hallo,
ich habe gelesen dass alleinerziehenden studenten mit kind ausser dem kindesunterhalt und dem kindergeld nichts mehr zustehet. in dem fall, wenn das kind über 3 jahre alt ist, bekommt sie auch vom kindesvater keinen unterhalt mehr für sich slebst.
nun habe ich aber in einem forum folgenden beitrag gefunden:
„Sind nicht alle Haushalts- bzw. Familienangehörigen durch Bafög förderbar - weil sie sich nämlich gerade nicht in einer förderungsfähigen Ausbilduung befinden - dann besteht für diese Personen ein Anspruch auf Wohngeld.“
das heisst, die studentin hätte zumindest anspruch auf wohngeld, richtig? wieviel wäre das im monat? könnte sie dann noch bildungsgeld für das kind bekommen?
vlg