Hallo liebe Expertin,lieber Expert,meine Frage lautet.Konkret für meinen Fall.Bin als Aushilfskraft tätig.Seit dem 14.08.2012 arbeite ich bei einem Möbelgeschäft.Im Vorfeld zum Arbeitgeber.Hier gibt’s weder den Betriebsrat noch Gewerkschaft.Den Arbeitsvertrag ohne Angaben von Anspruch auf den Urlaub.Nach meinen Recherchen fand ich es heraus, dass es mir der Jahresurlaub von 12Tagen zusteht.Auf meine Anfrage reagierte der Arbeitgeber.Mir steht keinen Urlaub zu.Ich bestand darauf und bekam die 12Tage für das Jahr 2013.Auf meine Nachfrage nach dem Urlaub 2012 (dessen Auszahlung),laut meiner Berechnungen-4,5 Tage,da ich seit dem 14.08.12, also somit 4,5Monate-Jahresanspruch 12Tage/Jahr, jeden Monat 12Tage/pro Monat und das jeden Monat kontinuierlich.Ich arbeitete 4,5Monate (pro Monat 1Tag),somit kam ich zu 4,5Tagen.Der Arbeitgeber hat mir nur 4Tage ausbezahlt. Auf Nachfrage nach fehlendem 0,5Tag, gab es die Antwort.Ich bekomme nur volle Tage ausbezahlt,somit 4Tage für das Jahr 2012.Und das, obwohl ich 4,5Monate gearbeitet habe.Ist es rechtens? Soll ich das lieber mit wiederholter Nachfrage lassen? Oder darf ich doch darauf bestehen,dass man noch den 0,5Tage des Resturlaub ausbezahlt bekommen möchte.Für Eure Hilfe bedanke mich recht herzlich. Jörg
Hallo Jörg, wie kommst du darauf, dass dir nur 12 Tage Jahresurlaub zustünden? Nach § 3 BUrlG sind es 24 Werktage, bei einer 5-Tage-Woche allerdings unter Abzug der ohnehin freien Sonnabende, also 20 Arbeitstage. Nach § 5 gilt, dass für jeden VOLLEN Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses du Anspruch auf ein Zwölftel des Jahres-Anspruchs hast. Bei Bruchteilen von Urlaubsansprüchen gilt: Für den Anspruch von rechnerisch mindestens einem halben Urlaubstag gibt es einen vollen Urlaubstag, ein geringerer Anspruch verfällt.
Der Urlaubsanspruch ist jedoch „in Freizeit“ zu nehmen. Eine finanzielle Abgeltung kann nur in Ausnahmefällen beansprucht werden. Ich fürchte deshalb: Für 2012 hast du keinen Anspruch mehr. Für 2013 solltest du deinen Urlaubsanspruch deutlich machen und entsprechend Urlaub nehmen.
Hallo Jörg,
zunächst würde mich interessieren, an wieviel Tagen du pro Woche arbeitest? Mir erschließ sich nämlich nicht, wie du auf die 12 Tage gekommen bist.
Auch ohne Arbeitsvertrag muss dein AG sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hierfür gibt es das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In §5, (2) ist geregelet, dass Bruchteile von Tagen auf volle Tage aufgerundet werden müssen. In deinem Fall also die 0,5 auf einen vollen Tag.
Laut BUrlG hast du bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch auf 20 Urlaubstage/Kalenderjahr.
Ich bin immer wieder entsetzt, wie Arbeitnehmer in unserem Land noch ausgebeutet werden. Das Problem ist aber, dass du sicherlich auf diesen Job finanziell angewiesen bist und es deshalb immer schwierig ist, Recht und Realität zusammen zu bringen. Auf jeden Fall kein guter AG. Vielleicht solltest du Ausschau nach einem besseren halten.
Hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
Alles Gute!
Hallo Jörg!
Urlaub, damit kenne ich mich nicht so genau aus, aber!
Das Bundesurlaubsgesetz sagt in
§ 1
Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
und in
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
Damit sind die 12 Tage die Dein Chef gewähren will, falsch.
Urlaub gibt es pro Monat; halbe Monate ergibt halber Urlaub.
Wie Du das Deinem Chef erklären willst, weiß ich nicht. Aber er hat Unrecht, Du Recht.
Hilft Dir das weiter?
Freundliche Grüße
Feinkostmusik
Ja, das bringt mich weiter.Vielen Dank.Jörg
Vielen herzlichen Dank. Es bringt mich auf jeden Fall weiter. Danke.Jörg
Hallo Jörg.
Ich gehe davon aus, dass Du als Minijobber nicht dem Tarifvertrag unterliegst. Trotzdem hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Urlaub. Grundsätzlich reduziert sich natürlich der Urlaubsanspruch analog zur Stundenanzahl. Meines Wissens können dadurch auch Kommastellen bei der Berechnung entstehen, die zu „halben Tagen“ Urlaub führen können.
Leider ist bei Arbeitgebern, die Aushilfen beschäftigen, der Wille, Lohn während des Erholungsurlaubs zu bezahlen, nicht besonders groß. Viele Aushilfen erhalten gar keine Vergütung, Ihnen steht es häufig nur frei, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Ansonsten werden sie auf wundersame Weise plötzlich gar nicht mehr benötigt und sind damit de facto arbeitslos.
Daher solltest Du eine gütliche Einigung anstreben, z.B. durch das „Abfeiern“ des halben Tages.
Leider bin ich im Tarifrecht nicht so fit, da ich selbst Beamter (und Beamtenvertreter im Personalrat) bin und daher eher „Experte“ für Dienstrecht, also Beamtenrecht bin.
Im Übrigen hat die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erstmal nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Du kannst Dir Deine Gewerkschaft frei wählen, dort Mitglied werden und bekommst Rechtsauskunft bis hin zur Übernahme von Gerichtskosten bei arbeitsrechtlichen Verfahren.
Ich hoffe, ich konnte ein bißchen weiterhelfen (wenngleich ohne konkrete Rechtsgrundlage).
Gruß, Michael
Hallo
Jahresurlaub, wie das Wort es schon sagt ist in dem Jahr zu nehmen.
Ausnahme der Arbeitsgeber verlängert dies für das Folgejahr schriftlich wenn man Arbeitsbedingt den Urlaub in dem Jahr nicht nehmen kann. Manche Firmen verlängern dies stillschweigend bis ins Folgejahr mit Monat März, dann ist aber schluss und der Urlaub ist weg.
Leider so, also nimm deinen Urlaub in dem Jahr in dem er dir zusteht.
Gruß, Wolfgang