… Immobilie vom Bauträger?
Ich habe von einem Bauträger eine noch nicht fertiggestellte DH gekauft. Auf einem großen Werbeplakaten sowie in der Baubeschreibung ist das Haus mit anthrazitfarbenen Fenstern, ebensolcher Haustür, mit bodentiefen Fenstertüren im OG und Edelstahlgeländer davor dargestellt. Auch hat er im Verkaufsgespräch und einer Besichtigung in einem sehr ähnlichen Haus zugesagt, dass dies alles sein Standard sei!Leider habe ich diese Aussage nicht schriftlich! Nun verlangt der Bauträger dafür einen Mehrpreis. Ist dies gerechtfertigt?
Wenn in der Baubeschreibung die Leistung beschrieben ist und die Baubeschreibung Anlage/Bestandteil des Kaufvertrages ist, dann sollte das die geschuldete Leistung sein. Vorsicht ist geboten wenn dort steht „o. gleichw.“ oder „in ähnlicher Ausführung“. Werbeplakate/Fotos haben keine Aussagekraft sofern nicht explizit als Bestandteil der Leistungsbeschreibung genannt. Ebenso ist das mit dem Musterhaus. Wenn im KV oder der Baubeschreibung dieses Gebäude nicht explizit als Beispiel der Ausführung genannt ist, kann sich darauf nicht berufen werden.
Ich würde das Thema jedoch mit einem Juristen klären, hier kommt es sehr auf Formulierungen im Kaufvertragstext / der Baubeschreibung an. Auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen, der Bauträger wird auf jeden Fall behaupten er sei im Recht.
Gruß, Michael
Hallo Michael,
vielen Dank für Deine interessanten Ausführungen. Ich werde den Kaufvertragstext nun noch mal in Ruhe durchforsten. Ziemlich ernüchternd, Deine Aussagen. Sind die mündlichen Vereinbarungen und Zusagen des Bauträgers, auf die wir uns bisher bezogen haben, für ihn nicht verpflichtend? Wir sind 6 Parteien, also 6 Doppelhäuser, und zu uns allen hat er sich so verhalten. Jetzt also erst mal das „Textstudium“, ev. melde ich mich dann noch mal bei Dir. Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Beratung,
Gruß Hänfling
da stehen die chancen 50/50. es gibt sowas wie „treu und glauben“ in der rechtsprechung und wenn euer bauträger das vor mehreren personen (also vor zeugen)gesagt hat sieht das etwas besser aus, aber vor gericht halt.
das dauert lange und ist teuer. irgendwie einigen vorher wäre sinnvoller. vielleicht ist der bursche auch schon bekannt mit der masche ?
aber das geht in die juristische schiene rein, bin „nur vom bau“ und will mich da nicht festlegen.
aber es gilt immer: das was unterschrieben ist, ist geschuldet und alles was vorher geerdet wurde ist nur moralisch geschuldet.
viel erfolg, michael
Hallo Michael,
vielen Dank noch mal für Deine erneute Kommentierung!In unserem Vertrag wird als Grundlage der Ausführung die Baubeschreibung und die Baupläne genannt. In der Baubeschreibung ist die Farbe der Fenster nicht genannt, in den Plänen gibt es alle vier Ansichten, in denen die Fenster und die Haustür anthrazit dargestellt werden. Die großen Eckfenster werden ohne (!) Eckpfeiler dargestellt. Hier hat er Pfeiler gemauert!In der Baubeschreibung hat er keine Eckfenster erwähnt, auch hier fühlen wir uns „betrogen“! Dieses Gefühl ist sch…
Entschuldigung! Grüße und noch mals danke!