Gibt es Verhaltenskodex für Steuerprüfer?

Hallo an die Experten!

Von anderen Berufen (medizin. Gutachter z.B.) weiss ich, dass sich die Gutachter/ Prüfer an gewisse Verhaltensregeln halten MÜSSEN, d.h. darauf zu achten, dass  Artikel im Grundgesetz nicht missachtet werden (Würde des Menschen…, Rechte auf Persönlches (…), Recht, nicht diskriminiert zu werden; darauf, nicht vorverurteilt zu werden, Recht auf wohlwollenden Umgang, etc. (wie es eigentl. normal wäre)

Wie verhält es sich denn da mit Steuerprüfern (m/w)? Gibt es für die auch einen Verhaltenskodex (ausser Grundgesetz)? Oder dürfen sie sich grundsätzlich und grundlos argwöhnisch, vorverurteilend, unterstellend, persönl. verletzend (verbal) und diskriminierend verhalten? Weil man sich gegen Steuerbehörden, bzw. Steuerprüfer ja sowieso nicht wehrt, aus Furcht vor Repressalien? Gibt es überhaupt eine Stelle, bei der sich betroffene Bürger beschweren können? Oder muss man alle „Kröten“ der Steuerprüfer schlucken?
Habe schon mehrfach von solchen Vorgehensweisen gehört und frage mich, warum Menschen sich soetwas gefallen lassen?
Gibt es allgemein eine Möglichkeit /Stelle sich zu beschweren? Aussichtschancen auf Anerkennung von Beschwerden? Amnesty Int. wird sich ja wohl nicht um solche Belange kümmern? (das war jetzt ein Scherz!)
Freue mich über eure Ideen!
Gruss, Nanamee

Hallo,

Von anderen Berufen (medizin. Gutachter z.B.) weiss ich, dass
sich die Gutachter/ Prüfer an gewisse Verhaltensregeln halten
MÜSSEN, d.h. darauf zu achten, dass  Artikel im Grundgesetz
nicht missachtet werden (Würde des Menschen…, Rechte auf
Persönlches (…), Recht, nicht diskriminiert zu werden;
darauf, nicht vorverurteilt zu werden, Recht auf wohlwollenden
Umgang, etc. (wie es eigentl. normal wäre)

mir scheint, daß Dir der Sinn, Zweck und Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht ganz klar ist.

Gruß
C.

???; wenn das so ist, kläre mich bitte auf! Ich lerne gerne dazu!
Danke und Gruss an meine alte Heimat ;0))

Servus,

Sachlich wirkt es hie und da Wunder, wenn man anlässlich einer Außenprüfung an § 199 Abs 1 AO erinnert.

Persönlich ist es für beide Seiten ziemlich mühselig, wenn die „Chemie nicht stimmt“. Da kann es nützlich sein, wenn man selber ein bissle die Luft rauslässt, und dann schaut, ob der andere nicht mitmacht.

Im übrigen sind Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Übermaßverbot, an die jede Behörde gebunden ist, tatsächlich aus Art. 20 und 28 Abs 1 GG abgeleitet.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder