Wenn eine Frau wegen der Pflege ihres Mannes nur einen Mini-Job (400€)machen kann und dieser wegen Umstrukturierung nun wegfällt, gibts dann Arbeitslosengeld, auch wenn nur wieder ein Mini-Job gesucht wird? Oder gibts nur Arbeitslosengeld, wenn man Vollzeit arbeiten kann?
Danke fürs Antworten
Danke für die Antwort!
[MOD] Vorposting wg. FAQ-Verstoßes gelöscht
Jein.
Bei der Pflege eines Angehörigen kommen grundsätzlich Zumutbarkeitsüberlegungen zum Tragen (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 4 und 5 SGB II), d.h. es sind mitnichten alle Möglichkeiten wahrzunehmen.