Gibt es ein Gesetz zur Unterlassenen Meldung eines Todesfalls?
Steht alles im Bestattungsgesetz und deren Ausführungsverordnungen.
Gruß Tom
Nein, aber es gibt § 28 Personenstandsgesetz.
Diese Norm besagt, dass man den Tod eines Menschen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Mensch gestorben ist, mitteilen muss, wenn man zu den in § 29 Abs. 1 Satz 1 Personenstandsgesetz genannten Personen oder zu den in § 30 Abs. 1 genannten Einrichtungen gehört.
Zur Todesanzeige verpflichtet sind: die Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, Personen, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Wer als verpflichtete Person die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig und muss eventuell ein Bußgeld bezahlen.