Gibt es Vorschriften beim Mietkaufvertrag

Hallo!!

Wir kaufen von Privat ein Einfamilienhaus.Mit dem Verkäufer haben wir uns geeinigt den Kaufpreis mit einer monatlichen Rate in 6 jahren abzuzahlen.Die rate soll zu 100% auf den kaufpreis angerechnet werden.Der Mitekaufvertrag soll mit diesen Angaben über den Notar beurkundet werden.
Meine Frage ist nun:
Können wir den Vertrag nach unserer Absprache so Zinslos aufsetzten oder muß bei der Rate eine Zinsbindung mit rein.
Gibt es sonst irgendwelche gesetzlichen Vorschriften beim Mietkaufvertrag? Oder haben Käufer und Verkäufer freie Hand bei den Vertragsklauseln.

MfG

Ich würde alles vom Notar in den Vertrag reinschreiben lassen, kostet das gleiche…

Ich würde alles vom Notar in den Vertrag reinschreiben lassen,
kostet das gleiche…

Der Vertrag wird also nach unseren Wünschen aufgesetzt?Da kommt kein Gesetz was uns Vorschreibt ihr müsst das so und so machen.

ihr könnt reinschreiben lassen ,was ihr wollt.

Hallo,
Sorry, kann nicht helfen in diesem Fall nicht helfen.

Sorry, KEINE Ahnung!

Hallo
wir haben selbst keine Ahnung,wie Mietkauf abzulaufen hat,suchen selbst Infos.
Sorry,wir können leider nicht helfen.
Trotzdem weiterhin viel Erfolg

Leider keinen Schimmer,

Gruß von Stefan

Hallo,

hier kann ich nicht weiterhelfen.

MfG

Die Frage der Zinsbindung darf (und kann) ich nicht beantworten im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes, das hier die Zuständigkeit der Rrechtsanwälte sehen würde.

Im Hinblick auf die kurze Abzahlung könnte für den Verkäufer möglicherweise das Risiko bestehen, die Raten versteuern zu müssen?

Hallo,

es gibt keine Standards beim Mietkauf. Nehmen Sie Kontakt zu einem Notar auf. Dieser muss Sie ersteinmal ausführlich beraten!!!

MfG

Jens Gause

Hallo,

wann ist Eigentumsübergang jetzt oder in 6 Jahren

ist es eine reine Ratenzahlung oder wie hoch iste Mietzinsanteil

wer kommt für Schäden in den 6 Jahren auf

wer trägt Verischerung etc.

wer steht im Grundbuch

Warum kauft ihr nicht sofort und vereinbart eine Finanzierung über 6 Jahre -

Christian

Hallo Mietkäufer,
Anzahlungen oder ratierliche Zahlungen welche laut Vertrag an den Kaufpreis angerechnet werden, führen zwangsläufig zur Notarpflicht!
Wir verwenden hierfür anwaltlich entwickelte Musterverträge, welche den Aufwand des Notars und im Regelfall auch die Kosten reduziert! Wir raten Ihnen vor dem Notartermin, sich diesen Vertrag durchzulesen,
damit Sie nicht unvorbereitet ihren Notartermin wahrnehmen. Sämtliche Vereinbarungen sollten vorher mit dem Käufer schriftlich vereinbart werden, um es notariell zu beurkunden! Vertragsvereinbarungen/Klauseln müssen beim Notartermin einzeln definiert werden! Mfg Günter Draxler (siehe google/Mietkaufvertrag)

Hallo Anfrager,

grundsätzlich sind Zahlungsvereinbarungen frei verhandelbar. Es gibt keinerlei gesetzliche Vorgaben. Ist man sich mit der Verkäufer über die Zahlungsmodalitäten einig, empfehle ich, dies mit einem Zusatz bei Kaufvertrag (Notar) festzuhalten.
Was geschrieben ist, kann kaum mehr geändert werden - es sei denn, die Vereinbarung wäre sittenwidrig - aber dann nimmt es ein Notar auch nicht auf.
mfg