Gibt es so etwas wie 'Nebenkostenwucher'?

Hallo!

Folgendes Szenario:
Der Mieter zieht 2 Wochen vor Jahresende in eine Wohnung ein.

Im darauffolgenden Sommer erhält er die Nebenkostenabrechung für das alte Jahr.
Sein Anteil beläuft sich für die 2 Wochen, genauer gesagt 17 Tage, (angeblich) auf 200€, abgezogen wird der in der Miete enthaltene Nebenkostenanteil, so dass noch 70€ zu zahlen sind.

Mir, als Außenstehender, erscheint dieser Betrag für 2 Wochen unverhältnismäßig hoch.

Kann der Mieter in irgendeiner Weise dagegen vorgehen und hat solch ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg?

Herzlichen Dank!

ash

Hallo,

bedenke bitte, dass der Dezember einer der heizungsintensiven Monate ist. Da kann, je nach Größe der Wohnung und Höhe der Raumtemperatur schon etwas zusammenkommen.

LG
sine

200€??? Zusätzlich zum in der Miete enthaltenen monatlichen Nebenkostenabschlag von 130€?

Die Wohnung wurde zudem in dieser Zeit weder bewohnt noch beheizt, da der Mieter in den Winterferien weilte.

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Hi,

Mir, als Außenstehender, erscheint dieser Betrag für 2 Wochen
unverhältnismäßig hoch.

die Nebenkostenabrechnung muß für den Mieter nachvollziehbar sein und er hat das Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege einzusehen.
Also: Gesamtkosten, Verteilungsschlüssel und der daraus auf den Mieter entfallende Anteil müssen aus der Abrechung hervorgehen. Ob die angegebenen Gesamtkosten stimmen, kann er anhand der Belege überprüfen.

Kann der Mieter in irgendeiner Weise dagegen vorgehen und hat
solch ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg?

Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist, kann er die Zahlung natürlich verweigern (bzw. vor der Zahlung eine korrekte Abrechnung einfordern). Ist sie aber korrekt, kann man sich natürlich auch nicht dagegen wehren.

Gruß Stefan
Gruß Stefan

Hallo,
der Vermieter darf die Kosten nur umlegen (sofern das im Mietvertrag steht, was aber üblich ist), verdienen darf er nichts dran.
Man kann aber beim Vermieter auch Einsicht in die Rechnungen nehmen, wenn man Zweifel hat.
Beim Einzug wurden sicher auch die Zähler abgelesen - wenn das die Abrechnungsfirma gemacht hat, kostet das schon mal ein paar 10 Euro Anfahrt extra. Auf jeden Fall ist zu prüfen, ob man nicht versehentlich für die Zeit vor der Übergabe bezahlt hat.
Selbst, wenn man gar nicht heizt fallen Heizungskosten an, da ein Teil immer auch nach Fläche abgerechnet wird. Selbst, wenn man Thermostatventile völlig zudreht, halten die die Wohnung mindestens frostfrei. Auch das kostet etwas.

Cu Rene

Vielen Dank für die Antworten, werde ich so weitergeben!

Interessant, dass anscheinend nur dem Mieter und mir die Nebenkostennachzahlung unverhältnismäßig hoch vorkommt.

Hallo,

im Ausgangsbeitrag warens noch 200€ bzw. 70€ zusätzlich zur Abschlagszahlung. Was wars denn nun?

Zudem wäre interessant, was laut Mietvertrag alles in den Nebenkosten enthalten ist. Wäre da noch ein Hausmeisterservice mit drin, oder auch nur ein Räumdienst, kann das in einem schneereichen Winter recht schnell recht teuer werden.

Viele Grüsse
d.

Hallo,

im Ausgangsbeitrag warens noch 200€ bzw. 70€ zusätzlich zur
Abschlagszahlung. Was wars denn nun?

Ich habe es so verstanden, dass 130 € Nebenkosten für 2 Wochen bezahlt wurden und zusätzlich 70 € angefallen sind.

Das finde ich jetzt nicht so astronomisch hoch.

Die 130 Euro Nebenkosten sind eben auf den Durchschnitt von 12 Monaten berechnet (da sind u. U. auch Urlaubswochen im Winter dabeigewesen) und insoweit ist der Dezember sicher nicht der günstigste Monat. Aber wie schon geschrieben wurde, sollte man die Abrechnung mal eingehend überprüfen. Ich habe mal gelesen, dass ca. 50% aller NK-Abrechnungen fehlerhaft sind.

LG
sine

Vielen Dank für die Antworten, werde ich so weitergeben!

Interessant, dass anscheinend nur dem Mieter und mir die
Nebenkostennachzahlung unverhältnismäßig hoch vorkommt.

Du liest sehr selektiv! Mindestens zwei Antworter haben überhaupt nichts dazu gesagt.

Der Punkt ist einfach: Das Gefühl, die NK seien zu hoch, ist ist nicht gerade eine schlüssige Argumentation um die Abrechnung anzuzweifeln. Aus diesem Grund wurde zweimal der Tip gegeben, die Abrechnung doch einfach zu überprüfen. Dazu reicht die Kenntnis der Grundrechenarten.

Es ist traurig aber wahr: ein beträchtlicher Teil der Abrechnungen ist fehlerhaft. Die VM machen das aber selten aus böser Absicht sondern sind selbst oft schlicht überfordert oder machen einfach Rechenfehler.

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Hallo,

Ich habe es so verstanden, dass 130 € Nebenkosten für 2 Wochen
bezahlt wurden und zusätzlich 70 € angefallen sind.

So hatte ich es auch verstanden, bis

200€??? Zusätzlich zum in der Miete enthaltenen monatlichen Nebenkostenabschlag von 130€?

kam.

Das finde ich jetzt nicht so astronomisch hoch.

Das finde ich nämlich auch. Klar kommts drauf an, wie gross die Wohnung ist, wieviel geheizt werden muss, auch wie geheizt werden muss, ob Strom und Wasser (und evtl Gas?) in den Nebenkosten mit drin sind oder nicht, etc. pp. Die Liste lässt sich fortführen. Andererseits wäre für mich dann die Frage, wieso nur 70 Euro Abschlag verlangt werden.

Grüsse
d.

Hi

Ich habe mal gelesen,
dass ca. 50% aller NK-Abrechnungen fehlerhaft sind.

Hmm, dies kommt auch immer mal wieder im Radio etc.

Es wird dabei aber unterschlagen, das bis zu ca. 50% davon zugunsten für den M ausfallen, gelle.

Also bevor man moniert mal nachrechnen.

vlg MC

Ich hab noch mal nachgefragt.

Also
Nebenkostenabrechnung für die 2 Wochen = 200€
gezahlter Nebenkostenabschlag = 130€
geforderte Nachzahlung = 70€

Sorry, wegen des Missverständisses.

Ich muss allerdings sagen, dass ich das nach dem Gespräch immer noch nicht so sehe wie ihr, egal, wie groß jetzt die Wohnung ist etc.

Wohnung war wohl 90qm, in der Abrechnung waren Heizöl, Müllabfuhr und Abwasser, Gebäudeversicherung, Fahrstuhl sowie Gebäude- und Gartenpflege durch den Hausmeister enthalten, wobei der Großteil (140 der 200€) aus angeblich entstandenen Heizkosten bestand.

Das hieße ja aber, dass pro Monat 400€ an Nebenkosten entstehen, d.h. 140€ Nachzahlung - ohne dass überhaupt darin gewohnt, d.h. bewusst geheizt wird.
Wenn dem so sein sollte, ist es mir schleierhaft, wieso dann der Nebenkostenanteil in der Miete „nur“ 130€ beträgt.
Und ich persönlich finde 280€ Heizkosten pro (Winter-)Monat auch nicht normal, schon gar nicht, wenn es sich um eine Wohnung in einem Gebäudekomplex handelt und nicht um ein freistehendes Haus, das keine Fremdwärme abbekommt.

Mein Eindruck ist, er muss für die anderen Mietparteien anteilig die Heizkosten zahlen.

Mein Lebensgefährte und ich bewohnen 110qm, haben nur 2 weitere Mietparteien im Haus und nicht annähernd solche Nebenkosten.

Mir kommt das alles sehr spanisch vor und ich hab dem Mieter jetzt gesagt, er soll auf jeden Fall mit den Belegen zum Mieterschutzbund (wogegen sich der Vermieter sträubt, er will die Belege nur in den eigenen vier Wänden einsehen lassen und das natürlich auch nur während der Geschäfts- d.h. Arbeitszeiten des Mieters).

U.a. kommt es mir auch deshalb spanisch vor, weil ein Teil der Kaution für die (bereits gekündigte) Wohnung zurückbehalten wurde, angeblich damit solche Betriebs- und Nebenkostennachzahlungen damit abgedeckt werden können.

meistens werden die Heizkosten nach Verbrauch und nach Fläche abgerechnet. d.h. die Größe der Wohnung ist nicht unerheblich.
In einer von uns bezogenen Wohnung in einem Hochhaus (also viele weitere Mietparteien) wurden die Kosten 50/50 geteilt. Es gab 3 Wohnungsgrößen in dem Haus, daher hatte jemand mit großer Wohnung und Heizverbrauch x wesentlich mehr zu zahlen als jemand in einer kleinen Wohnung mit dem selben Verbrauch. Vielleicht ist das ja in dem Fall auch so.
Außerdem wird der Verbrauch für den Monat Dez. mit einer entsprechend hohen Gradtagszahl gerechnet.

soweit ich weiß, muss der Vermieter dem Mieter erlauben, das er sich auf seine Kosten Kopien von den Rechnungen macht.

Das ein Vermieter die Kaution zurückhält um etwaige Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen zu decken ist auch üblich, insbesondere, wenn bisher immer Nachzahlungen anfielen. (Wir haben 1 1/2 Jahre auf die Rückzahlung der gesamten Kaution gewartet)
gruß pucky

Ich weiß, also warum wird dann diese Nachzahlung nicht von der zurückbehaltenen Kaution gezahlt?

(Wo wohnt ihr bloß alle, dass ihr 280€ Heizkosten im Monat normal findet?)

Hallo,

Ich weiß, also warum wird dann diese Nachzahlung nicht von der
zurückbehaltenen Kaution gezahlt?

Weil die Kaution zunächst nicht dafür vorgesehen ist.

(Wo wohnt ihr bloß alle, dass ihr 280€ Heizkosten im Monat
normal findet?)

Wie ich schon mal geschrieben habe, können die Kosten für die Zwischenablesung im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden (üblich ist aber wohl, daß es der ausziehende Mieter bezahlt). Bei 2 Wochen kostet das schnell mehr, als der Verbrauch selbst und fällt aber nur einmal an, und kann man daher nicht hochrechnen.
Wenn die Angelegenheit schon Fachleuten übergeben wurde, werden die auch prüfen, ob alles richtig gerechnet wurde. Sofern nicht am Tag der Übergabe selbst abgelesen wurde, muß das (relativ kompliziert) ausgerechnet werden.

Cu Rene

Hi

Ich weiß, also warum wird dann diese Nachzahlung nicht von der
zurückbehaltenen Kaution gezahlt?

Weil dies nur der letzte Weg des VM wäre. Eine Forderung aus der NK sind zunächst auf üblichen Weg zu begleichen, zB innerhalb von 4 Wochen, unabhängig ob man dagegen einen Widerspruch anstrebt.

Im Spezialfall der Mietvertragsauflösung käme auch eine Aufrechnung
mit der Kaution in Betracht. Dies würde aber der VM erst machen, wenn nach Schlüsselübergabe keine Forderungen aus dem Wohnungszustand heraus ergeben oder Mietschulden bestehen, die höher sind als der Restbetrag der Kaution.

(Wo wohnt ihr bloß alle, dass ihr 280€ Heizkosten im Monat
normal findet?)

Normal wäre dies nicht für einen Durchschnittswohnungsgrößenmieter. Hier aber sind 110 qm im Spiel. Die Heizungsart, Öl, Gas etc. ist im Preis sehr unterschiedlich.

Manchmal wird auch das Wasser über qm abgerechnet. Auch wenn man selbst nichts verbraucht wird eben das Wasser und damit auch das Abwasser für die größte Wohnung eben am teuersten. Die Nachbar-Mietmieter werden so im Verbrauch subventioniert.

Also einfach mal in den MV schauen und nachsehen nach welchen Verteilerschlüssel abgerechnt wird. Schlau wäre dies von der Unterschrift durch zu lesen und die Folgen zu verstehen.

Da es einen harten Winter gab, sind zB erhöhte Winterdienste angefallen. Diese können so umgelegt werden, das der Dez. Mieter ebenso anteilig (zB wieder über qm) die Winterdienste vom ganzen Jahr mitbezahlt. Dies ist zwas nicht gerecht, aber rechtens.

Keiner wird behaupten, das eine NK-Aberechnung gerechte wäre, das kann sie gar nicht. Es geht darum die Kosten nach Möglichkeit ohne Bevorzugungenen (zB an den VM) auf die Mietobjekte zu verteilen. Dabei muß der gesetzliche Verteilerschlüssel eingehalten werden. Dies wäre eben nur rechtens aber zT eben auch ungerecht. Die Schuld daran trifft aber nicht der VM, sondern der Gesetzgeber.

Andere hatten auch schon kluge Tipps gegeben…

…insbesondere was das Hochrechnen auf das ganze Jahr betrifft.

vlg MC

PS:
Unabhängig von einer eigenen Meinung soll das Gesetz für alle gleich sein…