Könnt Ihr euch folgendes hypothetische szenario vorstellen.?
(sowohl de jure als auch von der ethischen seite)
stellt euch vor Opa ist vor einem jahr gestorben. Oma ist traurigund etwas tüdelig und rechthaberisch. wie halt alte omas so sind.
aus der ehe von oma und opa sind zwei kinder hervorgegangen.
zwei mädels. beide schon im reiferen alter. die eine tochter (1.) wohnt in der nähe von oma und ist nicht berufstätig. die andere (2.) eine gute autostunde entfernt, und ist voll berufstätig.
stellt euch nun mal vor das die oma in der küche ausgeglitten ist.
und hat jetzt den arm in gips. und ist jetzt richtig wackelig auf den beinen.
tochter: ich bin total überlastet ! ausserdem meckert die alte soviel.
und ab mit oma ins heim.
tochter tief traurig. das kann man meiner mutter nicht antun !
wenn ihr euch dieses hypothetische szenario vorstellt,
ist es da rechtens wenn eine tochter ratz fatz die oma abschiebt ?
ohne rücksprache bei der zweiten tochter ?
über den kopf von oma hinweg ?
die sich wohl nicht wehren konnte !??
was könnte man der zweiten tochter empfehlen um ihren seelenfrieden wieder zubekommen ?
ich denke, da gibt es verschiedene Möglichkeiten :
1.) Entscheidung von 1. akzeptieren und Oma möglichst oft besuchen.
2.) Oma zu sich nach Hause holen, Berufstätigkeit stark einschränken.
3.) Oma aus dem Heim holen, in Wohnung oder Haus in der Nähe unterbringen ( evtl. „betreutes Wohnen“ ), Verantwortung für die Oma übernehmen, ggf Pflegekraft engagieren.
4.) Oma aus dem Heim holen, Verantwortung 1. aufs Auge drücken und für sich selbst irgendwelche Ausreden finden.
Du siehst schon : 2 muss entweder SELBST Opfer bringen (Zeit und/oder Geld) oder die Entscheidung von 1 mittragen. So unangenehm das ist.
ist Oma in ihren Rechten eingeschänkt? Vormundschaft oder was weiß ich? Vermutlich nicht.
Wenn jemand nun Oma „überredet“ irgendwas zu tun, ist das dann rechtlich immer noch Omas Entscheidung.
ist es da rechtens wenn eine tochter ratz fatz die oma
abschiebt ?
über den kopf von oma hinweg ?
Das kann die Tochter gar nicht. Das entscheidet Oma immer noch selbst. Vielleicht nicht praktisch, aber wohl vor dem Gesetz.
was sagt Oma denn selbst zu der neuen Situation? Solange sie nicht unter Betreuung steht, muss und darf sie für sich alleine entscheiden. D.h. sie muss den Heimvertrag selbst unterschreiben und damit ist der Fall an sich auch schon erledigt, wenn alles so gelaufen ist, und T1 nicht gerade im Rahmen einer ihr erteilten Vollmacht für Oma tätig geworden ist.
Fühlt sich Oma überrumpelt kann sie den Vertrag ggf. anfechten und - solange sie nicht unter Betreuung steht - wieder in die eigene Wohnung zurück (ob sie tatsächlich noch alleine wohnen kann steht auf einem anderen Blatt).
Dann stellt sich natürlich noch die Frage nach Alternativen. T1 die Mutter „aufzudrücken“ geht nicht. Private Pflege/Aufnahme in den eigenen Haushalt geht rechtlich nur und kann auch nur so funktionieren, dass beide Seiten dies wollen und sich entsprechend arrangieren. Von außen kann man da gar nichts machen. Bleibt das Angebot von T2 in deren Haushalt zu wechseln oder zumindest in ein Heim in der Nähe. Hierüber entscheidet Oma aber auch alleine (s.o.).
Letzter Schritt wäre ein Antrag auf Betreuung, damit dann ggf. der Betreuer (wenn Oma hierzu nicht mehr in der Lage ist) das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält und Oma dann entsprechend unterbringt.
Gruß vom Wiz
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