Gibt es Schadensersatz?

Folgender Fall möchte entschieden werden:

Eine Privatperson P bestellt in einer Filiale des Unternehmers U (kein Versandhaus) eine Couch, Wohnwand und ein Regal. Alle Sachen sollen zusammen geliefert werden und zwar weil die Couch im Moment der Bestellung (im Oktober) nicht lieferbar war, im Februar bei P ankommen.

Etwa einen Monat nach der Bestellung bekommt P von U einen Brief, wo steht, dass „nach der jetzt vom Werk eingegangenen Bestätigung dürfte mit einer Verzögerung des Wareneingangs zu rechnen sein. Bereits heute wollen wir Sie davon unterrichten, obwohl wir selbstverständlich der Bestätigung unseres Werkes widersprochen und nochmals die Einhaltung des Ihnen in Aussicht gestellten Termins verlangt haben. Wir werden nichts unversucht lassen, um die Ware frühzeitiger zu erhalten.“

P überlegt sich, ob er einen Rabatt bekommen könnte oder sonstige Entschädigung ihm zustehen sollte wegen der Verlagerung des Lieferungstermins um (vorerst) einen Monat. Auf jeden Fall ist ihm unangenehm, dass er jetzt 4 Monate statt 3 (was schon sowieso zu lang war) warten muss, bis er sein Wohnzimmer zusammen hat. Die Sachen einzeln bestellen wollte P nicht, weil er dann mehr Lieferkosten zahlen müsste. Jetzt wäre er dazu bereit, wenn die Lieferkosten für eine Lieferung vom U übernommen wären.

Sieht jemand einen Ausweg?

Vielen Dank für alle Antworten.

Wenn man es wirklich haben will, bleibt es einfach Verhandlungssache.

(Ansonsten bliebe nur, Fristsetzung zur Nachlieferung - wobei ja U bereits selbst eine Frist genannt hat - und Androhung mit Rücktritt - was nur Sinn macht, wenn man wirklich darauf verzichten wöllte.)

Gruß!

Horst

Folgender Fall möchte entschieden werden:

Eine Privatperson P bestellt in einer Filiale des Unternehmers
U (kein Versandhaus) eine Couch, Wohnwand und ein Regal. Alle
Sachen sollen zusammen geliefert werden und zwar weil die
Couch im Moment der Bestellung (im Oktober) nicht lieferbar
war, im Februar bei P ankommen.

Welcher finanzielle Schaden tritt denn ein, wenn zu spät geliefert wird?

Ich würde mal sagen gar keiner. Da kein Schaden auch kein Schadenersatz.

Welcher finanzielle Schaden tritt denn ein, wenn zu spät
geliefert wird?

Ich würde mal sagen gar keiner. Da kein Schaden auch kein
Schadenersatz.

Naja, wenn Sie für morgen Brot kaufen würden und dieses wird Ihnen erst in einer Woche geliefert, so dass Sie eine Woche ohne Brot frühstücken sollen, würden Sie dann auch keinen Schaden annehmen wollen? Klar, hier handelt es sich um Einrichtung, aber das soll ja nicht egal sein, ob 3 oder 4 Monate Wartezeit besteht. Hoffe ich jedenfalls. Ansonsten kann man natürlich auch ohne Brot leben, wenn weitere Lebensmittel vorrätig sind…

Wenn man es wirklich haben will, bleibt es einfach
Verhandlungssache.

Vielen Dank für die Antwort, Horst. :smile:
Was könnte denn P als Argumente einbringen? Dass er schon 3 Monate warten muss und Nr. 4 ganz unzumutbar ist und P es satt hat, nur weiße Wände um sich zu haben? Fällt Dir etwas besseres ein?

Gruß,
aronada

Entweder hast du Steve Jobs nicht verstanden oder ich dich nicht:

Wenn du Schadensersatz haben willst, muss ein Schaden vorliegen. Das ist nicht einfach irgendein abstraktes Gefühl und hat auch mit Brot nichts zu tun. Schaden meint, dass man schlechter steht, als man bei ordnungsgemäßer Erfüllung gestanden haben würde, und zwar grds. im Vermögen.

Wo genau ist also jetzt der Schaden?

Anders gefragt: Was glaubst du denn, wie hoch dein Schaden ist (Euro)?

Levay

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Vielen Dank für die Antwort, Horst. :smile:
Was könnte denn P als Argumente einbringen? Dass er schon 3
Monate warten muss und Nr. 4 ganz unzumutbar ist und P es satt
hat, nur weiße Wände um sich zu haben? Fällt Dir etwas
besseres ein?

Warum nicht? Wenn es ums Verhandeln geht, kann man alles anbringen. Ansonsten wie gesagt: Frist setzen und drohen/riskieren, dass das ganze Geschäft rückgängig gemacht wird.

Gruß!

Horst