Gibt es vorsätzliche Körperverletzung?

Hallo,
wenn eine Person, von der man weiß, dass sie zu Gewalt greift, mit schwerer Körperverletzung droht, ist dann der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt? Oder ist das, wenn überhaupt ein Tatbestand?
VG alpha

wenn eine Person, von der man weiß, dass sie zu Gewalt greift,
mit schwerer Körperverletzung droht, ist dann der Tatbestand
der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt?

Durch die Drohung nicht, nein. Der Vorsatz im Sinne eines Vorhabens ist nicht strafbar. Er muss vielmehr zum Zeitpunkt der Erfüllung des objektiven Tatbestandes gegeben sein.

Oder ist das, wenn
überhaupt ein Tatbestand?

Ja, er steht in § 223 StGB, wobei für den Vorsatz ganz allgemein und so auch hier die §§ 15 f. StGB gelten. Wie gesagt: Der Vorsatz allein ist aber straflos.

Nötigung
Hallo

wenn eine Person, von der man weiß, dass sie zu Gewalt greift, mit schwerer Körperverletzung droht, ist dann der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt? Oder ist das, wenn überhaupt ein Tatbestand?

Wenn jemand nur damit droht, ist es natürlich keine Körperverletzung. Vorsätzliche Körperverletzung wäre es nur, wenn diese Person es tatsächlich auch tut.

Aber trotzdem darf man natürlich anderen Leuten nicht mit Körperverletzung o.ä. drohen. Meistens wird ja gedroht, um den Bedrohten zu irgendeiner Handlung zu zwingen (wenn du dies und das nicht machst, schlage ich dich zusammen o.ä.). Das ist dann Nötigung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Wenn man einem einfach nur so droht, um ihm aus Sadismus oder Machtgefühlen oder so Angst zu machen, das darf man natürlich auch nicht, ich weiß aber im Moment nicht, wie das Delikt dann heißt.

Viele Grüße

Bedrohung

Wenn man einem einfach nur so droht, …

Ach so, das Delikt ist ein Paragraph weiter und heißt Bedrohung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

Wenn man einem einfach nur so droht, …

Ach so, das Delikt ist ein Paragraph weiter und heißt
Bedrohung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

Nein, nein. Dir fiel kein Delikt ein, weil es keines gibt. Nicht alles, was unmoralisch ist, ist auch strafbar. Bedrohung setzt die Drohung mit einem Verbrechen voraus, und weder die einfache noch die gefährliche Körperverletzung ist ein Verbrechen, vgl. dazu §§ 12, 223 f. StGB.

2 „Gefällt mir“

Und wenn nicht mit Körperverletzung sondern mit Sachbeschädigung gedroht wird, ist das dann ein Verbrechen und dem Tatbestand der Bedrohung zuzuordnen?

Nein, ein Verbrechen setzt voraus, dass die Tat mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, § 12 StGB. Das ist bei Sachbeschädigung nicht der Fall, hier kommt sogar eine Geldstrafe in Betracht, § 303 StGB.

Nein, ein Verbrechen setzt voraus, dass die Tat mit mindestens
einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, § 12 StGB. Das ist bei
Sachbeschädigung nicht der Fall, hier kommt sogar eine
Geldstrafe in Betracht, § 303 StGB.

Ist denn Körperverletzung mit weniger als einem Jahr Freheitsstrafe bedroht? Ich glaube sogar fünf Jahre. Bei Wikipedia unter „Verbrechen“->„Formeller Verbrechensbegriff in Deutschland“ steht, dass Körperverletzung auch ein Verbrechen ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen#Formeller_Ve…

Nein, ein Verbrechen setzt voraus, dass die Tat mit mindestens
einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, § 12 StGB. Das ist bei
Sachbeschädigung nicht der Fall, hier kommt sogar eine
Geldstrafe in Betracht, § 303 StGB.

Ist denn Körperverletzung mit weniger als einem Jahr
Freheitsstrafe bedroht? Ich glaube sogar fünf Jahre.

Ich habe mir erlaubt, in meinem oben stehen gelassenen Zitat das maßgebliche Wort fett zu markieren. Vgl. dazu auch den von mir genannten § 12 StGB, der Vorrang vor Wikipedia hat. Davon abgesehen steht aber auch nicht das hier bei Wikipedia:

dass Körperverletzung auch ein Verbrechen
ist.

Dort steht vielmehr, dass Körperverletzung mit Todesfolge ein Verbrechen ist, und das stimmt auch, § 227 StGB, denn die Freiheitsstrafe beträgt mindestens drei Jahre.

PS
Hm, wenn ich so darüber nachdenke, habe ich das falsch formuliert, und dein Einwand war berechtigt. Die Tat ist mit mind. einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht, das trifft ja in der Tat auf jede Tat zu, für die man ein Jahr Freiheitsstrafe bekommen kann. Das sind vermutlich alle oder fast alle Straftaten. Also sorry für die Verwirrung. Gemeint ist aber, dass das Mindestmaß für die Tat ein Jahr Gefängnis ist, und das steht ja auch so in § 12 StGB.

1 „Gefällt mir“