Ich hatte einen vereinbarten Übergabetermin zum Ende meiner Mietzeit mit meinem Vermieter, diesen ließ er platzen, jetzt hab ich ein Brief bekommen, dass ICH nicht anwesend war und für diesen Monat Miete zu zahlen ist.
Ich habe einen Zeugen der bestätigt, dass der Vermieter zum Termin nicht anwesend war, nun steht doch Aussage gegen Aussage, ich habe also keinen Beweis.
Auch wenn ich die Schlüssel per Einschreiben Rückschein schicke, kann der Vermieter behaupten er habe einen Brief mit falschen Schlüsseln bekommen.
Weiterhin hätte ich dann kein Übergabeprotokoll, in dem steht, dass an der Wohnung nichts zu beanstande ist!
Hallo Robert, es wäre günstig, wenn jemand aus dem Haus, aus welchem Sie ausgezogen sind, als Zeuge vorhanden wäre??? Sonst ist es wirklich schwer, etwas sauber zu klären. Im Extremfall (z.B. einer Klage) würde diese immer zu Gunsten des Mieters entschieden, das jedoch ist mit viel Ärger verbunden.
Bitte NICHT den Schlüssel hinschicken, dass geht Ihnen ans „Bein“. Sie fallen mir allen Sachen hinten runter, ob es der Zustand(Mängel) der Wohnung ist, mit der Endabrechnung usw. Sie hätten dann kein, für Sie sooo wichtiges Abnahmeprotokoll und das ist das Allerwichtigste überhaupt.
Wünsche Ihnen einen positiven Ausgang!
der Anspruch auf Miete endet mit dem Mietvertrag. Einen Anspruch auf eine
Nutzungsentschädigung hat der Vermieter auch nicht, da du die Räume nicht
genutzt und versucht hast, sie ihm zurückzugeben. Dein Zeuge ist dafür völlig
ausreichend.
Ob es ein Übergabeprotokoll gibt, kann dir egal sein. Es ist auf jeden Fall Sache
des Vermieters nachzuweisen, dass in der Wohnung etwas nicht in Ordnung war.
Die Protokolle werden in der Regel im Interesse der Vermieter gemacht.
Schicke dem Vermieter die Schlüssel mit der Post per Einschreiben mit Rückschein.
Pack den Brief nicht selbst, sondern lass es deinen Freund tun, der dann wieder
als Zeuge fungieren kann. Du mußt dir dann keine Sorgen machen.
Die Kaution gibt es spätestens 6 Monate nach dem Ende des Mietvertrages wieder.
Der Vermieter muss darüber abrechnen. Macht er das nicht ordentlich, mußt du
ihn allerdings auf Kautionsrückzahlung verklagen.
Ich hatte einen vereinbarten Übergabetermin zum Ende meiner
Mietzeit mit meinem Vermieter, diesen ließ er platzen, jetzt
hab ich ein Brief bekommen, dass ICH nicht anwesend war und
für diesen Monat Miete zu zahlen ist.
Ich habe einen Zeugen der bestätigt, dass der Vermieter zum
Termin nicht anwesend war, nun steht doch Aussage gegen
Aussage, ich habe also keinen Beweis.
Einfach mal einen Brief aufsetzen, den Zeugen erwähnen und auf jeden Fall die Zahlung der Miete verweigern.
Auch wenn ich die Schlüssel per Einschreiben Rückschein
schicke, kann der Vermieter behaupten er habe einen Brief mit
falschen Schlüsseln bekommen.
Weiterhin hätte ich dann kein Übergabeprotokoll, in dem steht,
dass an der Wohnung nichts zu beanstande ist!
Wohnt der Mieter sehr weit weg? Sonst einfach hinfahren und die Schlüssel persönlich übergeben. Das gilt dann als ordentliche Übergabe. Vorher mit Zeugen die Wohnung noch einmal besichtigen, selbst ein Übergabeprotokoll schreiben, Fotos machen etc.
Wenn möglich dies dann vom Vermieter unterzeichnen lassen, falls er sich weigert auf jeden Fall von dem Zeugen, der mit in der Wohnung war.
Sieht immer besser aus, wenn es nicht gerade die Verwandtschaft ist, die so etwas bezeugt. Eher Arbeitskollege oder Nachbarn fragen. Vielleicht gibt es ja noch einen anderen Mieter aus dem Haus, der sich dazu bereiterklärt?
rechtlich zur Rückgabe verpflichtet ist der Mieter, dieser muss deshalb dem Vermieter die Rückgabe des Mietobjektes in der richtigen Art und Weise anbieten d.h. der Mieter muss dem Vermieter einen Übergabetermin rechtzeitig (ca. 1 Woche vorher) mitteilen und in dem benannten Termin tatsächlich und pünktlich anwesend sein. Der Termin muss vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen.
Wenn der Vermieter nicht zur Übergabe erscheint, hat er keinen Anspruch auf Miet-Fortzahlung. Hier steht aber Aussage gegen Aussage, d.h. wenn keine Einigung erzielt werden kann, muss ein Gericht entscheiden. Vermutlich wird auch der Vermieter einen Zeugen beibringen können, dass er zu dem vereinbarten Termin anwesend war. Um einen rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden (es gibt dabei häufig nur Verlierer) wäre eine außergerichtliche Einigung auf jeden Fall vorzuziehen, falls dies möglich ist.
Wichtig: verläßt der Mieter die Wohnung und wirft die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters oder schickt sie per Post zu, so liegt keine rechtswirksame Übergabe vor.
Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich zur Übergabe der Wohnung auf. Setzen Sie ihm in diesem Schreiben einen sehr kurzfristigen Termin mit einem Ausweichtermin. Brief mit Einschreiben Rückschein zusenden – als späterer Nachweis gedacht.
Weiterhin widersprechen Sie der Mietzahlung und begründen diese mit dem vereinbarten und geplatzten Übergabetermin. Weisen Sie Ihren Vermieter dezent darauf hin, dass Sie nicht allein zum Übergabetermin erschienen waren. Weiterhin lassen Sie sich schriftlich erklären, warum der Termin von seitens des Vermieters nicht zum vereinbarten Termin statt fand.
Sollten Ihnen diese Vorgehensweise nicht weiter helfen dann haben Sie nur noch die Chance die Übergabe dahingehend so abzuschließen, dass Sie sich einen Rechtsanwalt suchen müssen, der den Vorgang für Sie entsprechend abwickelt, denn wir sehen darin ein Problem, da Sie sich immer noch im Besitz der Wohnungsschlüssel befinden und daher auch die Möglichkeit haben den Wohnraum jederzeit noch zu betreten.
Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Wenn Sie einen neutralen Zeugen haben, der bestätigt, dass der Vermieter zum Termin nicht anwesend war, haben Sie auch einen ausreichenden Beweis ! Weitergehende Mietforderungen des Vermieters brauchen Sie nicht beachten, da diese unberechtigt sind !
Die Schlüssel sollten Sie mit einem kurzen Begleitschreiben in Gegenwart eines neutralen Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einwerfen, sofern der Vermieter den direkten Kontakt mit Ihnen verweigert.
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*Fragen und Antworten zum Mietrecht… *
Frage:
Der Vermieter will die Kaution teilweise kürzen oder sogar komplett in Höhe von XXX Euro zurückbehalten. Die Wohnung wurde bereits in einwandfreiem und renoviertem Zustand übergeben. Hierüber existiert auch ein Übergabe-Protokoll. Wie lange und in welcher Höhe darf der Vermieter die Kaution kürzen bzw. zurückbehalten ?
Antwort:
Der Vermieter muß nach dem geltenden Mietrecht die Mietkaution nach spätestens sechs Monaten in voller Höhe an den Mieter zurückzahlen / überweisen ! Der Vermieter darf nur dann einen Anteil von der Mietkaution einbehalten, wenn noch Reparaturen nach dem Auszug des Mieters notwendig waren (Rechnungsbetrag !). Allerdings auch nur dann, wenn die fraglichen Schäden tatsächlich vom Mieter verursacht worden sind und bisher kein finanzieller Ausgleich stattgefunden hatte.
Unter normalen Voraussetzungen darf der Vermieter nichts von der Kaution einbehalten ! Dies wäre seitens des Vermieters schlicht rechtswidrig !
Man sollte den Vermieter anschreiben und ihn zur sofortigen Rückzahlung der Mietkaution in voller Höhe auffordern mit einer Fristsetzung von 30 Tagen (genau nach dem Kalender datiert - z.B.: xx.xx.2010). Weisen Sie den Vermieter außerdem daraufhin, daß Sie bei Fristüberschreitung sofort eine „Zahlungsklage“ gegen ihn einreichen werden !
Ein „Mahnbescheid“ ist nicht zweckmäßig, da dies nur Zeitverlust bedeutet.
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Frage:
Was passiert, wenn nachträglich Mängel gefunden werden (z.B. bei Besichtigungsterminen mit neuen Mietern) und dies dem ehemaligen Mieter angelastet werden soll ?
Antwort:
Wenn man ein von allen Beteiligten unterzeichnetes Übergabe/Übernahme-Protokoll besitzt, dürfen dem ehemaligen Mieter nachträglich keine weitere „Schäden“ angelastet werden !
„Besichtigungstermine“ von Nachmietern etc. brauchen den ehemaligen Mieter in diesem Fall nicht zu interessieren !
Hinweis:
Für die Abrechnung der Nebenkosten / Betriebskosten / Heizkosten gelten generell die betr. Rechtsverordnungen. Der Vermieter muß spätestens innerhalb von 12 Monaten
nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine korrekte und vollständige Nebenkosten-
Jahresabrechnung (Standard: März 2009 - März 2010) ausstellen.
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Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO
Hallo Robert,
da Du einen Zeugen hast,ist es bewiesen,das der VM den Übergabetermin nicht eingehalten hat.
Wohnungsschlüssel würde ich persönlich,wieder mit Zeugen,abgeben und schriftlich bestätigen lassen.Außerdem der weiteren Mietzahlung widersprechen und die Kaution zurück fordern.
Wen er sich quer stellt geh zum örtlichen Mieterverein oder zum Anwalt.
Hallo,
ich empfehle eine kurze aber deutliche Zurückweisung aller Forderungen mit der genannten Begründung.
Wenn der Vermieter rechtlich vorgehen wollte, müsste er beweisen, dass alles ganz anders war, nicht Sie !!
Gleichzeitig sollten Sie die Auszahlung der Kaution mit Fristsetzung fordern. Bitte beachten Sie, dass die „normale“ Frist durchaus 6 Monate betragen darf.
Ansonsten rate ich immer, den persönlichen Kontakt zum Versuch der einvernehmlichen Regelung.
Gruß suver
Gruß suver