Gibt es regeln, wie groß ein heizkörper sein darf?

Hallo!
Ich habe nun diverse Tabellen studiert und es ist klar, daß ich zur Ermittlung der Leistung einen Heizungbauer befragen müsste.
Meine Frage ist jedoch mehr bzgl. der Größe des Heizkörpers und nicht der Leistung.
Also, mein Vermieter hat ein zusätzlich Zimmer ausgebaut, welches eine Grösse von 3x3,36 m hat. Natürlich an einer Seite ein Fenster, welches leider fast bis zum Boden reicht und eben auch natürlich eine Tür. Es bleiben also 2 Wände zum Stellen von Möbeln, eine mit 3 m und eine mit 3,36.
Die einzige Möglichkeit also ein Kinderbett aufzustellen wäre an der 3 m Wand, was ihm auch bekannt war.
Genau an dieser Wand aber hat er jetzt einen Heizkörper, da dieser gerade übrig war, von 1,20 m Länge angebracht…
Darf er das bei solch einem kleinen Raum?
Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich und danke schon mal im Vorraus.
Nette Grüsse
Simone

Liebe Simone,

Deine Frage ist an mich weitergeleitet worden. Ich habe ca. 30 Jr. In der Wohnungswirtschaft gearbeitet und bin selbst Immo-Fachwirtin.

Leider NEIN bezüglich der Heizkörpergröße und des Installationsortes. Hier ist der Vermieter frei in seiner Entscheidung. Oft müssen ja auch Stellen gewählt werden, die für die Heizungsrohrverlegung am günstigsten sind. Er kann immer argumentieren, dass Du den Heizkörper abdrehen oder niedrig drosseln kannst. Selbst eine Mietminderung wegen Nutzungseinschränkung wäre hier riskant. Aber was hättest Du davon, der Heizkörper wäre trotzdem an dieser Stelle und in Deinen Augen zu groß. Es stimmt, was Du schreibst, die Heizungsbauer machen eine Berechnung bezüglich der dem Raum angemessenen Heizungsleistung. Bist Du sicher, dass der Heizkörper nur „übrig“ war, wie Du schreibst?? Klingt nicht ganz plausibel oder er hätte mit einem anderen Raum getauscht. Du glaubst nicht, wieviele Mieter ihre Möbel vor Heizkörper so stellen, dass die Ableser nicht hin können oder Heizkörper mit Vorhängen so zuhängen, dass die Raumthermostate völlig falsch anspringen. - Also insgesamt ein heikles Thema. Schlimm ist es oft in Badezimmern, wo für die Waschmaschine - bedingt durch einen zu großen Heizkörper - fast keinen Platz mehr findet. Richtig geplant, könnte man nämlich den Heizkörper nach oben ÜBER die Waschmaschine hängen.
Also ich sehe für Dich keine Chance eines Sichwehrenkönnens, außer den Heizkörper so zu bedienen, dass eben die Raumheizung bei leerem Kinderbett erfolgt und danach fast zugedreht wird, und dann eben das Bettchen davor.
Ich hoffe, ich konnte Dir - wenn auch nicht das Positivste - doch insofern helfen, dass eventuelle rechtliche Schritte sehr zweifelhaft wären.

Liebe Grüße aus Mannheim
Charlotte

Liebe Charlotte,

vielen lieben Dank. Richtig, es hilft nicht und bleibt einfach eine Unverschämtheit. Allerdings kann ich mir damit wohl auch den Gang zum Anwalt oder eine Mitgliedschaft beim Mieterschutzbund sparen. Dafür hat es sich dann doch tatsächlich gelohnt! :smile:

Viele nette Grüsse
Simone

Ach Charlotte,

mein Vermieter ist wirklich ein Schluffi, leider! Kennst du dich vielleicht auch damit aus, wie lange man ein Baugerüst zur Instandsetzung der Aussenwand in seinem zur Wohnung angemieteten Garten dulden muß.

Es steht jetzt zwei Wochen vor meinem Schlaf- und Kinderzimmerfenster und es geschieht nichts. Die angebliche Firma ist bisher nicht erschienen. Mein Rasen geht an den Stellen wo das Gerüst steht natürlich auch kaputt.

Gibt es dafür einen zeitlich begrenzten Rahmen… auf mein Zimmer, daß mit der Heizung, hab ich nämlich 10 Monate gewartet, wenn du verstehst :wink:

Nochmals, nette Grüsse und vielen Dank!
Simone

Liebe Simone,

eigentlich ist eine längere Dauer eines Baugerüstes nach Vollendung von Außenarbeiten eine Kostenfrage, da aufgebaute Gerüste oft auch nach Zeit bezahlt werden. Da offenbar der Fassadenerneuerer neue Aufträge vorzieht, anstatt das Gerüst zu entfernen, ist hier nicht mehr der Hausherr zuständig, da ja der Auftrag natürlich das Auf- und Abbauen des Gerüstes mit beinhaltet und auch der Auftraggeber ein Interesse hat, dass das Gerüst entfernt wird. Somit - leider - haste auch hier keine Chance, ich denke aber, dass auch Dein Hausherr hier evtl. nachweisbar Druck machen wird und vorher die Rechnung nicht bezahlen wird. Einziger Rat: einfach immer wieder nachfragen, wann das leidige Gerüst endlich weg kommt.
Drehn wir aber mal den Spieß rum, in einem von außen schön renovierten Haus zu wohnen macht doch auch Spaß. Es gibt so viele Vermieter die gar nichts mehr machen. Spar Dir die Nerven für Größeres. Vom Mieterverein, mit dem ich sehr viel zu tun hatte, halte ich nicht viel. Er lässt Mieter auch „in die Klinge springen“, wenn keinerlei Rechtsgrundlage da ist, da „viel Lärm machen“ manchmal bei ängstlichen Vermietern auch mal hilft. Bei den Klagen ziehen sie sich diskret zurück.

Lass Dir den heutigen Sommertag nicht verderben.

Herzlich
Charlotte

ein

Liebe Charlotte,

danke für deine ausführliche Antwort, nur scheinbar habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt.

Nicht der Gerüstbauer ist das Problem, denn dies ist eine andere Firma, der eigentliche Arbeiter, der die Fassade und das Dach bearbeiten soll taucht nicht auf… ich denke, daß mein Vermieter z. Zt. kein Geld locker hat dafür und mal wieder eine Fehlplanung begangen hat, was aber nicht mein Problem sein kann.

Wenn also dieser Arbeiter seine Instandsetzungsarbeiten nicht zügig beginnt oder warum auch immer es sich in die Länge zieht… was wäre dann eine Frist, die ich einhalten muß. Muß ich wirklich warten, bis er seine Arbeit beendet hat oder kann ich hier auch sagen, daß ich in X-Wochen erwarte, daß die Arbeiten beendet sind.

Ich danke dir sehr für deine Mühe!!!
Tausend Dank!
Simone

Liebe Simone,

auch ich hatte so einen Fall in meiner Praxis. Mein Chef hatte ein Haus, bei dem die Balkons einsturzgefährdet waren. Er wollte sog. französische Balkons installieren lassen, d. h. auf Deutsch quasi die alten entfernen und nur noch ein Gitter davor, wie in Frankreich üblich. Gesetzlich geht das natürlich nicht so einfach, da die Mieter ja vorher einen Balkon nutzen durften.

Um hier Zeit zu gewinnen und die Balkone sperren zu können, ließ er ein Gerüst aufbauen und sich SEHR VIEL ZEIT für die Arbeiten. Dem Mieterverein kam er immer mit der lapidaren Äußerung einer statischen Prüfung zur Abklärung. Aber eigentlich wollte er nur die oben beschriebene Lösung machen lassen (es handelte sich um 24 Mietverhältnisse). Die Mieter versuchten Alles: Waschetrocknen nicht möglich, keine Balkonnutzuung mehr etc. etc. Trotzdem blieb das Gerüst ca. 8 Monate stehen, bis dann endlich die Notlösung entstand. Ich hätte nie gedacht, dass er das durchbekommt.

Die Zumutung für die Mieter in dieser Zeit konnte ich als Sachbearbeiterin und auch deren Zorn sehr gut nachvollziehen, ich musste immer den Katalisator spielen. Gesetzlich geregelt ist hier nichts, natürlich würde er einem Mieterverein oder Anwalt eine schriftliche Stellungnahme für die Verzögerung abgeben, evtl. auf mehrere Mahnungen - da kann er sich auch Zeit lassen. Wie er aber dann endgültig diese lange Dauer begründet, da findet er bestimmt sein Schlupfloch. - Also lasses und versuch, Dich bis zur Beendigung damit abzufinden. Mietminderung wäre noch möglich, aber würde die Fronten nur verhärten.

Vielleicht kann ich Dir einmal eine für Dich günstigere Anwort geben.

Liebe Grüße
Charlotte

Liebe Charlotte,

ich freue mich, daß du dir so viel Mühe machst :smile:

Das die Aussagen sind, wie sie sind, liegt ja nicht in deiner Hand… :smile:

Ich kann mich nur wiederholen… super lieben Dank!

Ich wünsche dir eine schöne sonnige Woche!!!
Simone