Also ich wusste nicht dass unter „Unzurechnungsfähigkeit“ auch andere Erkrankungen als „Psychose“ fallen. Tja und wenn ich schlecht schlafe fühle ich mich „außer Kontrolle geraten“ und komme deswegen auf solche Gedanken. Ich habe schon die o.g. Diagnose zweier Schlaflabore. Zudem habe ich ein unabhängieges Gutachten eines Schlafmediziners, zugleich Psychiaters, dass ich neben dem Restless-Legs-Syndrom und Depression und ein stark gesteigertes Schlafbedürfnis am Tag habe. Ich könne mich auch schwer an die Tagesstrukturen halten und sei deshalb vereinsamt. Von Psychose ist nicht die Rede. Diese könne auch nicht mit RLS einhergehen (Fachliteratur). Und außerdem fällt in der Psychiatrie die Behandlung mit Neuroleptika, was beim RLS die Beschwerden viel verschlimmert. In den Maßregelvollzug kommt man nicht wegen neurologischen Erkrankungen, sondern psychischen. Ich bin noch nicht ertappt worden, aber denke, wenn es doch dazu kommt, auszusagen, dass mir nichts ausmachen würde, wenn die mich einbuchten, zumal es mir sowieso nicht gut geht und ich sowieso keinen Job, Familie oder Freundeskreis habe. Ich hätte sowieso keine bessere Lebensqualität als ein normaler gesunder Häftling. Ich könne nicht mein Leben lang im Bett verbringen und versuche damit die Lebensqualität ein wenich aufzubessern. Ich würde davon erst abkehren, wenn ich mich endlich auf die Dauer erholsam ausschlafe.
Kann ich wie oben gennannt zur Vernehmung vorbringen oder sollte ich dabei was anderes sagen?
Es ist doch in der Tat so dass es Krankheiten gibt, die schlimmeres Leid mit sich bringen als das durchschnittliche Leid im Knast. Irgendwann ist man sowieso unten durch, dass man vor Gesetzen keine Angst haben kann.
Und wenn man sich 60-70% des Tages ans Bett mit exzessiver Müdigkeit gefesselt fühlt, dann kann man sich doch nicht damit zur Arbeit prügeln, zumindest nicht in der Frühschicht. Ich denke die Ärzte haben doch Verständnis dafür, dass das nicht in der zivilen Gesellschaft zuzumuten ist.
Nach Abwägen dieses Lebensqualität-Zukunftspersperktive-Risiko-Verhältnis wäre das Risiko vielleicht doch rentabler. Da wird man mit dieser Krankheit in sonem Zustand zu 100% beruflich, finanziell etc. gar nicht weit kommen. Deshalb versuche ich das letzte Glück mit o.g. gewagtem und kühnem Handeln.
Es wird in der Schlafmedizinliteratur beschrieben, dass beim therapierefraktärem RLS, wenn es doch wirklich so ist, das Maß der Abgeschlagenheit, Unkonzentriertheit, Vigilanzschwäche, Müdigkeit, des Antriebs etc. bemessen werden muss und Grad der Erwerbsminderung bzw. volle Erwerbsminderung abgestempelt werden muss.
Das o.g. ist damit für mich irgendwie die letzte Flucht aus meinem ansonsten kümmerlichen Leben.