Gibt es Strafmilderung bei Chronikererkrankung?

Ich habe eine Frage zum vielleicht brisanten Thema.

Ich bin schwer schlafgestört und und komme eigentlich für den Arbeitsmarkt in Betracht (habe noch keinen Antrag auf Anerkennung auf Schwerbehinderung oder Frührente beantragt). Ich habe seit ca. 3 Jahren ein elendes Leben und leide unterm ultraschwerem Restless legs Syndrom, wobei die Medis nicht der kaum anschlagen. Damit fühle ich mich vom Sozial- und Berufsleben ausgeschlossen (ist es auch derweil so) und bin zum Einzelgänger geworden, zumal ich tagtäglich abgeschlagen und unkonzentriert bin (liege manchmal auch bis zu 15 Stunden im Bett). Ich mache derzeit durch den ständigen Arztwechsel eine große Patientenkarierre. Mein Schlafmuster ist sehr zerissen und bin für den Tag damit für nichts zu gebrauchen.

Aber für Kriminalität wie z.B Einbrüche, Diebstähle fühle ich mich schon halbwegs fähig, da bei mir in letzter Zeit dieser Gedanke hochkommt und ich mich damit für den schlechten Schlaf rächen will.

Nun die Frage ist ob ich mich weiterhin auf Diebstahlabenteuer einlassen kann und ob ich beim Ertappen auf meine Krankheit und damit zerfallen Persönlichkeit als unzurechnungsfähig berufen kann…

Hoffe auf Befürworter getroffen zu haben.

Sorry, da Sie offensichtlich nur Befürworter für Ihr kriminelles Handeln suchen, wie Ihr letzter Satz beweist, werde ich Ihre Anfrage nicht weiter kommentieren.

Also ehrliche Antwort?

Körperliche Leiden und dann vermindert Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit reinzubekommen?

Vergiss es!

Nur weil du dich vom Sozial- und Berufsleben ausgeschlossen fühlst, heißt es nicht, dass die Ärzte es auch so sehen.

Wenn es nach mir gehen würde, wäre ich auch schon seit Jahren krankgeschrieben, würde ne 5stellige Rente beziehen usw.

Wenn du das versuchst bei Gericht durchzudrücken, pass auf dass die dich nicht versuchen wegen Psychosen oder sowas auf einen § 63 StGB in die Psychiatrie einzuweisen. Weil „Unzurechnungsfähigkeit“ (meinst wohl § 20 StGB) führt i.d.R. zu einer Unterbringung im Maßregelvollzug!

Und ich kenne berufsbedingt einige Mandanten, die für ein Diebstahl wegen schuldunfähigkeit (oder wie du nennst: Unzurechnungsfähigkeit) seit über 10 Jahren im geschlossenen Maßregelvollzug sitzen und nicht rauskommen.

Aber wenn du meinst, es durchziehen zu wollen, pass auf, dass der Schuss nicht nach Hinten losgeht und du in den Maßregelvollzug eingewiesen wirst! oftmals ist die Unterbringung dort deutlich länger als das was du an Strafe bekommen hättest!

hallo,

nein kannst du nicht,man überlege wieviel leute in deutschland unter schlafstörung leiden oder dem Burn-out.Deshalb werden die nicht gleich kriminell.
In üblen einzelfällen könnte man es als mildernd berücksichtigen,aber da muss schon was kommen ausser schlaflosigkeit…

mfg
Kaisen

Also ich wusste nicht dass unter „Unzurechnungsfähigkeit“ auch andere Erkrankungen als „Psychose“ fallen. Tja und wenn ich schlecht schlafe fühle ich mich „außer Kontrolle geraten“ und komme deswegen auf solche Gedanken. Ich habe schon die o.g. Diagnose zweier Schlaflabore. Zudem habe ich ein unabhängieges Gutachten eines Schlafmediziners, zugleich Psychiaters, dass ich neben dem Restless-Legs-Syndrom und Depression und ein stark gesteigertes Schlafbedürfnis am Tag habe. Ich könne mich auch schwer an die Tagesstrukturen halten und sei deshalb vereinsamt. Von Psychose ist nicht die Rede. Diese könne auch nicht mit RLS einhergehen (Fachliteratur). Und außerdem fällt in der Psychiatrie die Behandlung mit Neuroleptika, was beim RLS die Beschwerden viel verschlimmert. In den Maßregelvollzug kommt man nicht wegen neurologischen Erkrankungen, sondern psychischen. Ich bin noch nicht ertappt worden, aber denke, wenn es doch dazu kommt, auszusagen, dass mir nichts ausmachen würde, wenn die mich einbuchten, zumal es mir sowieso nicht gut geht und ich sowieso keinen Job, Familie oder Freundeskreis habe. Ich hätte sowieso keine bessere Lebensqualität als ein normaler gesunder Häftling. Ich könne nicht mein Leben lang im Bett verbringen und versuche damit die Lebensqualität ein wenich aufzubessern. Ich würde davon erst abkehren, wenn ich mich endlich auf die Dauer erholsam ausschlafe.

Kann ich wie oben gennannt zur Vernehmung vorbringen oder sollte ich dabei was anderes sagen?

Es ist doch in der Tat so dass es Krankheiten gibt, die schlimmeres Leid mit sich bringen als das durchschnittliche Leid im Knast. Irgendwann ist man sowieso unten durch, dass man vor Gesetzen keine Angst haben kann.

Und wenn man sich 60-70% des Tages ans Bett mit exzessiver Müdigkeit gefesselt fühlt, dann kann man sich doch nicht damit zur Arbeit prügeln, zumindest nicht in der Frühschicht. Ich denke die Ärzte haben doch Verständnis dafür, dass das nicht in der zivilen Gesellschaft zuzumuten ist.

Nach Abwägen dieses Lebensqualität-Zukunftspersperktive-Risiko-Verhältnis wäre das Risiko vielleicht doch rentabler. Da wird man mit dieser Krankheit in sonem Zustand zu 100% beruflich, finanziell etc. gar nicht weit kommen. Deshalb versuche ich das letzte Glück mit o.g. gewagtem und kühnem Handeln.

Es wird in der Schlafmedizinliteratur beschrieben, dass beim therapierefraktärem RLS, wenn es doch wirklich so ist, das Maß der Abgeschlagenheit, Unkonzentriertheit, Vigilanzschwäche, Müdigkeit, des Antriebs etc. bemessen werden muss und Grad der Erwerbsminderung bzw. volle Erwerbsminderung abgestempelt werden muss.

Das o.g. ist damit für mich irgendwie die letzte Flucht aus meinem ansonsten kümmerlichen Leben.

Hallo,

seit du diese Anfrage hier gestellt hast, wirst du da wohl nicht mehr drauf hoffen können. Du handelst jetzt bewusst im Vorsatz. Und… versuche an die Menschen zu denken, die du bestiehlst. Auf die werden enorme Probleme (auch psychisch) zukommen. Ein Einbruch ist nicht leicht zu verkraften für die Opfer. Du solltest Hilfe psychologische Hilfe beanspruchen, vielleicht hilft es dir ja.

Alles Gute
Lukas

Ich habe nicht auf Menschen persönlich abgesehen, sondern auf Firmen, die letzten Endes von Ihrer Versicherung wieder zurückkriegen. Oder auf eine Limousine, das kaskoversichert ist. Von einem Privatgegenstand, für das er lebenlang gearbeitet hat sehe ich doch ab.

Tja aber ich hab die Beschwerden schon mit 22. Lebensjahr gehabt und hab deswegen noch nichts zustande gebracht. Und all die andern sind viel älter und haben vieles mehr hinter sich gebracht weshalb die bei sich burnout produziert haben. In Betracht kommt noch die Ausprägung der Krankheit und dessen hervorruffende Beeinträchtigungen.

LG

Sorry, da Sie offensichtlich nur Befürworter für Ihr
kriminelles Handeln suchen, wie Ihr letzter Satz beweist,
werde ich Ihre Anfrage nicht weiter kommentieren.

das ist auch mal ironisch hin und her!

Ich verweise mal auf den Gesetzestext:

§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Hast du noch Fragen?

Mein Tipp: Berufe dich auf eine Schuldunfähigkeit aufgrund eines tiefergreifenden Bewusstseinszustandes!

PS: Deine Nachrichten nebst hiesigem Link sowie deiner Daten wurden zur weiteren Ermittlung, zumal da du bereits Straftaten hier einräumst, dem BKA mitgeteilt. Ferner wurden deine Nachrichten hier der Administration zur Sicherung deiner IP usw. gemeldet.

Kannst also sicher sein, in Zukunft wohl Besuch zu bekommen! Die Gerichte werden deinem Wunsch, einer sicheren Unterbringung sicher dann auch bald nachkommen. Und aufgrund deiner hiesigen Schilderung freunde dich schonmal mit der Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung an…

Sie erwarten nicht ernsthaft auf Ihre Frage eine Antwort?! Begehen Sie ruhig weiter Straftaten - ihr Staatsanwalt und Ihr Richter werden Ihnen schon erklären, dass und warum Sie Strafe verdienen.

Dies ist nur durch das dortige Gericht zu klären!
VINZENZ
09:42 Uhr

Hallo,

deine Krankheit bedaure ich sehr.

Auf deine Anfrage kann und will ich dir aber keine Antwort geben, da ich deine Art der Problemlösung nicht unterstützen will.

mit freundlichen Grüßen

Iru

Man muss das von richters seite sehen.
Der würde sowas in der richtung sagen das du dadurch der Gesellschaft schadest, die nichts dafür kann dass du krank bist und auch nichts dafür kann das du nichts gebacken kriegst…also nochmal: eine krankheit rechtfertigt noch lange keine kriminellen handlungen.
Da würde man dann jeden AIDS-kranken der ne bank überfällt wieder nach hause schicken,nur weil er sagt, dass die Medizin nicht hilft und er bald stirbt??
die einzigen freifahrtscheine die man bekommen kann sind üble schizophrenie,starkes adhs…da wir meist milde geurteilt(oder gar nicht)
Das einzige womit man durchkommt,sogar bei mord ist Schlafwandel…

mfg

also erstamal habe ich keine Straftaten vollzogen, da meiner Meinung nach Fragen nach möglichen Konsequenzen bei GEPLANTEN Taten in Foren direkt gemeldet und gelöscht werden, sprich: „Was passiert, wenn…“. sowas habe ich z. B. gutefrage.net erlebt. Dagegen werden Bitten nach Ratschlägen bei BEREITS VOLLZOGENEN egal welcher Taten akzeptiert.

Zweitens war die Frage, mit welchen raffinierten Argumenten ich das Gericht so wie ich Straftaten PLANE austricksen sollte, um möglichst geringe Strafe zu bekommen und dabei nicht in die Klapse zu landen (also Krankheit verschweigen?).

Drittens habe ich nicht so einfach unumsichtig und unüberlegt auf der Homepage verweilt, sondern erstmal Super HideIP aktiviert, mich unter Falschnamen registriert und dann die GUTE Frage leichtsinnig gestellt…

Und ob du mit dem BKA unter einer Decke steckst ist mir daher völlig egal, sorry war nicht böse gemeint.

Mir ist schon bekannt dass bei der Bemessung der Strafe immer die persönliche Situation des Täters eine Rolle spielt. Aber ob sich so eine Krankheit bis zum Anschlag strafmildernt auswirkt oder ob dies ganz im Gegenteil straffördernd ist, wie du hier Sicherheitsverwahrung und womöglich auf Lebenszeit sagst, habe ich allerdings keine Ahnung.

Ich hab noch mehr Wahnideen, und werde bei nächsten Fragen als „schon hinter mir“ fälschlicherweise einräumen. Dann mach dir also keine Sorgen!

Nun der Richter kann doch im Hinblick auf die Verurteilung nicht so einfach diese Krankheit abtun, sodass ich den andern kriminellen gleichgestellt werde. Weil das ist wirklich so ein Dämmerzustand, wobei ich manchmal richtig gereizt und am brodeln bin, sodass ich den Eindruck habe einmal für immer zu kollabieren. Da kann man nicht so einfach hinwegschauen und einen kranken mit gesunden in einem Zimmer einbuchten. Ich meine, hier liegt so eine getrübtes Bewusstsein aufgrund Schlafmangels, aufgrund dessen ich zur Kriminalität neige. Sollte ich das vorm Gericht vorbringen, würde der mich dagegen für immer in die Klapse einweisen, sodass ich mich mit dieser Ausrede selber ins Knie schieße?

PS. Ein AIDS-Kranker würde schon gar nicht über eine Strafe nachdenken, da er bereits schon viel schlimmer bestraft ist, so nach dem Motto: „Schlimmer gehts nicht“.

nun, wenn du sowas vorbringen willst kannst du das tun, es wird auch nicht strafverschärfend ausgelegt,sondern evtl. zu deinen Gunsten berücksichtigt.Dies ändert aber nichts daran, das es Straftaten gibt die ganz klar unter strafe gestellt werden.(bei mord kannst auch nicht auf schlechte kindheit oder chronische erkrankung zurückgreifen)
Man hört sich das zwar an aber ändert nichts daran das man für mord lebenslang bekommt.

Und so auch für deinen fall: für z.b §243 steht im gessetz z.b 3mon-10jahre,dat ändert auch nichts wenn man ein leiden hat.
also es macht nicht viel aus ob man krank ist da die spanne sehr groß ist: man kann ein halbes jahr bekommen,kannst aber auch5 jahre bekommen…wenn man dann sagt das man das aus einem psychischem leiden heraus getan hat,bekommst statt 5 vllt. 4 jahre…
ändert aber nichts daran das man seine strafe bekommt…

mfg
kaisen

Hallo Tom1086,
ich hoffe, diese Frage soll ein Scherz sein. Was können deine Opfer für deine Schlafstörungen?
Natürlich kannst du keine Straftaten begehen und dann auf deine Unzurechnungsfähigkeit hoffen. Das du genau weißt, was du tust, beweist du allein schon mit dieser Frage.

Nein, ganz einfach…

Ich habe eine Frage zum vielleicht brisanten Thema.

Ich bin schwer schlafgestört und und komme eigentlich für den
Arbeitsmarkt in Betracht (habe noch keinen Antrag auf
Anerkennung auf Schwerbehinderung oder Frührente beantragt).
Ich habe seit ca. 3 Jahren ein elendes Leben und leide unterm
ultraschwerem Restless legs Syndrom, wobei die Medis nicht der
kaum anschlagen. Damit fühle ich mich vom Sozial- und
Berufsleben ausgeschlossen (ist es auch derweil so) und bin
zum Einzelgänger geworden, zumal ich tagtäglich abgeschlagen
und unkonzentriert bin (liege manchmal auch bis zu 15 Stunden
im Bett). Ich mache derzeit durch den ständigen Arztwechsel
eine große Patientenkarierre. Mein Schlafmuster ist sehr
zerissen und bin für den Tag damit für nichts zu gebrauchen.

Aber für Kriminalität wie z.B Einbrüche, Diebstähle fühle ich
mich schon halbwegs fähig, da bei mir in letzter Zeit dieser
Gedanke hochkommt und ich mich damit für den schlechten Schlaf
rächen will.

Nun die Frage ist ob ich mich weiterhin auf Diebstahlabenteuer
einlassen kann und ob ich beim Ertappen auf meine Krankheit
und damit zerfallen Persönlichkeit als unzurechnungsfähig
berufen kann…

Hoffe auf Befürworter getroffen zu haben.

Tja, aber so was da aus den Schlafstörungen rauskommt, ist dass das Bewusstsein deutlich geschwächt ist, was mich zu solchen Handlungen wie eine Droge verführt. Und manchmal wenn es mir besser geht, dann komme ich auf solche Bewusstseinsstörung nicht. Manchmal ist mein Bewusstsein so getrübt, dass ich richtig leichtsinnig werde. Im Gesetzestext steht, dass bei Unzurechnungsfähigkeit u.a. „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ so wie hier der Fall ist, vorliegt.
Ich denk mir auch kriminalabenteuerlich zu sein, um mich von den eigentlichen Problemen wie Selbstmordgedanken abzulenken und hinwegzutrösten.