Gibt es Vier-Jahres-Fristen bei Mietwohnungen

Guten Abend,
Gibt es irgendwelche Vier-Jahresfristen bei Mietwohnungen?
Danke im Voraus,
Euer Oliver

Gibt es irgendwelche Vier-Jahresfristen bei Mietwohnungen?

2, die mir auf anhieb einfallen, auch wenn diese frage ziemlich sinnlos ist…

§ 557a III bgb
http://dejure.org/gesetze/BGB/557a.html

oder auch (nicht gesetzlich geregelt) der beidseitige (ordentliche) kündigungsausschluss bis max 4 jahre.

Hallo,
mir fällt dabei noch die Renovierung der Wohnung ein die in bestimmten anständen erfolgen muß.
Gruß Sunny

und ein staffelmietvertrag könnte auch eine vier-jahres frist enthalten (obwohl das nicht wirklich vorteilhaft für den vermieter wäre…)

und bei gewerblichen mietern: der ausschluss des kündigungsrechts kann max. für vier jahre vereinbart werden, soweit ich weiß.

und bei gewerblichen mietern: der ausschluss des
kündigungsrechts kann max. für vier jahre vereinbart werden,
soweit ich weiß.

schön, dass du meinen post wiederholst…

(der ausschluss von 4 jahren gilt übrigens für den wohnraummv)

Was ist denn das für ein lustiges Spiel? Da möchte ich mitmachen!

Wie wäre es mit der Frist, dass alle vier Jahre ein 29. Februar hinzugefügt werden muss.

Mietrechtlich natürlich etwas bedenklich, aber eventuell doch durchsetzbar!

:wink:

Horst

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Falls die Mietwohnung vor Bezug neu errichtet wurde, könnte die vierjährige Verjährung von Mängelansprüchen nach VOB/B § 13 IV eine Rolle spielen.

Tolle Idee übrigens! Noch so einer: Welche berechtigten Gründe könnte es geben, einen Fragesteller auf Schmerzensgeld zu verklagen?

smalbop