Gibts Hinterblieb.Rente von getrennten Ehepartner

hallihallo,
Gibts HinterbliebenenRente von getrennt lebenden Ehepartner ?

wenn der mann, der mit einer anderen frau über längere zeit woanders gewohnt hat stirbt, bekommt die noch mit ihm verheiratete aber getrennt lebende ehefrau hinterbliebenenrente von der rente ihres mannes ?
wenn ja, voll ( 55 % , freibetrag auf ihr einkommen angerechnet) oder nur anteilig ?
für antwort dankbar
frankylie

Hallo Frankylie,

Gibts HinterbliebenenRente von getrennt lebenden Ehepartner ?

wenn der mann, der mit einer anderen frau über längere zeit
woanders gewohnt hat stirbt, bekommt die noch mit ihm
verheiratete aber getrennt lebende ehefrau
hinterbliebenenrente von der rente ihres mannes ?

Ja, bei meiner Schwiegermutter ist das jedenfalls so :wink:

wenn ja, voll ( 55 % , freibetrag auf ihr einkommen
angerechnet) oder nur anteilig ?

Zur Höhe kann ich nichts sagen, habe ich nie nach gefragt.
Vielleicht fragst du deswegen mal im Rechtsbrett nach.

für antwort dankbar
frankylie

LG
sine

hallihallo,
Gibts HinterbliebenenRente von getrennt lebenden Ehepartner ?

wenn der mann, der mit einer anderen frau über längere zeit
woanders gewohnt hat stirbt, bekommt die noch mit ihm
verheiratete aber getrennt lebende ehefrau
hinterbliebenenrente von der rente ihres mannes ?

Hallo!

Die Voraussetzung für die Gewährung einer Witwenrente ist nicht, dass man auch in einem Haushalt gelebt haben muss. Im Zeitpunkt des Todes muss eine rechtsgültige Ehe bestanden haben, d.h. man muss im Zeitpunkt des Todes verheiratet gewesen sein.

wenn ja, voll ( 55 % , freibetrag auf ihr einkommen
angerechnet) oder nur anteilig ?

Nein, es gibt grundsätzlich nichts „anteiliges“; diese Möglichkeit besteht nur, wenn der Verstorbene schon mal verheiratet war und die Ehe vor 01.07.1977 geschieden wurde.

Wie sollte sich im von Dir dargestellten Fall so ein „Anteil“ auch ermitteln?

Ob die Witwenrente nun ca. 55 % oder 60 % beträgt, ist davon abhängig, wann Hochzeitsdatum war und wann beide Eheleute geboren sind. Ggf. findet das bis 31.12.2001 geltende Recht weiterhin Anwendung, dann beträgt die Witwenrente ca. 60 % der Altersrente. Anderenfalls beträgt sie ca. 55 %, erhöht sich aber soweit Kinder vorhanden sind, für die bei der Witwe Kindererziehungszeiten anzurechnen sind … Die Berechnung ist etwas schwieriger, deswegen halte ich mich da jetzt ein wenig zurück.

Vorhandenes Einkommen der Witwe, also Arbeitsentgelt, eigene Rente etc. wird natürlich angerechnet; Vorschrift ist § 97 SGB VI. Da dies auch nicht ganz so einfach ist, an dieser Stelle erstmal weiter keine weiteren Ausführungen.

für antwort dankbar
frankylie

Bitte! Gruß,
Robert

Der gesetzlich mit dem Verstorbenen noch verheiratete Ehepartner bekommt die volle Witwenrente, wenn er (gilt seit 2003) wenigstens 1 Jahr verheiratet war.

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