch eine Regelung geben das man solche
Leute aus dem Verkehr zieht.Heute ist noch alles in Ordnung
und am anderen Tag wacht man auf und jemand anderes hält es
für nötig einfach jemand Fremdes einem das Leben schwer zu
machen.Es liegt sicher auch daran das die Leute Heutzutage vor
nichts mehr zurück schrecken um an „einfach verdientes Geld“
zu kommen.
Doch keinen Tee getrunken?
Das Gesülze darfst du gerne weglassen.
Es kann jedem mal passieren, dass er jemanden falsch infiziert und die flasche KFZ-Dingsns verzapft. Und jemand auf dem Photo wiedererkennen, der einen blitzschnell mal zur Sau gemacht hat … oh je, das ist weicher als Wachs.
Also: Tee trinken, bei den Fakten bleiben. Auf allen amtlichen Schreiben ist meist Platz für Antworten. Aber nicht für Blabla. Nur Fakten. Nur Fakten. Nur Fakten.
So und um diese Uhrzeit darf es auch ein Bier sein, gelle.
Gruß
Stefan
Hallo!
Etwas Selbstmitleid hat wohl jeder an sich …sülz!Nein es ist noch nichts Verurteilt worden da die Sache Taufrisch heute mal so nebenbei auf den Tisch kam.Die Herren besuchen einen für so etwas sogar persönlich.
Danke auch
thats life
Wenn aber der
Beschuldigte in dem Fall gar nicht an diesem Ort war und
trotzdem über ein von der Polizei gemachtes Foto zu 80%
identifiziert wird oder wurde sieht es auch nicht viel besser
aus nicht wahr!?
Es gibt keine Identifizierung zu 80%.
normalerweise sieht das so aus:
Der Zeuge bekommt mehrere Bilder vorgelegt; darunter ist das Bild des Beschuldigten; die anderen Bilder sind zufällig ausgewählte Personen.
Der Zeuge muss nun den Beschuldigten finden, entweder tut er das oder er tut es nicht; 80% finden geht nicht.
Die von dir beschriebene „Identifizierung“ hört sich so an, als wenn die Polizei dem Zeugen nur ein Bild gezeigt hat.
Kann man sich den gegen solche Beschuldigungen überhaupt währen!?
ja
Angeben, dass man es nicht war.
Der Beschuldigte war aber oder ist an jenem
Tag bei einem Arzt zur besagten Zeit des Klägers und es kann
schriftlich ein Nachweis des Arztbesuches erbracht werden
dann würde es sicher schon ausreichen um den Kläger seine
Klage abzuschmettern nicht war?!
Wieso fragst du dann oben, ob man sich wehren kann, wenn du schon eine Lösung hast?
Und dann wenn der angeblich Schuldige selber gar keine Fahrerlaubnis hat
Das schließt nicht aus, dass man trotzdem im öffentlichen Straßenverkehr Auto fährt^^
Dan ist die
Frage sollte sich der Jenige zu der Anzeige schriftlich äußern
und die Beweise mit zu bennen oder ist es nicht im allgemeinen
besser in solch einer Situation einen Fachanwalt
aufzusuchen.
In diesem Fall würde ich das erstmal ohne Anwalt versuchen. Die Sache mit dem Arzt scheint sehr gut geeignet, die ermittelnden Stellen von der Unschuld zu überzeugen.
Es ist schon traurig wie schnell man Probleme
durch irgendwelche fremden Menschen gemacht bekommen kann und
dafür müßte es normal auch eine Regelung geben das man solche
Leute aus dem Verkehr zieht.
Jemandem ist Unrecht widerfahren und er erstattet Anzeige. Währen der anscheinend unprofessionell durchgeführten „Identifizierung“ meint dieser jemand, den Täter zu erkennen. Sicher ist er sich nicht.
Was hat dieser jemand den noch in Erinnerung? Der Täter war männlich und möglicherweise in einer bestimmten Altersklasse und hatte vielleicht eine weitverbreitete Frisur. Es ist nachvollziehbar, dass man, nachdem einem Unrecht geschehen ist, auf der Suche nach dem Täter Zweifel übergeht und jemanden vorschnell „identifiziert“.
Es liegt sicher auch daran das die Leute Heutzutage vor
nichts mehr zurück schrecken um an „einfach verdientes Geld“
zu kommen.
Wie sollte man durch eine Strafanzeige an Geld kommen?
Nocheinmal:
Dass Ermittlungen manchmal auf der falschen Spur sind, ist Natur der Sache. Das heißt aber nicht, dass alle falsch ermittelten auch gleich Täter wären.
Vielleicht hat ja der ein oder andere eine nette
Anregung oder sonst etwas zu diesem Thema zu sagen.
Ja, zB dass ich in den letzten Monaten zwei Briefe bekommen habe, die lauteten:
"Ermittlungsverfahren gegen Sie
wegen bla blub
Sehr geehrter Herr blub,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 1.1.2011 folgende Entscheidung getroffen:
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
mit freundlichen Grüßen
gez. blub
Staatsanwalt"
Auf den zuvor erhaltenen Anhörungsbögen habe ich die Situation geschildert und ggf. Gründe für meine Unschuldigkeit angegeben.
Selbst wenn man solche Gründe garnicht hat, muss einem die Schuld bewiesen werden und das geht schlecht, wenn man es nicht war.
In diesem Sinne:
alle Angaben zur Sache machen, Ende
Sollte danach doch noch was kommen bzw man selber der Sache nicht Herr werden, zu einem Anwalt gehen und für ca. 60 Euro ein Erstberatungsgespräch führen.
Gruß
Paul
Die Herren besuchen einen für so etwas sogar persönlich.
Steht ihnen doch frei.
Genauso steht es dir frei, die Tür wieder zu schließen.
Fehlgeleitete Ermittlungen, Besuche von der Polizei, Anhörungsbögen
Das ist aktiver Rechtsstaat der dir und allen zu Gute kommt
Gruß
Paul
Carpe Noctem!
Vielen dank für die Worte die du formuliert hast.Es ist halt nicht so angenehm in Situationen zu kommen wo man selber gar nichts mit zu tun hat oder hatte.Und dies ist leider gerade der Fall zumal auch noch etwas von einer Ex unterwegs ist wo ebenfalls die Unschuld bewiesen werden muß…gut das ist ne andere Sache.
Nochmals danke
E=m*c²
Hallo,
mögliche Ursachen könnten damit begründet werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Relativit%C3%A4tstheorie
Nur Wiki, nicht fachlich fundiert…
VG René
Hallo,
uns ist es mal mit einem Strafzettel passiert. Die nette Dame in blau, hat sich dax falsche Kennzeichen notiert. Da aber auch, zumindest bei Strafzetteln die Wagenfarbe und der Wagentyp notiert werden, konnte das schnell geklärt werden. War wohl jemand anderes.
Vielleicht besteht ja auch im Polizeiprotokoll, welcher Fahrzeugtyp bzw. Farbe der andere Fahrer angegeben hat. Stimmen die Angaben mit Deinem PKW überein?
Viel Glück
Sabine
Tach auch!
Ein Autofahrer der beschuldigt wird angeblich an einem Tag im
Januar einen anderen Pkw überholt und ausgebremst zu haben und
obendrein noch ausgestiegen sein soll um den Fahrer zu
beleidigen hat regulär sicher keine guten Karten gegen eine
Anzeige wegen Nötigung zu gehen oder!?
Weshalb? Nicht er muss seine Unschuld beweisen, sondern die Exekutive seine Schuld.
Wenn aber der
Beschuldigte in dem Fall gar nicht an diesem Ort war und
trotzdem über ein von der Polizei gemachtes Foto zu 80%
identifiziert wird oder wurde sieht es auch nicht viel besser
aus nicht wahr!?
Wenn er nicht dort war, kann er es nicht gewesen sein.
Wenn er behauptet, nicht dort gewesen zu sein, aber dort war und ein Photo dies belegt, ist es halt Pech…
Kann man sich den gegen solche Beschuldigungen
überhaupt währen!?
Man kann in der Anhörung einwenden, nicht vor Ort gewesen zu sein und das einem vorgeworfene Vergehen nicht begangen zu haben. Er könnte, falls vorhanden, Belege dafür anbringen.
Der Beschuldigte war aber oder ist an jenem
Tag bei einem Arzt zur besagten Zeit des Klägers und es kann
schriftlich ein Nachweis des Arztbesuches erbracht werden
dann würde es sicher schon ausreichen um den Kläger seine
Klage abzuschmettern nicht war?!
Höchstwahrscheinlich ja.
Und dann wenn der angeblich
Schuldige selber gar keine Fahrerlaubnis hat und nur seine
Lebensgefährtin das Fahrzeug führt und diese den Beschuldigten
am besagten Tag sogar zum Arzt gefahren hat dann ist es doch
sicherlich als Zweiten guten Beweis vorzutragen.
Solange die Praxis nicht auf der Strecke liegt, auf welcher die Tat begangen worden sein soll, sicherlich.
Dan ist die
Frage sollte sich der Jenige zu der Anzeige schriftlich äußern
und die Beweise mit zu bennen oder ist es nicht im allgemeinen
besser in solch einer Situation einen Fachanwalt
aufzusuchen.
Ich konsultiere bei Unstimmigkeiten im Straßenverkehr mittlerweile stets einen Rechtsanwalt.
Es scheint ein Auswuchs der Wirtschaftskrise zu sein, dass sich immer häufiger Verkehrsteilnehmer berufen fühlen, andere wegen Nichtigkeiten anzuzeigen. Zettel nehmen, an den Anwalt faxen und fertig. So gut wie nie kommt etwas dabei heraus.
Es ist schon traurig wie schnell man Probleme
durch irgendwelche fremden Menschen gemacht bekommen kann und
dafür müßte es normal auch eine Regelung geben das man solche
Leute aus dem Verkehr zieht.
Genau das möchte der Anzeigende ja mit Dir erreichen…
Ich verstehe allerdings auch nicht, weshalb man nicht einfach vernünftig fahren und somit erst gar keine Grundlage für Anzeigen anderer bieten kann.
Meist sind es ja irgendwelche Rentner und Linksspurschnarcher, die sich bemüssigt fühlen, sich ihr Fehlverhalten vom Staat als korrekt bestätigen zu lassen. Eine Gegenanzeige mit den richtigen Zeugen kann hier allerdings auch Wunder wirken. In 2010 wurd eich zwei Mal als Zeuge bzgl. „Scharmützeln“ Dritter auf der Straße geladen. Beide Male wurde das Verfahren mit einem Rüffel für den Anzeigenden(!) eingestellt.
Heute ist noch alles in Ordnung
und am anderen Tag wacht man auf und jemand anderes hält es
für nötig einfach jemand Fremdes einem das Leben schwer zu
machen.
Böse Welt.
Wer sich allerdings ein wenig mit den üblichen juristischen Alltagsproblemen auskennt und dabei immer höflich bleibt, hat normalerweise wenig zu befürchten.
Wichtig ist, sich die Aktionen solcher Spinner nicht zu herzen zu nehmen und direkt einen Anwalt zu beauftragen.
Der vorherige Abschluss einer guten(!) Rechtsschutzverischerung ist zu empfehlen.
Es liegt sicher auch daran das die Leute Heutzutage vor
nichts mehr zurück schrecken um an „einfach verdientes Geld“
zu kommen.
An Geld kommt der Anzeigende so eher nicht.
Er kann sich, wenn Du nun nicht entschieden zurückschlägst, höchstens eines Führerscheinentzuges rühmen.
Gruß,
M.
Wer ist hier Unschuldig?
Hallo,
Hallo an alle Mietglieder!
Meine Glieder sind nicht gemietet, ich bin deren Eigentümer.
Ein Autofahrer der beschuldigt wird angeblich an einem Tag im
Januar einen anderen Pkw überholt und ausgebremst zu haben… usw.
Langer Rede kurzer Sinn: Da wird jemand anhand eines Fotos identifiziert, eine Straftat begangen zu haben, aber diese Person hat ein wasserdichtes Alibi.
Sowas passiert alle Nase lang. Die Polizei ermittelt und wird sicher auch die Zeugen befragen und, wenn sich das Alibi bestätigt, denjenigen von der Verdächtigenliste streichen.
Man muss die Täterschaft eines Menschen beweisen, sonst kann man ihn (in unserem Rechtssystem)nicht verurteilen. Deshalb verstehe ich den Titel zu deiner Frage nicht. Also ruhig bleiben und Tee trinken.
Schuldig der unstrukturierten Fragestellung bist du auf jeden Fall.
Zukünftig wäre es günstiger, die Frage strukturiert zu stellen und mit weniger Blabla zu versehen.
Gruss
Iru
Hallo und Dankeschön!
Das ich da etwas viel reingepakt habe mag schon richtig sein,aber wenn man soetwas braucht um sich selber zu Stärken und das dadurch erreicht wird…dann denke ich das es in Ordnung ist etwas zu sülzen oder?Dank der Menschen hier im Forum habe ich das Rückrad gestärkt bekommen.Ich denke am Ende zählt doch das jeder hier auf irgendeine Art nach Hilfe ruft oder?!
Nochmals Danke Mitglied Irubis 