Ich leihe mir eine sündhaft teure Kameraausrüstung von jemandem für’s Wochenende und genau dann wird tagsüber (!) in meine Wohnung eingebrochen und u.a. eben erwähnte Ausrüstung entwendet. Ich selbst war nicht vor Ort, Nachbar holt Polizei, Kripo kommt, Spurensuche etc. Der Einbruch ist also als solcher erfasst.
Ich selbst besitze leider keine Hausratversicherung. Derjenige, dem die Kameraausrüstung gehört besitzt eben erwähnte, aber ich nehme an, diese wird nicht einspringen, wenn die Kamera nicht in der eigenen Wohnung geklaut wurde? Alles, was ich bieten kann ist eine Haftpflichtversicherung, die aber wohl nur einspringt, wenn ich die Kamera beschädigt habe?!
Kann man vielleicht mit einer der oben erwähnten Versicherungen nicht doch etwas machen? Weiß jemand einen Rat oder ist die Sache aussichtslos?
Vielen Dank im voraus für etwaige Antworten
und liebe Grüße,
Christiane
Ich selbst besitze leider keine Hausratversicherung.
Das ist schlecht und sollte geändert werden. Denn ich vermute das auch Beschädigungen an der Tür bzw. in der Wohnung sind.
Derjenige, dem die Kameraausrüstung gehört besitzt eben
erwähnte, aber ich nehme an, diese wird nicht einspringen,
Versichert ist dieser Vorfall im Rahmen der Außenversicherung mit 10% der VS-Summe (MM nach). Zu finden unter § 12 der VHB. Durch deine Schilderung entnehme ich, das ein Einbruch nach den Bedingungen stattgefunden hat. Also die Meldung dem Sachversicherer deines Freundes machen. Dazu werden die Beschreibungen der Geräte, Quittungen, Fotos vom Schadenort, Polizeibericht-Aktenzeichen und die Schadenanzeige benötigt. Am besten fügt man noch eine nachprüfbare Auflistung bei, indem der heutige Neuwert der gestohlenen Sachen zu finden ist. Eignen tun sich dafür Kataloge oder ein schriftliches Angebot des Fachhändlers. Reicht dieses so schnell wie möglich ein, damit der Schaden zügig bezahlt werden kann (Beschaffungs und Nachweispflich im Schadenfall)
Alles, was ich bieten kann ist eine Haftpflichtversicherung,
die aber wohl nur einspringt, wenn ich die Kamera beschädigt
habe?!
Selbst dann nur, wenn du ein entsprechendes Zusatzpaket hast. Beschädigungen von geliehenen Sachen ist vom Versicherungsschutz im allgemeinen ausgenommen.
Viele Grüße und vergiß fürs nächste mal nicht die Hausrat.
Versichert ist dieser Vorfall im Rahmen der Außenversicherung
mit 10% der VS-Summe (MM nach). Zu finden unter § 12 der VHB.
Durch deine Schilderung entnehme ich, das ein Einbruch nach
den Bedingungen stattgefunden hat. Also die Meldung dem
Sachversicherer deines Freundes machen. Dazu werden die
Beschreibungen der Geräte, Quittungen, Fotos vom Schadenort,
Polizeibericht-Aktenzeichen und die Schadenanzeige benötigt.
Das heißt, da gibt es tatsächlich eine Chance? Obwohl es hier eben auch um geliehene Sachen ging - der Eigentümer der Kamera meint, daß, wenn er die Sachen herleiht, die Versicherung nicht einspringen wird. Er meint, er müsse zumindest die Kamera selbst mitgenommen haben und diese dann in meiner Wohnung gelassen haben - warum auch immer. Ich versteh davon überhaupt nichts, möcht aber, wenn möglich bei der Wahrheit bleiben.
Viele Grüße und vergiß fürs nächste mal nicht die Hausrat.
Na ja, könnt jetzt sagen, da gibt’s nun eh nichts mehr zu klauen:wink: Aber ich werd mich mal erkundigen, was so was kostet.
Das heißt, da gibt es tatsächlich eine Chance? Obwohl es hier
eben auch um geliehene Sachen ging - der Eigentümer der Kamera
meint, daß, wenn er die Sachen herleiht, die Versicherung
nicht einspringen wird. Er meint, er müsse zumindest die
Kamera selbst mitgenommen haben und diese dann in meiner
Wohnung gelassen haben - warum auch immer. Ich versteh davon
überhaupt nichts, möcht aber, wenn möglich bei der Wahrheit
bleiben.
Das solltst du auch tun, denn bei Unwahrheiten ist der VR von Leistung frei. Aber zurück zu deinem Thema. Es ist in unseren Bedingungen nicht deffiniert, wer die Sachen zum Schadenort geschafft hat. Also gehe ich mal positiv davon aus, das es bei den anderen auch nicht drin steht und somit ist es MM nach versichert. Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist auch versichert. Also nicht abspeisen lassen. Denn wenn die Hausrat nix zahlt, dann kriegt dein Freund auch keinen Cent. Er kann dich nicht einmal dazu verdonnern.
Na ja, könnt jetzt sagen, da gibt’s nun eh nichts mehr zu
klauen:wink:
Das heißt, da gibt es tatsächlich eine Chance? Obwohl es hier
eben auch um geliehene Sachen ging - der Eigentümer der Kamera
meint, daß, wenn er die Sachen herleiht, die Versicherung
nicht einspringen wird.
Er bezieht sich da wahrscheinlich auf die Haftpflichtvers. Es geht hier aber um seine Hausratversicherung. Und da hat er im Rahmen der Aussenversicherung Schutz bis 10% der Versicherungssumme - höchstens 10.000 EUR. Dabei Spielt es tatsächlich keine Rolle, wie die Sachen zu dir gelangt sind.
„Versicherte Sachen, die Eigentum des VN […] sind oder seinem Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht als vorübergehend.“
Heißt also, solange sich die Kamera nicht schon länger als 3 Monate bei dir befunden hat ist sie def. mitversichert. Hat dein Bekannter also zum Bsp. eine Hausratvers. mit 25.000,- EUR Versicherungssumme dann bekommt er für die Kamera, etc. bis zu 2.500,- EUR ersetzt. Zum Neuwert! Gäbe sogar noch ne „Vorsorge“, die legt nochmal 10% oben drauf - also 2.750,- EUR!
also abgesehen davon, daß nach diesem Einbruch sowieso alles weg ist, was ich je besessen habe (was einen Wert hatte) wäre ich heilfroh, wenn diese Kamera, die nicht mal mir gehört, ersetzt werden würde.
Wenn Du da Ahnung hast, wäre es super, wenn Du nochmal auf mein Posting reagieren könntest.
Also, einerseits heißt es in der Versicherungspolice: „Gesamtwert des Hausrats inkl. Wertsachen beläuft sich auf 72000€“. Andererseits gibt es da eine Klausel 72.13 „Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung“ wo Geld, Schmuck, Gemälde u.v.m. und eben auch Photo- und optische Apparate ausgeschlossen sind. Dann gibt es noch eine Klausel 72.14 „eingelagerte Hausratsgegenstände“ wo wieder eben erwähnte Sachen ausgeschlossen sind.
Ich kapier es einfach nicht. Was die Kamera + Objektive betrifft, gilt das erste oben, also läuft das unter „Wertsachen“? Oder - da die Kamera außerhalb der ständigen Wohnung war - ist diese dann ausgeschlossen? Was sind überhaupt „eingelagerte Hausratsgegenstände“?
Also, einerseits heißt es in der Versicherungspolice:
„Gesamtwert des Hausrats inkl. Wertsachen beläuft sich auf
72000€“.
Würde also heißen, 10%=7.200 € zzgl eventuell 10% von 7200 € = 7920 € (Wenn die Entschädigung 7.200 € übersteigen wird).
Andererseits gibt es da eine Klausel 72.13
Hat nix damit zu tun. Hier geht es um Wochendhäuser, etc.
überhaupt „eingelagerte Hausratsgegenstände“?
Eingelagert sind Hausratgegenstände dann, wenn du z. Bsp. umziehst und für die Dauer der Renovierung deine Sachen bei deinen Eltern unterstellst.
Gruß
Martin
nochmal kurz ne Frage: hab jetzt gehört, daß es da bestimmte Fristen gibt, die man einhalten soll - bis wann muß man der Hausratsversicherung den Schaden gemeldet haben? Wieviele Stunden oder Tage nach dem Einbruch?
Bin ab erst jetzt wieder online! Aber Martin hat ja schon alles dazu gesagt!
Du solltest den Schaden unverzüglich melden - sowohl der Poizei als auch dem Versicherer! Ein dehnbarer Begriff, aber einen festen Wert gibts meiner Meinung nach nicht! Evtl. schaust du nochmal in die Bedingungen unter „Obliegenheiten“!
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