Gibt es so etwas wie ein 'Ausschnittsrecht' ?

Guten Morgen!

Ich befürchte zwar, dass manche jetzt die Augen verdrehen und fragen, warum dieser Typ eigentlich dauernd so dusselige Fragen stellt, aber meine Neugier
mein Wunsch nach Wissem ist halt recht groß…:smiley:

Jemand schreibt einen (wissenschaftlichen) Aufsatz und untermauert seine These, in dem er aus einem Buch zitiert [wir gehen natürlich davon aus, dass sich der Schreiberling an die Vorlagen fürs Zitieren hält]
Das darf er natürlich machen, es gibt ja das Zitierrecht.

Gehen wir mal davon aus, dass der Autor um einen Abschnitt zu visualisieren ein Bild einscannt und einen Teil dieses Bildes in das Werk einbastelt.
Darf er das?
Und wenn nein, was ist dann der Unterschied zwischen einem Text und einem Bild, wenn es Unterschiede beim Urheberrecht in diesem Punkt gibt?

Wißbegierige Grüße und vielen lieben Dank schon einmal im Voraus

Michael Vogl

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat

Hallo Michael!

Ich befürchte zwar, dass manche jetzt die Augen verdrehen und fragen, warum dieser Typ eigentlich dauernd so dusselige Fragen stellt.

Ich finde die Frage gut, weil mich das Thema ebenfalls interessiert.

Grüße

Andreas

Heiho!

Vielen lieben Dank für die Antworten. Den Begriff „Bildzitat“ kannte ich gar nicht. Ich habe also wieder etwas neues gelernt :smile:

Vielen lieben Dank

Michael Vogl