Gibts es noch ein Zeiarbeitskonto?

Hallo. Danke für die Antwort. Hilfreich für mich wennn wieder die Diskusionen anfangen.
Es sind gut Antworten für mich eingegangen, toll.
Liebe Grüße…Loni99.

Hallo. Danke für die Antwort. Hilfreich für mich wennn wieder die Diskusionen anfangen.
Es sind gut Antworten für mich eingegangen, toll.
Liebe Grüße…Loni99

Hallo Loni99,
Zeitkonten sind so zu sagen keine offiziellen Bestandteile eines Arbeitsvertrages (AV).
Meiner Meinung nach, steht es nicht im ausgehändigten AV beschrieben, wie hoch ein Zeitkonto sein muss.

Ich meine offiziell kann ein Zeitkonto auch ins Minus gehen, sofern die Zeitarbeitsfirma (ZAF) nicht fristgemäß den AV kündigt.
Gesetzlich ist es meiner Meinung nach vorgeschrieben, das das ZAkonto nicht 150 Guthaben-Stunden übersteigt, da sonst die ZAF eine Insolvenzversicherung abschließen muss, weil das Arbeitsamt nur dieses Zeit-Guthaben erstattet.
Ein Dauerguthaben von 70 Stunden (2 Wochen) wäre angemessen, wenn beide Parteien (besonders der AN) dies akzeptieren.
Arbeitsverträge sind Verhandlungssache.

Wenn die Tätigkeit so sicher ist, dann kann man unter Umständen auch verlangen, das alle Stunden ausbezahlt werden.
Wenn die Einsätze von hohen Schwankung in der Dauer und Intensität unterliegen, dann ist ein Zeitkonto auch ein Garant für stetiges Einkommen für den AN.
Das ZAF auch Lohn zahlen wenn man keinen Einsatz für den AN haben, das wird ein Märchen bleiben. Denn in der „Werbung“ meinten sie (die ZAFen) natürlich, das sie aus dem ZAkonto-Guthaben nur bezahlen.

Ich kann es mir nicht vorstellen, daß es :Zeitarbeitsfirmen ohne Stundenkonto gibt.

Ich auch nicht - ist aber möglicherweise -mit den vorhandenen Risiken- Verhandlungssache.

Hallo Loni99,

Zeitkonten sind so zu sagen keine offiziellen Bestandteile
eines Arbeitsvertrages (AV).

Meiner Meinung nach, steht es nicht im ausgehändigten AV
beschrieben, wie hoch ein Zeitkonto sein muss.

Hallo. Danke für die ausführliche Anwort. Ich kenne es auch nicht anders so wie oben beschrieben und ich hab ein gutes Zeitkonto und komme mit meiner Zeitarbeitsfirma gut zurecht. Aber es wird halt viel geredet und ich konnte es mir auch nicht vorstellen wie meine Kolleginnen mit erzählten . kein Zeitkonto. Aber man weiß ja nicht was ausgehandelt wurde.
Ich bedanke mich nochmals, wünsche einen schönen Sonntag und liebe Grüße…Loni99

Ich meine offiziell kann ein Zeitkonto auch ins Minus gehen,
sofern die Zeitarbeitsfirma (ZAF) nicht fristgemäß den AV
kündigt.

Gesetzlich ist es meiner Meinung nach vorgeschrieben, das das
ZAkonto nicht 150 Guthaben-Stunden übersteigt, da sonst die
ZAF eine Insolvenzversicherung abschließen muss, weil das
Arbeitsamt nur dieses Zeit-Guthaben erstattet.

Ein Dauerguthaben von 70 Stunden (2 Wochen) wäre angemessen,
wenn beide Parteien (besonders der AN) dies akzeptieren.

Arbeitsverträge sind Verhandlungssache.

Wenn die Tätigkeit so sicher ist, dann kann man unter
Umständen auch verlangen, das alle Stunden ausbezahlt werden.

Wenn die Einsätze von hohen Schwankung in der Dauer und
Intensität unterliegen, dann ist ein Zeitkonto auch ein Garant
für stetiges Einkommen für den AN.

Das ZAF auch Lohn zahlen wenn man keinen Einsatz für den AN
haben, das wird ein Märchen bleiben. Denn in der „Werbung“
meinten sie (die ZAFen) natürlich, das sie aus dem
ZAkonto-Guthaben nur bezahlen.

Ich kann es mir nicht vorstellen, daß es :Zeitarbeitsfirmen ohne Stundenkonto gibt.

Ich auch nicht - ist aber möglicherweise -mit den vorhandenen
Risiken- Verhandlungssache.

Hallo Loni,

sorry für die verspätete Antwort. Du hast recht, das Zeitkonto ist Bestandteil der Tarifverträge. Nun weiß ich natürlich nicht welchem Tarifverbund Deine Fa. angehört. Es gibt jedoch nur marginale Unterschiede. Wenn ein Unternehmen alle Stunden sofort bezahlt, baut sich jedoch kein Zeitkonto auf.

Gruß marineblau

Hallo. Danke für die Antwort. Hab ich auch genauso gewußt, aber die Mitarbeiterinnen reden halt viel.
Ein kleines Zeitkonto ist immer gut.
Schönes Wochenende und viele liebe Grüße…Loni99

Guten Tag,

ICh habe häufiger in den Antworten gelesen das ZA-Unternehmen Tarife anwenden „MÜSSEN“. Das ist mal nicht so. Das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) regelt in §3 (Versagung) mal nur, das Bedingungen die v. Kd.Unternehmen abweichen zulässig sind wenn sie in einem entsprechend angewendeten Tarif feststehen.
Das heisst aber auch das man ohne Tarif arbeiten kann, dann aber eben die Entgelte und Bedingungen des Kd.Unternehmens bieten muss (Vgl. Equal-Treatment & Equal Payment).

AZK (Arbeitszeitkonten) können auch per Einzelvertraglicher Vereinbarung zum Arbeitsvertrag aufgehoben werden. So das sofort jede geleistete oder eben nicht geleistete STunde Einfluss in die Gehaltsabrechnung findet!

Ein angewandter Tarifvertrag stellt lediglich die geltenden „MINDESTBEDINGUNGEN“ dar. Es darf jederzeit zu Gunsten des Arbeitnehmers davon abgewichen werden (vgl. Übertarifliche Zulagen)

Wenn das Aufheben des AZK einen Vorteil für den AN darstellt - dann widerspricht das auch nicht den legalregeln des geltenden Arbeitsvertrags.

besten Gruss…

Guten Tag,

ICh habe häufiger in den Antworten gelesen das ZA-Unternehmen Tarife anwenden „MÜSSEN“. Das ist mal nicht so. Das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) regelt in §3 (Versagung) mal nur, das Bedingungen die v. Kd.Unternehmen abweichen zulässig sind wenn sie in einem entsprechend angewendeten Tarif feststehen.
Das heisst aber auch das man ohne Tarif arbeiten kann, dann aber eben die Entgelte und Bedingungen des Kd.Unternehmens bieten muss (Vgl. Equal-Treatment & Equal Payment).

AZK (Arbeitszeitkonten) können auch per Einzelvertraglicher Vereinbarung zum Arbeitsvertrag aufgehoben werden. So das sofort jede geleistete oder eben nicht geleistete STunde Einfluss in die Gehaltsabrechnung findet!

Ein angewandter Tarifvertrag stellt lediglich die geltenden „MINDESTBEDINGUNGEN“ dar. Es darf jederzeit zu Gunsten des Arbeitnehmers davon abgewichen werden (vgl. Übertarifliche Zulagen)

Wenn das Aufheben des AZK einen Vorteil für den AN darstellt - dann widerspricht das auch nicht den legalregeln des geltenden Arbeitsvertrags.

Hallo. Vielen Dank für den Rat, das habe ich schon mal gehört, aber die Zeitarbeitsfirmen arbeite ja alle damt. Ich denke es wird schwer sein dieses auszuhandeln.
Ich kann es ja mal versuchen, denn es gehen bei mir echt monatlich viele Stunden auf das AZK.
Ich mache es jetzt seit einigen Monaten immer so, daß ich Geld vom Konto anfordere, denn ich sehe nicht ein, Teilzeit bezahlt zubekommen und arbeite Vollzeit.
Vielen Dank und liebe Grüße

Leider kann ich das 100%ig auch nicht beantworten.Ich war selbst mal Disponentin in der Zeitarbeit und kann mir auch nicht vorstellen, dass es das nicht mehr geben soll. Die Personaldienstleister müssen ja anhand der Zeitnachweise die Mitarbeiter abrechnen. Trotzdem kann es sein, dass es stattdesssen evtl. anders abgerechnet wird. Wenn Du bei einem der großen PDL´s bist könnte ich mir das vorstellen.

Hallo
Ich arbeite selbst seit 2 Jahren über Zeitarbeit und habe ein Zeitarbeitzskonto.
In den Pausen gab es Diskusionen darüber, manche haben es nicht und es kommt immer auf die Gespräche und Verhandlungen mit dem Sachbearbeiter an. Ich fordere auch immer Geld vom Konto an, denn ich sehe nicht ein das ich viele Stunden arbeite und wenig Geld kommt.
Reden Sie bitte einfach nochmal mit Ihrem Sachberbeiter.
Ich bin Gott sei Dank ab dem 1.7. von der Zeitarbeit weg und habe eine andere Stelle. Zeitarbeitsfirmen
lassen die Mitarbeiter schön arbeiten und verdienen sich selbst die goldene Nase dran.

Liebe Grüße