Guten Morgen!
Ich befürchte zwar, dass manche jetzt die Augen verdrehen und fragen, warum dieser Typ eigentlich dauernd so dusselige Fragen stellt, aber meine Neugier
mein Wunsch nach Wissem ist halt recht groß…
Jemand schreibt einen (wissenschaftlichen) Aufsatz und untermauert seine These, in dem er aus einem Buch zitiert [wir gehen natürlich davon aus, dass sich der Schreiberling an die Vorlagen fürs Zitieren hält]
Das darf er natürlich machen, es gibt ja das Zitierrecht.
Gehen wir mal davon aus, dass der Autor um einen Abschnitt zu visualisieren ein Bild einscannt und einen Teil dieses Bildes in das Werk einbastelt.
Darf er das?
Und wenn nein, was ist dann der Unterschied zwischen einem Text und einem Bild, wenn es Unterschiede beim Urheberrecht in diesem Punkt gibt?
Wißbegierige Grüße und vielen lieben Dank schon einmal im Voraus
Michael Vogl
