Gibt es Urheberrecht an AGB?

Hallo Leute,

das Thema sagt eigentlich schon fast alles. Zum Hintergrund:
Ein Bekannter (A) von mir lässt sich leider sehr leicht ins Bockshorn jagen. Jemand (B), der ihm eins reinwürgen will, hat ihm nun eine Klage auf 2000 Euro angedroht (die er nicht hat), weil (A) ihm angeblich die AGB für seine Internetpräsenz „geklaut“ hätte.

Ich sage, das ist Schwachsinn. Man kann m.E. an AGB ebensowenig Urheberrecht haben wie an Gesetzestexten. Weil ich’s aber natürlich nicht genau weiss, wollte ich hier mal nachfragen.

Im Übrigen ist es zwar so, daß die AGB tatsächlich von B geschrieben wurden, der sie jedoch dem A von sich aus zur weiteren Verwendung gegeben hat. Nun schiebt jedoch B aus privaten Gründen einen Groll auf A, und will ihm, wie gesagt, eins reinwürgen.

Hallo,

wenn B die AGB`s selbst verfasst hat, ist er der Urheber und hat somit auch entsprechende Recht daran. Schließlich hatte er auch
Arbeit damit, diesen text zu verfassen und die dafür geltenden
rechtlichen Grundlagen zu studieren. Hat A diese einfach kopiert,
hat er sich das Leben zu einfach gemacht.

Gruss
Olli

Hallo,

wenn B die AGB`s selbst verfasst hat, ist er der Urheber und
hat somit auch entsprechende Recht daran. Schließlich hatte er
auch
Arbeit damit, diesen text zu verfassen und die dafür geltenden
rechtlichen Grundlagen zu studieren. Hat A diese einfach
kopiert,
hat er sich das Leben zu einfach gemacht.

Okay, überrascht mich zwar, aber man lernt halt nie aus.
Aber wenn der B dem A die AGBs ausrücklich zu diesem Behufe zur Verfügung gestellt hat, und zwar unentgeltlich – dann kann er doch nicht Monate später ankommen und Forderungen stellen?

Hallo,

wenn B die AGB`s selbst verfasst hat, ist er der Urheber und
hat somit auch entsprechende Recht daran. Schließlich hatte er
auch
Arbeit damit, diesen text zu verfassen und die dafür geltenden
rechtlichen Grundlagen zu studieren. Hat A diese einfach
kopiert,
hat er sich das Leben zu einfach gemacht.

Bleibt noch zu klären, ob der RA diese wirklich selber geschrieben hat. Für AGB gibt es schlaue Bücher, wo man immer wiederkehrende Passagen abschreiben/übernehmen kann. Ein RA kann daher ggf. nur an einzelnen Sätzen, die wirklich speziell für den Mandanten geschaffen wurden, einen Anspruch erheben!

Gruß
Falke

Also, wir haben inzwischen eine Auskunft von allerhöchster Stelle erhalten, nämlich von einem Bundesrichter höchstselbst.

Der sagt, es wäre absolut unter keinen Umständen möglich, an AGBn Urheberrechte geltend zu machen und für deren Verwendung Schadensersatz oder Mietgebühr einzuklagen (wie von der genannten Person angestrebt).

Einem Bundesrichter glaube ich. :smile: