Mal angenommen, die Arge stellt im Monat 2 eine Überzahlung von ALG II in Monat 1 fest und kündigt telefonisch eine Rückzahlungsverpflichtung an. In Monat 6 ist immer noch keine Bearbeitung erfolgt.
Gibt es Fristen, innerhalb derer die Behörde handeln müßte? Oder gar so etwas wie Verjährung?
Gruß
Angel
Ich kenn nur die allgemeine Verjährungsfrist nach BGB von 3 Jahren.
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Ich kenn nur die allgemeine Verjährungsfrist nach BGB von 3
Jahren.
Und hier steht ganz viel dazu, es kommt also auch noch auf den Grund der Rückforderung an:
http://www.janvonbroeckel.de/algzwei/algzweizurueckz…