Hallo,
hier muss ich doch ein paar Einwände anbringen:
streng genommen gibt es ja Neutralität nur im Kriegsfall.
Für einen dauernd neutralen Staat bestehen entsprechende Rechte und Pflichten schon in Friedenszeiten. Die völkerrechtlichen Vorwirkungen der Neutralität liegen darin, dass der dauernd Neutrale nichts tun darf, was ihm in zukünftigen Kriegen die Einhaltung der Pflichten der Neutralität unmöglich machen würde.
Und dann ist es eine zweiseitige Sache - sie muß ja nicht nur von
einem Land erklärt sondern von den kriegsführenden Nationen
auch akzeptiert werden.
Dauernde Neutralität kann durch einen zweiseitigen Vertrag (Staat der Vatikanstadt) oder multilateralen Vertrag (Schweiz, Belgien, Luxemburg, Laos), durch aufeinander bezogene einseitige Willenserklärungen (Österreich) oder durch einseitige Proklamation (Kambodscha, allerdings umstritten) begründet werden.
I, 1. und 2. Weltkrieg wollten ja
manche auch neutral bleiben - aber wenn der jeweilige deutsche
Generalstab da ne andere Meinung hat, dann ist das halt Essig
damit.
Das hat nichts mit Neutralität zu tun. Neutralität bedeutet nicht, auf Waffengewalt generell zu verzichten. Das Wort „neutral“ leitet sich ab vom lateinischen „ne uter“ und bedeutet „keiner von beiden“. Wenn zwei Staaten einen Konflikt führen, verhält sich neutral, wer keinen von beiden unterstützt. Wird der Neutrale aber in einen Konflikt gezogen, darf und muss er sich wehren. Art. 1 Abs. 1 des österreichischen Neutralitätsgesetzes lautet: „Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.“
Wie schon gesagt gat das Ganze im Friedenszeiten ja nur
theoretischen Wert.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten sieht das ein wenig anders: „Die dauernde Neutralität ist ein Grundsatz der schweizerischen Aussenpolitik. Sie dient der Sicherung der Unabhängigkeit der Schweiz und der Unverletzlichkeit ihres Staatsgebiets. Im Gegenzug verpflichtet sich die Schweiz, am Krieg zwischen anderen Staaten nicht teilzunehmen.“ Auch in Österreich hat die Neutralität bis heute praktische Auswirkungen und ist in der Rechtsordnung verankert, ich denke da beispielsweise an das Kriegsmaterialiengesetz, an §§ 252, 320 StGB und an die Auswirkungen auf den Außenhandel.
Dass die Neutralität kein abstraktes Prinzip ist, sondern nur in die außenpolitische Realpolitik eingebettet funktionieren kann, versteht sich von selbst.
Grüße, Peter