Gibt es Regelungen für Nachschreibe-Klausuren?

Guten Tag,

Meine Tochter musste krankheitsbedingt eine LK Klausur nachschreiben.
Diese Nachschreibe-Klausur beinhaltete aber viel mehr Stoff als die eigentliche Klausur.
Es wurde sogar ein Thema hineingenommen, was erst in der Stunde vor der Klausur eingeführt und nicht nicht gründlich besprochen wurde.

Deswegen meine Frage ob es in diese Richtung irgendwelche Regelungen gibt, dass z.B. nur der gleiche Stoff geprüft werden darf o. Ä.

Viele Grüße,
Birgit

Wenn du mir jetzt noch erzählst, in welchem Bundesland ihr lebt, dann kann ich vielleicht was dazu sagen.

Wir wohnen in NRW.

Grüße,
Birgit

Tja, leider falsches Bundesland… zu Bayern hätt ich jetzt was sagen können.
Es gibt aber in NRW sicher eine Schulordnung, oder? In selbiger müssten alle Regeln in punkto Nachschreibklausuren stehen.
In Bayern ist es halt so, dass der Schüler vorher explizit gesagt bekommen muss, welcher Stoff drankommt.

Hallo,

zwar auch ein Hinweis aus dem falschen Bundesland (Niedersachsen), aber vielleicht hilft es für einen ersten Eindruck.

Deswegen meine Frage ob es in diese Richtung irgendwelche
Regelungen gibt, dass z.B. nur der gleiche Stoff geprüft
werden darf o. Ä.

Bei uns ist es so, dass auch anderer Stoff in der Nachschreibklausur abgefragt werden darf.

Dies kann für den entsprechenden Schüler durchaus auch von Vorteil sein - wer im Februar fehlt und zum zentralen Nachschreibtermin Ende Mai erst nachschreiben kann, kann wahrscheinlich leichter etwas zum gerade erst gelaufenen Unterricht schreiben.

In BW kann grundsätzlich der Stoff vom ganzen bisherigen Schuljahr drankommen. Beich Nachholarbeiten auch der neue Stoff. Ob überhaupt eine geschrieben wird, bestimmt die Lehrkraft