Hallo Wissende,
in einer anderen Beitragsfolge wurde dieser Link zu § 319 genannt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__319.html
Für mich als Laien ist der klar und recht eindeutig.
(Was da Anwälte wenns zum Prozess kommt rauslesen/deuten ist ja was
anderes, nicht mein Interesse).
Gibt es denn was kleines klares auch für Eingriffe in den
Kleinverteiler?
Also daß das nicht jeder machen darf.
Wenn ich das richtig verstanden habe, nicht mal mein Onkel
der in München Elektromeister ist dürfte hier bei mir
im Kleinverteiler was machen.
Das dürfen nur Elektrofirmen die hier örtlich „eingetragen“ sind.
Soweit ich weiß dürfte er bei mir Steckdosen/Schalter auswechseln
aber ich auch.
Was ist mit Einbau einer neuen Steckdose woanders im Raum?
Ich glaub ich darf das nicht, darf er das?
Steht das vllt. irgendwo zusammengefasst auf einer Webseite?
Also hat sich jmd. nettes die Mühe gemacht das zusammenzufassen?
Gruß
Reinhard