Hallo,
der feine kleine Unterschied ist, wenn Herr Müller auffällt, passiert ihm nichts, aber auch
garüberhauptnichts
Wenn der Hartz IV Empfänger relevante Tatsachen verschweigt, verschleiert, gibts nichts mehr.
Der Gewerbetreibende bekommt strenge Auflagen und wird wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Hohe Strafe.
Der Nachbar, hmm… 5,00 Euro fürs Rasenmähen, oder was meinst du? Selbst wenn der Nachbar Hartz IV Empfänger wäre, dürfte er bis 100 Euro behalten, bei Nebentätigkeit. Also wäre er schön blöd, wenn er den Nebenjob nicht angibt, denn wenn er sonst erwischt wird, wird ihm unterstellt er sei nicht Hilfebedürftig, ergo siehe oben.
Der Bauunternehmer, der schwarzes Geld zahlen kann, muss ja demzufolge schwarz Geld machen? Somit sind wir bei den Schwarzarbeitern, die Kontrollen sind schon heftig geworden, der Schaden wird begrenzt, werden sie erwischt, gibt es heftige Strafen, Empfänger von Hartz IV siehe oben.
Bleibt also der Unternehmer und die schwarzen Einnahmen. Die kann er sich nur durch Unterschlagung von Rechnungen an das Finanzamt einhandeln, welcher Bauherr ist so blöd und lässt was ohne Rechnung machen, bzgl. Gewährleistung?
Ergo der kleine Mann der bescheisst, der steht mit einem Bein im Knast, der große Mann der bescheisst, dem gehts gut …
Mancher Leute Denkweise ist mir echt zu hoch.
Gruß Plö
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