Gibt´s Finderlohn oder Aushändigung des gefundenen Tresors?

Hallo zusammen,

angenommen jemand findet einen Tresor im Freien (in einem Graben), dieser ist verschlossen.
Er ruft die Polizei, diese nimmt ihn mit.
1.) Erhält er den Tresor, so wie man auch andere Dinge erhält(nach der Wartezeit), falls niemand den Tresor als vermisst meldet?
Und öffnet ihn die Polizei dann vorher, weil theoretisch eine Waffe oder Drogen drin sein könnten?

2.) Falls er aus einer Straftat/Diebstahl stammt, erhält man dann Finderlohn? Und wie wird dieser ermittelt? Ich meine, wird er im Beisein der Polizei geöffnet, weil sonst kann der Inhaber ja einfach sagen er sei leer gewesen…

Vielen Dank für die Hilfe!

Moin,

Falls er aus einer Straftat/Diebstahl stammt, erhält man dann Finderlohn?

Klar, vorausgesetzt, der Straftäter/Dieb wird gefunden (kriegt die Polzei dafür auch Finderlohn?). Der kriegt dann den Tresor zurück und muss § 971 BGB beachten.

Gruß
Ralf

Das hat er bei der Anzeige des Einbruchdiebstahls unter jeder Garantie nicht gesagt.

Gruß

MM

Komisch. Ich habe hier:


gelesen, dass es keinen Finderlohn gibt, wenn das gefundene aus einer Straftat stammt. Und das ist auch logisch, denn der Eigentümer hat ja nichts verloren.

Und diese Logik:

verstehe ich überhaupt nicht. Man bekommt nichts, wenn der Täter nicht gefunden wird? Hast Du dafür eine rechtliche Begründung?

Gruß
damals