Guten Tag, wenn man vor 1 Woche mehrer Lizenzen für eine AntiViren-Software gekauft hat und diese nun installiert ist aber leider seitdem die betreffenden Rechner nicht mehr funktionieren und sich heraus stellt, das Problem auf die Software, welche wahrscheinlich fehlerhaft ist, zurückzuführen ist, gibt es dann soetwas wie Gewährleistung auch auf Software, d.h. kann man, da der Hersteller die Software ja nicht umprogrammieren kann, diese aber auch nicht eingesetzt werden kann, vom Kaufvertrag zurück treten und das Geld (immerhin 340 Euro)zurück verlangen?
Ob es im Einzelfall so ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Klar. Aber generell gibt es Gewährleistung, nämlich direkt nach § 437 BGB oder aber über § 453 BGB.
Levay