Ein Bekannter hat jetzt von seinem Arzt die Nachricht erhalten, daß er wohl Erwerbsunfähig sei. Dies ist auch von dem Medizinischen Dienst so festgestellt worden. Im übrigen vertritt auch die Krankenkasse diese Meinung und er solle einen Antrag auf Rente stellen. Er ist aber erst 47 Jahre alt und würde daher wohl nur eine sehr geringe Rente bekommen. Würde ein Schwerbehindertenausweis die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente positiv beeinflussen?
Es gibt im Übrigen keine EU-Rente mehr. Ausnahmen nach diesem alten Recht dürfte es eigentlich nicht mehr geben. Heutzutage spricht man von teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente. Das hat mit einer Rente wegen Schwerbehinderung allerdings nichts zu tun. Die gibts bei Vorliegen aller Voraussetzungen erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres (§37 SGB VI). Der Schwerbehindertenausweis (GdB 50) taugt hier nix, nur für die Erwerbsminderungsrente. Ist man noch 3-6 Std. am Tag fähig zu arbeiten, gibts die teilweise EM-Rente. Weniger als 3 Std. Arbeitszeit pro Tag bedeuten die volle EM-Rente.
ein Schwerbehindertenausweis wirkt sich auf die Rentenhöhe generell nicht aus. Er kann jedoch durchaus vorteilhaft sein, wenn es um die Bewilligung der Rente geht.
Die Rente selbst muss übrigens nicht niedrig sein, nur weil dein Bekannter erst 47 Jahre alt ist. Hier greift die sog. Zurechnungszeit. Dies bedeutet, man wird so gestellt, als hätte man bis zum 60. Lebensjahres weitergearbeitet. Einfach mal vom Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft anfordern. Da steht’s dann drin.
eine Bemerkung: wenn Dein Bekannter einen Berufsunfall hatte und dieser von einer Berufsgenossenschaft anerkannt wird, dann ist die Höhe der Rente abhängig von der Höhe der Minderung der Erwebsfähigkeit (MdE), die die Berufsgenossenschaft feststellt.
Also: je mehr Prozente, desto mehr Geld.
Aber bitte nicht mit Schwerbehinderung verwechseln, das ist was anderes.
eine Bemerkung: wenn Dein Bekannter einen Berufsunfall hatte
und dieser von einer Berufsgenossenschaft anerkannt wird, dann
ist die Höhe der Rente abhängig von der Höhe der Minderung der
Erwebsfähigkeit (MdE), die die Berufsgenossenschaft
feststellt.
Also: je mehr Prozente, desto mehr Geld.
Aber bitte nicht mit Schwerbehinderung verwechseln, das ist
was anderes.
Genau, bitte nicht verwechseln, denn was Du sagst, ist veraltet und nicht mehr gültig. Es gibt nur noch den GdB (Grad der Behinderung) nach SGB IX. Bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente spielt der keine Rolle. Der GdB wird nach einer Gesamtwürdigung der Lebensbeeinträchtigungen - auch im Privatleben - festgestellt (§ 2 SGB IX). Der GdB wird auch nicht von der BG festgestellt.
Genau, bitte nicht verwechseln, denn was Du sagst, ist
veraltet und nicht mehr gültig. Es gibt nur noch den GdB (Grad
der Behinderung) nach SGB IX. Bei Erwerbs- oder
Berufsunfähigkeitsrente spielt der keine Rolle. Der GdB wird
nach einer Gesamtwürdigung der Lebensbeeinträchtigungen - auch
im Privatleben - festgestellt (§ 2 SGB IX). Der GdB wird auch
nicht von der BG festgestellt.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
stimmt nicht. Den Begriff MdE gibt es z. B. noch im Kriegsopferrecht und bei der Berufsgenossenschaftsrente. Ich denke, Du wirfst hier BerufsUNFÄHIGKEITS- und Berufsgenosschenschaftsrente durcheinander.
Eine BG-Rente wird aufgrund eines anerkannten Berufs- oder Wegeunfalles gezahlt. Die BG setzt genau wie die Versorgungsämter die Höhe der Behinderung in Prozenten fest. Und nach diesem Wert richtet sich bei der Berufsgenossenschaft und bei der Kriegsopferfürsorge die Höhe der Rente, wobei auch noch das Einkommen zu berücksichtigen ist.