Gibts möglichkeiten?

hallo,

eine frage in die runde:

ein freund betreibt eine unternehmensberatung und hat vor 1 3/4 jahren etwas bei einer werbeagentur im namen eines bekannten großen unternehmens an entwürfen bestellt. bei diesen entwürfen blieb es, er informierte die agentur und bemängelte sowohl ausführung als preise und auch abwicklung.

beim kunden wechselten nach einiger zeit fast alle verantwortlichen. nun, nach 1 3/4 jahr schickt die agentur ihm gesalzene rechnungen. außerdem hat er für die agentur für einen bestimmten zweck konzepte und texte erstelt. diese verwendete diese aber ohne rückfrage für weitere projekte, unter anderem internet mit der begründung, schließlich habe sie ja damals - vor 1 jahr - dafür bezahlt. mein freund hatte aber das weitere nutzungsrecht per geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

könnte er nun nicht, vorausgesetzt, der kunde akzeptiert die verspäteten rechnungsstellungennicht, sogar mit der ungerechtfertigten nutzung aufrechnen?

gruß

carsten w.

Alles Beweislastfragen
Wenn sich der Sachverhalt, den Du beschreibst, beweisen läßt, dann ist etwas möglich. Dein Freund soll sich an einen Anwalt wenden.

Django