Hallo,
ich weiss nicht ganz, ob die Frage besser hierhin oder ins Recht-Forum passt.Ich stelle sie mal hier…
Die meisten Banken verlangen für Depots, Konten, Kreditkarten etc. die Jahresgebühren im voraus.
Was ist, wenn man das Depot oder die Kreditkarte vorzeitig kündigt und schließt - hat man dann einen Rechtsanspruch auf anteilige Rückzahlung der Gebühren für die nicht in Anspruch genommene Zeit? Oder ist das reine individuelle Sache der jeweiligen Bank?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Hallo,
Die meisten Banken verlangen für Depots, Konten, Kreditkarten
etc. die Jahresgebühren im voraus.
ich habe die Kreditkarte abgegeben und mir wurde der Restbetrag vom Jahresbeitrag der Karte zurück gezahlt.
Hallo,
Was ist, wenn man das Depot oder die Kreditkarte vorzeitig
kündigt und schließt - hat man dann einen Rechtsanspruch auf
anteilige Rückzahlung der Gebühren für die nicht in Anspruch
genommene Zeit? Oder ist das reine individuelle Sache der
jeweiligen Bank?
bevor hier noch andere wie mein Vorredner ihre irrelevante Lebensgeschichte erzählen: Es gibt ein Urteil des OLG Frankfurt, nach dem die Gebühr anteilig zu erstatten war. Eine anderslautende Klausel in den AGB wurde als unzulässig verworfen.
Im entschiedenen Fall ging es allerdings darum, daß die Gebühr für drei Jahre im Voraus gezahlt wurde, der Kunde aber schon nach drei MOnaten kündigte. Insofern läßt sich aus dem Urteil keine Allgemeingültigkeit für jede Konstellation ableiten, aber die Linie ist offensichtlich.
Gruß,
Christian