Guten Tag,
es wird behauptet, dass Lehrer im Alter von 50 Jahren keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen dürfen.
Ist das tatsächlich richtig ?
Herzliche Grüße
Manfed
Guten Tag,
es wird behauptet, dass Lehrer im Alter von 50 Jahren keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen dürfen.
Ist das tatsächlich richtig ?
Herzliche Grüße
Manfed
Guten Tag Manfred,
nein, richtig ist das so nicht.
Lehrer dürfen auch eine BUV abschließen, nur ist es mit 50 Jahren
sündhaft teuer und mir ist auch keine Gesellschaft bekannt, die einen
50-jährigen Lehrer noch nimmt. Das liegt in erster Linie am hohen Risiko, wobei Alter und Eintrittswahrscheinlichkeit für eine BU im Lehrerberuf zusammenkommen.
Das ist ziemlich blöd für einen Lehrer im fortgeschrittenen Alter, der erst dann auf den Trichter kommt. Aber ziemlich gut für die
Gesellschaften und die jeweilige Versichertengemeinschaft.
Gruß
Günther
Ist das tatsächlich richtig ?
Hallo,
nein das ist nicht richtig. Sie „dürfen“ schon (wer sollte es verbieten?), die Frage ist: Geht es noch?
Lt. Tarifrechner von meiner Gesellschaft z.B. ginge es noch, allerdings ohne Dynamik und bis max. Endalter 60 und da denke ich doch glatt, dass es da noch andere Gesellschaften gibt, wo es zumindest theoretisch noch geht.
Die weitere Frage ist: Geht es gesundheitlich noch? Sprich: Nimmt die Gesellschaft aufgrund des Gesundheitszustandes noch auf?
Viele Grüße
Andreas
Guten Tag Manfred,
nein, richtig ist das so nicht.
Lehrer dürfen auch eine BUV abschließen, nur ist es mit 50
Jahren
Hi,
sündhaft teuer
ca. 300.- pm, brutto, ca. 230.- netto bei 1000.- € Monatsrente, Laufzeit 15 Jahre.
mir ist auch keine Gesellschaft bekannt, die einen
50-jährigen Lehrer noch nimmt.
Grundsätzlich schon möglich.
Das liegt in erster Linie am hohen Risiko, wobei Alter und :Eintrittswahrscheinlichkeit für eine BU im Lehrerberuf zusammenkommen.
Einwandfreie Gesundheitsverhältnisse vorausgesetzt!
Gruß Keki
Besser hätte ich noch dazugeschrieben, …
dass ich - ohne es beim Namen zu nennen - eine Lehrer-BUV mit echter DU-Klausel meinte. Denn der Lehrer will ja auch eine Rente, wenn er dienstlich nicht mehr kann, ohne sich jahrelang herumziehen zu müssen.
Und da wird das Angebot mit 50 so dünn wie die Luft auf dem Kanchenzönga.
Gruß
Günther