Im Mai 2010 läuft meine Insolvenz aus. Das Amtsgericht wird auf mich zukommen und diese Prozeßkosten einfordern. Ich meine mich zu erinner, daß man mir gesagt hat, im Anschluß an die Wohlverhaltensphase werden die Prozeßkosten neu verhandelt. D.h., wenn ich ohne Einkommen bin dann übernimmt das so quasi die Staatskasse.
Wer kann mir da genaue Auskunft geben wie ich verfahren kann und muß, um diese weitern Kosten zu umgehen?
Ich will zumindest in den nächsten Tagen zum Amtsgericht gehen und anfragen wie und was jetzt auf mich zukommt und was eventuell zu tun ist. Vielleicht hat aber hier im Forum jemand einen konkreten Tipp oder weiß gar konkret was zu tun ist.
Vielen DAnk schon jetzt.
Hallo baerbos,
neu verhandelt stimmt leider nicht. Die Verfahrenskosten setzen sich aus den Gerichtskosten, der Verwaltervergütung und den Kosten für den Treuhänder in der Wohlverhaltensphase zusammen. Wie der Name schon sagt, sind die Verfahrenskosten nur gestundet worden.
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung sind die Verfahrenskosten erst einmal fällig. Jedoch ist es möglich mit dem Insolvenzgericht eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. (§ 4b InsO) Diese orientiert sich an der PKH.
Sollte sich der jeweilige Schuldner nicht an die Ratenzahlungsvereinbarung halten, so hat die Landesjustizkasse die Möglichkeit, die Verfahrenskosten über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzutreiben.
Das Umgehen von Kosten, die jemanden schon 6 Jahre lang gestundet wurden, halte ich im höchsten Maße für unmoralisch, schließlich waren Treuhänder, Servicekräfte, Rechtspfleger und Richter während dieser Zeit tätig um Ihnen einen Neuanfang zu ermöglichen. Daher wird es zu diesem Thema keine Tipps geben. In dieser Zeit waren übrigens auch Ratenzahlungen auf die Kosten möglich.
Hallo baerboes
Soweit ich weiß, kannst du eine Stundung beantragen.
Wenn du dann die Kosten nicht übernehmen kannst, werden sie dir auch erlaßen.
Genauere Infos bekommst du beim Amtsgericht und bei deinem Insolvenzverwalter.
MfG
Michael
Vielen DAnk für die Antwort.#
Verstehe ich das richtig: Wenn das Amtsgericht die Verfahrenskosten einfordrt kann ich eine Sdtundung beantragen und wenn ich dann zur verenbarten Zeit der Strundung nicht zahlen kann, wird mir der betrag erlassen? Oder ist die Stundung während der Wohlverhaltensphase damit gemeint? Oder bin ich jetzt ein bißchen schwer von Begriff?
Ich habe exact vor , zum Amtsgericht zu gehen und mich schlau zu machen, was ich tun könnte. Eine bekannte Juristin hat mir den Tipp gegeben, wenn die Akte erst mal geschlossen ist, dann ist da nichts mehr zu wollen, also muß ich vorher tatäig werden.
Mein Insolvenzverwalter stellt sich auf stur. Man hat den Eindruck, Hauptsache er kasseirt seinen Anteil, der Rest ist ihm egal. Ohnehin hat er mir gleich zu Anfang meiner Insolvenz-zeit klar gemacht, so wenig wie möglich Arbeit mit mir habenzu wollen.
Nun werd ich sehen , was ich tun kann und hoffe beim Amtsgericht erfolgreich zu sein.
Danke jedenfalls.
Nach Auslauf der Insolvenz bekommen Sie eine Abschlussrechnung mit der Abrechnung und dem Betrag der Prozeßkosten zugeschickt. Diesere kann gestundet werden. Steht aber dann alles im Schreiben.
leider kann ich dazu nix sagen
ich drücke mich erfolgreich um mein privatinsolvenz …
gruss
michael
hallo
ich kann dir da auch nicht direkt helfen aber ich weiß das ein bekannter von mir auch an der gerichtskasse geld zahlen muß ca.600 egal ob er was verdient oder nicht er zahlt es auch in raten ab hauptsache die bekommen ihr geld.
mfg matze